Waffen- und Messerverbot im ÖPNV tritt in Kraft – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram

Das Innenministerium in Hannover hat eine Verordnung für ein landesweites Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr verkündet, die an diesem Mittwoch in Kraft tritt. Damit wird das sogenannte „zugriffsbereite Führen“ von Waffen und Messern in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs verboten, heißt es - also im Eisenbahn-Nahverkehr, in Stadt- und Straßenbahnen, Bussen, Ruftaxis oder auch auf Fähren. Weiterhin gelte das Verbot in seitlich umschlossenen Einrichtungen wie Gebäuden und Haltepunkten einschließlich der Bahnsteige und Unterführungen.

Zulässig sei die Mitnahme weiterhin, wenn die Waffen und Messer "nicht zugriffsbereit" mitgeführt werden, so das Ministerium weiter. Auch die Verwendung von Taschen- oder Obstmessern z.B. für das Apfelschälen im Zug sei weiter erlaubt.

Die Verordnung nach dem Waffengesetz gebe den zuständigen Behörden größere Sanktionsmöglichkeiten: So sei die anlasslose Kontrolle von Personen und Sachen möglich, Gegenstände könnten sichergestellt und Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden. Innenministerin Daniela Behrens sagte, das Verbot sende das klare Signal, das Messer im öffentlichen Raum nichts zu suchen haben.

Weitere Informationen zur Verordnung als FAQ gibt es auf der Internetseite des Ministeriums

260331.fx

Aktuelle Regionalnachrichten