Stadt mahnt das Freihalten von Leiteinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Stadt Hildesheim hat Autofahrerinnen und -fahrer aufgerufen, die sogenannten taktilen Leiteinrichtungen auf Wegen freizuhalten - also z.B. die besonders hellen oder dunklen, geriffelten Bodenplatten, die insbesondere Blinden und Sehbehinderten zur Orientierung dienen. Die vor allem an Kreuzungen, Querungen oder bei Bushaltestellen zu findenden Einrichtungen würden immer wieder zugeparkt, so die Stadt, vermutlich aus Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit.

Laut Straßenverkehrsordnung gebe es zwar keinen eigenen Tatbestand, der das Halten oder Parken darauf verbietet, doch auf Querungshilfen, an Bushaltestellen und auf Wegen mit abgesenktem Bord dürfe ohnehin nicht geparkt werden. Verwarnungen seien also möglich, und ggfs. könne dabei noch der verschärfende Tatbestand der Behinderung des Fußgängerverkehrs dazukommen.

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