Das Amtsgericht Gifhorn hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim am Donnerstag Haftbefehl gegen einen 63-jährigen Arzt aus dem Landkreis Gifhorn erlassen, der allerdings gegen engmaschige Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Dem Mann werden gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in 10 Fällen, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 31 Fällen sowie Betrug in 32 Fällen vorgeworfen, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Der Allgemeinmediziner sei dringend verdächtig, von Ende April 2020 bis Mitte Mai 2021 in zehn Fällen Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, sondern ihnen nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten lediglich Kochsalzlösung gespritzt zu haben. Die Erziehungsberechtigten würden in der Sache gesondert strafrechtlich verfolgt. Außerden soll der Arzt in 31 Fällen eine Impfung gegen Masern in Impfausweisen bescheinigt, tatsächlich aber nicht vorgenommen haben, und in 32 Fällen sollen ärztliche Leistungen für Impfungen bei den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet worden sein, die tatsächlich nie erbracht wurden.
Die Ermittlungsbehörden waren demnach durch einen anonymen Hinweis auf das Geschehen aufmerksam geworden. Im Rahmen einer Durchsuchung habe man umfangreiche Beweismittel sichergestellt, die zu dem dringenden Tatverdacht führten. Zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht ausgeschlossen, dass noch weitere, gleich gelagerte Straftaten im Rahmen der noch laufenden Ermittlungen zu Tage treten könnten. Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf bisher nicht geäußert.
fx
Der Deutsche Tierschutzbund hat vor einer "nicht-humanitären Katastrophe" gewarnt, die wegen des Ukraine-Kriegs auf die deutschen Tierheime zurolle, sollte der Staat nicht handeln. Es gebe immer mehr Flüchtlinge, die mit ihren Tieren nach Deutschland kommen, die Flüchtlingsunterkünfte aber verböten die Tierhaltung. Das führe dann dazu, dass Tiere in den örtlichen Tierheimen untergebracht werden sollen, wo es nicht genügend Aufnahmekapazitäten gebe - zumal einige der Tiere zuerst in Quarantäne gehen müssten.
Zudem erzeuge dies Zusatzkosten, die bisher nicht ausreichend bis gar nicht durch die Kommunen erstattet würden. Es sei deshalb zu befürchten, dass die Infrastruktur des praktischen Tierschutzes zusammenbricht, wenn nicht rasch gehandelt wird. Der Tierschutzbund und seine Landesverbände und Mitgliedsvereine forderten deshalb die Kommunen und die politischen Verantwortlichen zur sofortigen Umsetzung dieses 7-Punkte-Maßnahmenkataloges auf:
• In den Flüchtlingsunterkünften müsse die Haltung von verträglichen Tieren, deren Gesundheitsstatus von einem Tierarzt überprüft wurde, sofort zugelassen werden.
• Die vorgeschrieben Tollwutquarantäne solle bundesweit mit tierärztlicher Beratung auch in Privathaushalten ermöglicht werden.
• Für die Tiere, die vorübergehend in die Obhut eines Tierheimes gegeben werden, müsse die zuständige Kommune eine Erstattung der Kosten zusagen.
• Entstehende Tierarztkosten (z. B. Laborkosten für die Bestimmung der Tollwut-Antikörper-Titer oder Materialkosten für das Setzen eines Mikrochips) müssten geregelt sein und behördlich übernommen werden.
• Kommunen und Länder müssten umgehend zusätzliche Quarantäneunterbringungen schaffen oder dafür sorgen, dass vorhandene, aber bislang nicht zugelassene Unterbringungsmöglichkeiten entsprechend umstrukturiert werden.
• In der Europäischen Union müsse ein Sonderhilfstopf aufgesetzt werden, aus dem Tierrettungen insbesondere entlang der Grenze finanziert werden.
• Auch Tierschutztransporte von Tieren aus der Ukraine und private Transporte von mehr als fünf Tieren sollten unter die Einfuhr-Ausnahmeregelung fallen. Notfalls müsste vorausgesetzt werden, dass vor der Einreise das Ziel und die Unterbringung der Tiere geklärt sind.
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Die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet appelliert an Menschen, die von Hass und Hetze im Internet betroffen sind, solche Vorfälle zur Anzeige zu bringen. Wer Opfer oder Zeuge von Hasspostings etwa bei Facebook oder Twitter werde, könne das künftig auf der Seite www.hassanzeigen.de anzeigen, teilte die Staatsanwaltschaft Göttingen am Donnerstag mit. Diese Strafanzeigen könnten ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes selbst gestellt werden und seien damit kostenlos.
Die Einsender von Strafanzeigen würden dann über den weiteren Gang des Verfahrens informiert. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sei eine persönliche Zeugenaussage in den weitaus meisten Fällen nicht notwendig. Ziel sei die effektive Strafverfolgung von Personen, die im Internet andere durch aggressives Auftreten und die Androhung von Straftaten einschüchtern wollten. Dadurch werde nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen.
Die Zentralstelle hat vor rund anderthalb Jahren bei der Staatsanwaltschaft Göttingen ihre Arbeit aufgenommen. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums wurden dort seitdem mehr als 600 Verfahren geführt. Den Fällen lägen diffamierende Äußerungen bis hin zu Mordaufforderungen zugrunde.
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Der Hildesheimer Wedekindlauf kann auch dieses Jahr nicht stattfinden. Das teilt die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine mit. Nach zwei Absagen wegen Corona seien nun Streckenprobleme der Grund: Im April befinde sich auf dem Kehrwiederwall eine große Baustelle, und der durchführende Verein MTV 48 könne aus organisatorischen Gründen keinen Ersatztermin in diesem Jahr anbieten.
Als Datum war dieses Jahr der 24. April geplant. Nächstes Jahr müsse der Lauf aber unbedingt stattfinden, sagte der MTV-Laufchef Carsten Welz - dann feiere der Verein sein 175-jähriges Bestehen. Die Sparkasse werde unterdessen auch in diesem Jahr wieder alle Volksläufe unterstützen, hieß es weiter - die Vereine müssten dafür nur eine Sponsoringanfrage unter die Internetseite www.heimatherzen.de stellen.
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In der letzten Nacht ist ein weißer Nissan Leaf vom Gelände eines Autohauses in der Benzstraße in Hildesheim-Bavenstedt verschwunden. Der Diebstahl geschah laut Polizei zwischen 18 Uhr am Vortag und morgens 7 Uhr. Der Wagen im Wert von 21.300 Euro ist drei Jahre alt und hat ein Hildesheimer Kennzeichen. Wer in der Sache Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 0 51 21 - 939 115 zu melden.
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