Landeskirche begrüßt Klosterkammer-Vorschlag zum Erbbaurecht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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In der Debatte um eine Novelle des Erbbaurechts wird die evangelische Landeskirche Hannovers voraussichtlich den Vorschlägen der Klosterkammer folgen. Deren Vorschlag, den Erbbauzins an die Höhe der Bundesanleihen in Kombination mit dem jeweiligen Bodenrichtwert zu koppeln, sei „ein nachvollziehbares Vorgehen“, um zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, sagte eine Kirchensprecherin. Zugleich wolle man mit der Klosterkammer über sozialverträgliche Regelungen und Vergünstigungen sprechen, um auch bei Fällen, in denen Erbbauberechtigte finanziell überfordert würden, angemessene Lösungen zu finden.

Die Klosterkammer Hannover ist mit rund 17.000 Verträgen die größte Ausgeberin von Erbbaurechten in Deutschland. Auch die Kirche gibt Erbbaurechte aus, wenn auch in wesentlich kleinerem Maßstab. Zudem berät aktuell auch der Niedersächsische Landtag über das Thema. Aus Sorge vor finanzieller Überforderung protestieren Erbbaunehmer seit rund zwei Jahren gegen die geplanten Erhöhungen. SPD und Grüne befürworten eine Begrenzung des Erbbauzins auf 1,25 Prozent des Bodenwertes - aktuell liegt er bei 3,64 Prozent.

260325.sk

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