Stadt bittet um Rücksicht auf den Winterdienst und erinnert an Räumpflicht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Stadt Hildesheim hat angesichts der Wetterlage darum gebeten, Rücksicht auf die Streu- und Räumfahrzeuge des Winterdienstes zu nehmen. Dessen Einsatzleiter Domenic Wippich zufolge gab es heute vormittag immer wieder Behinderungen etwa durch Fahrzeuge, die z.B. riskante Überholmanöver durchführten oder an Bushaltestellen hielten, heißt es in einer Mitteilung. Es sei wichtig, Abstand zu den Fahrzeugen des Winterdiensts zu halten und bei Begegnungsverkehr möglichst weit rechts zu fahren.

Außerdem weist die Stadt auf die Pflicht von Anliegerinnen und Anliegern hin, auf öffentlichen Gehwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen vor ihrem Grundstück auf einer Breite von 1,50 Meter zu räumen und zu streuen. Gebe es keinen ausgebauten Weg, sei ein Streifen von mindestens einem Meter Breite neben der Fahrbahn oder am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Auch müssten Grundstückseigentümer/-innen an Straßen, auf denen kein Winterdienst seitens der Stadt erfolgt, dafür sorgen, dass die Fahrbahn bis zur Straßenmitte von Schnee und Eis befreit wird. Die betroffenen Straßen können auf www.stadt-hildesheim.de eingesehen werden.

Geräumter Schnee solle dabei so gelagert werden, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird - indem er also etwa am äußersten Rand der Geh- und Radwege oder der Fahrbahn abgelegt wird, ohne dabei aber Gossen, Einlaufschächte oder Hydranten zu blockieren. Die Räum- und Streupflicht gelte werktags von 7 bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 22 Uhr, und bei Schnee- und Eisglätte seien Sand oder andere salzfreie Mittel zu verwenden.

260126.fx

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