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Eine Maskenpflicht und ein Gesangsverbot in Gottesdiensten sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover heute entschieden. Es wies damit die Eilanträge einer Freikirche, eines Pastors und eines weiteren Gemeindemitglieds ab. Diese wollten gerichtlich feststellen lassen, dass Gesang während des Gottesdienstes zulässig ist, soweit die Besucher eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hilfsweise beantragen sie die Feststellung, dass während des Gottesdienstes nach Einnahme des Sitzplatzes keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss - damit wandten sie sich gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung.

Nach Auffassung der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts sind aber die Vorgaben der Corona-Verordnung verhältnismäßig. Durch die Regelungen würden Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen mit Covid-19 in geschlossenen Räumen getroffen, die ein angemessenes Gleichgewicht zwischen verschiedenen grundrechtlich geschützten Positionen schafften. Die Vorgaben führten dazu, dass Gottesdienste grundsätzlich stattfinden könnten - sie erlaubten ein Zusammenkommen der Gläubigen und ermöglichten damit die Religionsfreiheit unter geänderten Bedingungen für einen begrenzten Zeitraum.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig - die Antragsteller haben bereits Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt.

fx

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