Die vor einer Woche eingeführten zusätzlichen Corona-Beschränkungen, darunter die Ausgangssperre, werden am Sonntag zurückgenommen. Der Landkreis hat dazu heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese Rücknahme ist möglich, weil nun seit fünf Werktagen in Folge der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 100 liegt – heute wurde er mit 63,8 angegeben.
Sie finden die zugehörige Meldung des Landkreises mit weiteren Details unten angehängt.
Das Land Niedersachsen will außerdem zum Montag neue Lockerungsmöglichkeiten für Kommunen mit Inzidenz unter 100 möglich machen. Radio Tonkuhle berichtet darüber am Montag in den Nachrichten und in der Rubrik “Viertel Vor”.
fx
Die Meldung des Landkreises im Wortlaut:
"Am vergangenen Freitag musste der Landkreis Hildesheim per Allgemeinverfügung verschärfte Regelungen in Kraft setzen, da das RKI für den Landkreis den dritten Tag in Folge eine Inzidenz von über 100 auswies. Neben den Maßnahmen der so genannten bundeseinheitlichen „Notbremse“ nach dem Infektionsschutzgesetz galten außerdem verschärfte Regelungen für Schule, Kitas und Großtagespflege auf der Basis der niedersächsischen Corona-Verordnung. All diese Maßnahmen gelten ab dem kommenden Sonntag (9.5.) nicht mehr. Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit Montag dieser Woche und damit an fünf aufeinander folgenden Werktagen durchgehend unter 100, so dass die einschränkenden Maßnahmen wieder aufgehoben werden können. Der Landkreis hat heute entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
Zu beachten ist allerdings, dass voraussichtlich ab Montag (10.5.) eine neue Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung gelten wird, die Änderungen der Vorschriften enthalten kann. Verbindliche Informationen liegen dazu jedoch noch nicht vor.
Diese zentralen Regeln gelten ab Sonntag:
Ausgangssperre
Die Ausgangssperre ist ab Sonntag aufgehoben.
Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum wie auch in privaten Räumlichkeiten dürfen wieder mit den Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts sowie den mit diesen Personen im selben Haushalt lebenden Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs stattfinden. Die Beschränkung auf 30 Personen bei Trauerzeremonien entfällt.
Schulen, Kitas, Großtagespflege
Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte können ihren Betrieb wieder aufnehmen, hier gilt der eingeschränkte Regelbetrieb (Kita-Szenario B). Auch die Einschränkung des Betriebs in der Großtagespflege entfällt.
Der Schulbesuch ist ebenso wieder erlaubt, hier gilt für alle Schulen und Schuljahrgänge Präsenzunterricht im Szenario B (Wechselunterricht).
ÖPNV
Im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr und im Fernverkehr müssen keine FFP2-Masken mehr getragen werden, einfache medizinische Masken reichen aus.
Übrige Bereiche
Für die übrigen Bereiche wie Freizeiteinrichtungen, Sport, körpernahe Dienstleistungen, Einzelhandel, touristische Übernachtungen etc. gelten wieder ausschließlich die Vorschriften der niedersächsischen Corona-Verordnung. Da insbesondere für diese Bereiche Änderungen durch die neue Verordnung zu erwarten sind, wird auf die Darstellung von Details verzichtet."
Das Niedersächsische Landesmuseum in Hannover und die Hildesheimer HAWK wollen den welfischen Kulturbesitz des Schlosses Marienburg erfassen und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Gestern wurde der Kooperationsvertrag für die einjährige Pilotphase des Projekts „Marienburg 2030“ unterzeichnet. Kulturminister Björn Thümler (CDU) sagte dazu, die Marienburg habe nicht nur das Potenzial, das Neuschwanstein des Nordens zu sein, sondern sie sei es “schlicht und ergreifend“.
