Verbraucherzentrale warnt vor aufdringlichen Direktvermarktern – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die niedersächsische Verbraucherzentrale warnt vor aufdringlichen Direktvermarktern, die sich mitunter unter Angabe falscher Tatsachen Zutritt zu Wohnungen verschaffen. So habe etwa ein Verbraucher Besuch von zwei Männern bekommen, die mit Klingeln und mehrfachem lauten Klopfen Einlass verlangten, weil angeblich ein zwingender Betreiberwechsel anstehe und sie deshalb seinen Internetrouter prüfen müssten. Der Verbraucher verweigerte den Eintritt, verließ dann aber kurz die Tür, um etwas zum Schreiben zu holen. Die Männer kamen prompt herein und schlossen ungefragt ein Telefon an seinen Router an. Als sie dann nach seiner Bankverbindung für den neuen Vertrag fragten, verwies er sie der Wohnung.

Die Verbraucherzentrale rät bei Haustürgeschäften grundsätzlich zu großer Vorsicht. Man sollte sich immer einen Dienstausweis zeigen lassen und bei dem Unternehmen nachfragen, für das die Vertreter vorgeblich tätig sind.

Wer nach einem Haustürgespräch Sorge hat, dass ungewollt ein Vertrag zustande gekommen ist, sollte einen Nachweis darüber einfordern und ihn vorsorglich widerrufen: Anbieter müssten Vertragsschlüsse nachweisen und ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen. Wurde nicht ordnungsgemäß informiert, verlängere sich diese Frist um ein Jahr.

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