Private und öffentliche Arbeitgeber, die Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zur Verfügung stellen, können mit einem Zuschuss von bis zu 75 Prozent gefördert werden. Dabei wird künftig vorausgesetzt, dass Tarif- oder ortsübliche Löhne gezahlt werden. Zudem ist eine Beschäftigungsdauer über die bisher möglichen zwei Jahre hinaus vorgesehen. Das so eingesparte Arbeitslosengeld II soll zur Finanzierung dieser Arbeitsplätze und von Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzt werden.
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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim waren die Angeschuldigten nach umfangreichen Ermittlungen am 16. März festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden. Der Haftbefehl gegen einen der 18jährigen Angeschuldigten wurde zwischenzeitlich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Er hatte seine Tatbeteiligung von Beginn an eingeräumt und ist noch nicht erheblich strafrechtlich in Erscheinung getreten. Auch der 17jährige Angeschuldigte hat inzwischen ein richterliches Geständnis abgelegt, der dritte Angeschuldigte schweigt. Als Motiv haben die Angeschuldigten Geldprobleme angegeben.
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Meister lobte in diesem Zusammenhang die deutschen Tafeln. Sie seien seit 20 Jahren ein Erfolgsmodell, das seinesgleichen suche. Feiern könne man allerdings erst, wenn die letzte Tafel überflüssig geworden sei. Bürgerschaftliches Engagement entbinde den Staat nicht von seiner Fürsorgepflicht, so Meister weiter.
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Gestern hatten Arbeiter der Metallgießerei KSM in Hildesheim und bei der Aerzener Maschinenfabrik ihre Arbeit niedergelegt.
Die IG Metall fordert 5,5 Prozent mehr Geld, die Arbeitgeber haben bisher 2,3 Prozent angeboten. In der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie arbeiten rund 140.000 Beschäftigte.
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