Die zwei Hauptangeklagten im "Gullydeckel-Fall" sind vom Landgericht Hildesheim zu Haftstrafen verurteilt worden. Laut Bericht erhielt der heute 22-Jährige Angeklagte eine Jugendstrafe von 5 Jahren, und der heute 19-Jährige eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten - jeweils wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung je in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen und in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Außerdem wird dem 22-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen, und der Erlös aus der Versteigerung seines Autos eingezogen. Der dritte ebenfalls 19 Jahre alte Angeklagte wurde als Mittäter zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt, die Vollstreckung ist hier zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da die Verhandlung nichtöffentlich war, gab es vom Gericht keine weiteren Erklärungen zu den Hintergründen des Urteils. Der Prozess hatte im Oktober begonnen, die Taten liegen bereits über ein Jahr zurück: Im August 2022 waren zwei Gullydeckel von einer Brücke nahe Harsum auf die A7 geworfen worden. Einer traf ein Auto und verletzte die zwei Insassen schwer, der zweite fiel auf die Fahrbahn und beschädigte mehrere Autos, die ihn überfuhren.
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Ein Drohanruf in der Arneken Galerie hat heute Nachmittag einen Polizeieinsatz ausgelöst. Laut Bericht riegelten gegen 13:25 Uhr mehrere Einsatzwagen den Komplex ab, der zugleich geräumt wurde. Eine intensive Prüfung vor Ort ergab dann aber, dass keine konkrete Gefahr vorlag. Gegen 15:30 Uhr wurde der Einsatz deshalb beendet, die Polizei ermittelt wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
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Ein Mitarbeiter eines Supermarkts an der Siemensstraße hat am späten Samstagabend einen Ladendieb auf der Flucht gestellt. Das meldet die Hildesheimer Polizei.
Der junge Mann ohne festen Wohnsitz in Deutschland sowie ein noch unbekannter Komplize hatten den Markt laut Bericht gegen 21:45 Uhr betreten, dort Lebensmittel, Kosmetikartikel und Bekleidungsgegenstände in eine Tasche gesteckt und waren dann geflohen, ohne zu bezahlen. Mehrere Angestellte des Marktes verfolgten sie, und einer von ihnen holte den 21-Jährigen nahe der Unterführung zum Fahrenheitgebiet ein. Nach einer Rangelei, bei der der Marktmitarbeiter leicht verletzt wurde, brachte er den jungen Mann zum Markt zurück, wo die Polizei ihn festnahm.
Bei seiner Durchsuchung wurde ein verbotenes sogenanntes Einhandmesser gefunden und beschlagnahmt, danach verbrachte er die Nacht in einer Zelle. Am Sonntag erließ das Amtsgericht dann einen Untersuchungshaftbefehl. Die Ermittlungen wegen Diebstahls mit Waffen und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz dauern an.
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Die Agentur für Arbeit Hildesheim verändert zum Monatswechsel ihre Öffnungszeiten. Ab Dezember bleiben sie und auch ihre Geschäftsstellen in Alfeld und Peine mittwochs geschlossen, heißt es in einer Mitteilung. Grund dafür seien gesunkene Besucherzahlen: Durch die stetige Ausweitung der Angebote über das Internet kämen mittlerweile deutlich weniger Kunden persönlich vorbei, als dies noch vor einiger Zeit der Fall war, sagte Evelyne Beger, Vorsitzende der Geschäftsführung. Auf der Gegenseite habe die Agentur dadurch aber deutlich mehr Nachfragen über ihre Telefonhotline und die Online-Kanäle.
Die Schließung am Mittwoch gelte für den normalen Publikumsverkehr - persönliche Vorsprachen mit festem Termin seien davon selbstverständlich nicht betroffen, und auch das Berufsinformationszentrum (BiZ) bleibe mittwochs geöffnet. Eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Agentur über die zentralen Servicerufnummern (für Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00, für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20) sei Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr möglich, und jederzeit gebe es die Möglichkeit, den eService der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de zu nutzen.
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Das am 31. Mai diesen Jahres verkündete Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen eine heute 54 Jahre alte Frau aus Sarstedt ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit eine Revision der Frau verworfen, teilte das Landgericht jetzt mit. Sie war Ende Mai wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, weil sie ihren an einer seltenen, schweren Krankheit leidenden Sohn mit Medikamenten im Essen getötet hatte. Für eine Verurteilung wegen Mordes musste das Merkmal der Heimtücke vorliegen - nach Ansicht des Gerichts war dies der Fall.
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