Der Vertrag stelle für die Beteiligten nur den Anfang eines gemeinsamen weiten Weges dar: Die Inventarlisten für die Kulturgüter aus der rund 150 Jahre andauernden Geschichte des Schlosses umfassten rund 1800 Positionen mit bis zu vierstelligen Mengen von Kunstgegenständen. Viele davon seien unerschlossen und in einem schlechten Zustand. Studierende der HAWK sowie Professorinnen und Professoren hätten bereits begonnen, die Bestände zu erfassen, sagte deren Präsident Marc Hudy.
fx
Der NABU ruft gemeinsam mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) zur 17. „Stunde der Gartenvögel“ auf. Am Himmelfahrts-Wochenende vom 13. bis 16. Mai sollen wieder deutschlandweit Vögel in heimischen Gärten oder Parks gezählt werden. Die Aktion konnte in den vergangenen Jahren einen starken Zuwachs verzeichnen, Matthias Freter vom NABU Niedersachsen. Allein 2020 hatte sich die Teilnehmerzahl im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Damals hatten sich 161.000 Menschen beteiligt.
Durch die große Datenmenge sei ein genaues Bild Vogelwelt in Gärten und Parks möglich. So konnte 2020 ein starker Einbruch bei der Blaumeisenpopulation festgestellt werden, die auf eine Bakterieninfektion zurückzuführen war, so der NABU. Die diesjährige Zählung soll zeigen, ob sich die Blaumeise erholt habe. Alle Beobachtungen können wie gewohnt online unter www.stundedergartenvoegel.de gemeldet werden.
sk
Der Pastor der evangelisch-lutherischen St. Johannis-Gemeinde in Nordstemmen, Marcus Piehl, will sich bald zu einem Gemeindebrief äußern, der überregional für große Kritik gesorgt hat. Er hatte in dessen Vorwort u.a. geschrieben, Geschlechtsdiversität sei nicht mit der Schöpfungsordnung vereinbar: Diese sehe keine anderen Geschlechter vor als die von Mann und Frau. Die Genderforschung sei “auch ein Angriff auf Gottes Ordnung”.
Superintendent Christian Castel sagte in einer Reaktion darauf und nach einem persönlichen Gespräch mit Piehl, solche Positionen seien für die Kirche untragbar. Es werde noch weitere Gespräche geben, um “die entstandenen Verletzungen zu heilen”. Auch die Landeskirche distanzierte sich von dem Text: Alle Menschen ohne Ansehen ihres Geschlechts seien in der Kirche willkommen.
Der Vorstand der Gemeinde teilte heute mit, man habe den Artikel als persönliche Meinung des Pastors eingeordnet, nehme jetzt aber wahr, dass seine Aussagen als Haltung der Gemeinde verstanden werden könnten. Deshalb betrachte man das bisherige Vorgehen als Fehler und bitte um Entschuldigung. Man sollte nun im Interesse aller auf sachlicher Ebene über den Inhalt und die Verbreitung des Artikels ins Gespräch kommen.
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Die derzeit verschärften Corona-Regeln im Landkreis Hildesheim wie etwa die Ausgangssperre werden frühestens am Sonntag aufgehoben. Das sagte die Kreis-Sprecherin Birgit Wilken gegenüber Tonkuhle.
Dies entspreche den geltenden Regelungen: Um den Status der Hochinzidenzkommune abzulegen, müsse an fünf Werktagen in Folge der 7-Tage-Inzidenzwert 100 unterschritten werden - und gezählt werde dies ab dem Tag nach dem Inkrafttreten der Beschränkungen. Dies war am Freitag, und der Samstag war ein Feiertag - so dass erst der Montag als erster der fünf Tage gezählt wird.
Damit könnte am morgigen Freitag der fünfte Tag erreicht werden. Der Kreis werde dann - sofern die Werte dies erlauben - eine neue Verfügung erlassen, die am übernächsten Tag - also dem Sonntag - in Kraft treten kann.
Heute hat der Inzidenzwert mit 63,1 einen neuen Tiefststand nach längerer Zeit erreicht.
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