Die niedersächsische Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt von 110 Millionen Euro für die Beseitigung von Hochwasserschäden bei Privatpersonen und öffentlicher Infrastruktur sowie für die Entschädigung der Kommunen für Hilfseinsätze und präventive Maßnahmen verabschiedet. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Grant Hendrik Tonne sagte, das Wichtigste sei jetzt, die Betroffenen zügig und unkompliziert zu unterstützen. Sobald das Ausmaß der Schäden erkennbar sei, müssten diese rasch behoben werden. Hierzu gehörten neben Ersatzbeschaffungen auch z.B. die Entsorgung und Nachbeschaffung von Sandsäcken.
Der Dezember sei für Niedersachsen der niederschlagreichste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gewesen. Der Klimawandel sei real und man müsse sich auf weitere Extremwetterereignisse einstellen. Daher sollen die Gelder auch für den Ausbau präventiver Maßnahmen eingesetzt werden, wie Geräte zur Hochwasserbekämpfung und die Beschaffung mobiler Hochwasserschutzsysteme.
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Die Universität Hildesheim erweitert zum Sommersemester 2024 ihr IT-Studienangebot um die Programme Umweltinformatik (im Bachelor und Master) sowie Medieninformatik (im Bachelor). Wie die Uni mitteilt, gibt es für diese sowie alle anderen IT-Programme des Fachbereichs für Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Informatik nächste Woche Donnerstag, dem 25. Januar, ab 17 Uhr eine Onlineveranstaltung. Über den Link bit.ly/ITUniHi könnten potentielle Studierende daran teilnehmen, eine Anmeldung sei nicht erforderlich.
Im Programm Umweltinformatik sollen Studierende lernen, nachhaltig die Beziehung der Menschheit zur Umwelt zu evaluieren und zu optimieren. Heutzutage stünden große Mengen an geographischen Umweltdaten zur Verfügung,
oftmals frei zugänglich und ungenutzt - diese Rohdaten müssten verstanden und sinnvoll ausgewertet werden. Der Studiengang Medieninformatik soll dagegen Einblicke in Mensch‐Computer‐Interaktionen und Künstliche Intelligenz bieten, und die Felder Informatik und digitale Medien miteinander verknüpfen. Beide hätten längst alle Lebensbereiche durchdrungen und seien auch dem beruflichen wie privaten Alltag nicht mehr wegzudenken.
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester läuft noch bis zum 15. Februar. Weiterführende Informationen gibt es unter www.uni-hildesheim.de/fb4/studium-und-promotion.
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Die Polizei hat gestern Nachmittag einen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der auf der B 243 zwischen Wesseln und Hildesheim Schlangenlinien fuhr. Wie die Polizei meldet, ging gegen 14:40 Uhr ein Hinweis auf den schwarzen Dacia des Mannes ein - dieser soll auch in den Gegenverkehr geraten und in Groß Düngen beinahe gegen einen geparkten Wagen gefahren sein.
Eine Streife sichtete den Wagen dann bei Egenstedt. Ein Alkotest beim Fahrer ergab über 1,6 Promille. Der Mann musste den Führerschein und eine Blutprobe abgeben, gegen ihn wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Weitere Verkehrsteilnehmer, die durch die Fahrweise des 62-Jährigen gefährdet wurden, werden gebeten, sich unter 0 51 21 - 939 115 bei der Hildesheimer Polizei zu melden.
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Ein Unfall hat heute Morgen auf der B243 bei Bockenem zu zwei Verletzten und hohem Sachschaden geführt. Wie die Polizei meldet, hatte ein 63-Jähriger VW Golf-Fahrer beim Linksabbiegen auf die B243A den entgegenkommenden Seat einer 44-Jährigen übersehen. Unmittelbar vor dem Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß, wobei der VW Golf gedreht wurde und noch mit einem weiteren Auto zusammenstieß.
Alle drei Autos waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf 30.000 Euro geschätzt. Der Golf-Fahrer und die Seat-Fahrerin wurden leicht verletzt in umliegende Krankenhäuser gebracht. Der Fahrer des dritten Wagens blieb unverletzt. Die Polizei ermittelt nun gegen den 63-jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Unfallstelle war etwa 90 Minuten lang gesperrt - laut Polizei umfuhren dabei illegalerweise einige Autos die Unfallstelle über einen dortigen Radweg.
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Angesichts der vielen Glätteunfälle von Ende letzter Woche hat der Hildesheimer Kreisverband des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) daran erinnert, dass in der Regel Anlieger die Pflicht haben, die Wege vor dem Haus sicher zu halten. Dies gelte werktags zwischen 7 und 22 Uhr sowie sonntags ab 8 Uhr, und es könnten Sand oder andere salzfreie, abstumpfende Mittel genutzt werden.
So seien viele Glätteunfälle vermeidbar - für gestürzte Menschen bedeuteten etwa ein gebrochenes Handgelenk oder ein kaputtes Knie nicht nur Schmerzen, sondern womöglich auch dauerhafte Beeinträchtigungen und sogar Arbeitsunfähigkeit. Werde bei Glätte nicht gestreut, könne dies laut Straßenreinigungsverordnung der Stadt als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden - leider lasse aber auch der städtische Winterdienst an kritischen Stellen wie dem Klingeltunnel oder an Fuß- und Radwegbrücken häufig zu wünschen übrig, so der VCD.
Zum Eigenschutz könnten sich Fußgängerinnen und Fußgängern bei Glätte ein paar alte Socken oder ähnliches über die Schuhe ziehen. Bei wechselnden Temperaturen um Null wie derzeit sei es ratsam, so etwas immer bei sich zu haben. Wer auf ungestreuten Gehwegen stürze, sollte unbedingt von den verantwortlichen Anliegern Schadenersatz und Schmerzensgeld einfordern und eine Ordnungswidrigkeit anzeigen.
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Am kommenden Sonntag lädt das Hildesheimer Herbstvergnügen wieder zu einer Meile mit kreativem Handwerk und regionalen Produkten in die Hildesheimer Innenstadt. Rund um den Marktplatz und den Platz...
Im Freibad Gronau geht am Sonntag die Sommersaison zuende. Ab Montag wird das Bad nach letzten Unterhaltungsarbeiten in den Winterschlaf geschickt, teilt die Samtgemeinde Leinebergland mit, die sich...