Stadt Hildesheim schafft Bauanträge auf Papier ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ab Juni nimmt die Bauaufsicht der Stadt Hildesheim nur noch digital gestellte Anträge an. Dies gilt für alle Verfahren aus dem Geltungsbereich der Niedersächsischen Bauordnung, teilt die Stadt mit, also z.B. auch Bauanträge und -voranfragen - eine Liste finden Sie unten angehängt. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür seien schon Ende 2021 geschaffen worden und würden nun umgesetzt. Dass es nicht schon früher geschah, liege auch daran, dass es keine landesweit zentrale Lösung dafür gab und deshalb ein eigenes System entwickelt werden musste.

Dies sei mit dem Jahresbeginn in Betrieb gegangen, seitdem seien alle bestehenden Papierakten digitalisiert, und nun laufe mit dem Monatswechsel die Übergangsfrist ab. Die Internet-Adresse der Bauaufsicht ist www.stadt-hildesheim.de/wirtschaft-bauen/bauaufsicht-und-baugenehmigung.

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Diese Verfahren sind künftig digital zu übermitteln:
- Abbruch- oder Beseitigungsanzeigen (§ 60 Abs.3 NBauO),
- Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Abs.3 NBauO),
- Anträge auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentl. Baurecht entsprechen (§ 65 Abs.2 Satz 3 NBauO),
- Anträge auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs.2 NBauO),
- Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung (§ 66 Abs.6 NBauO),
- Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung (§ 67 Abs.1 NBauO),
- Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung (§ 70 Abs.3 Satz 1 NBauO),
- Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids (§ 71 Abs.1 Satz 3, auch i.V.m. § 73 Abs.2 Satz 2 NBauO),
- Bauvoranfragen (§ 73 Abs.1 NBauO) und
- Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung (§ 73a Abs.1 NBauO)

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