Die Sarstedterin steht vor Gericht, weil sie ihr Neugeborenes auf der Toilette ihrer Wohnung zur Welt brachte und anschließend mehrfach die Spülung betätigte. Sie gab an, ihre Schwangerschaft verheimlicht zu haben, weil sie das Resultat eines Seitensprungs war. Die 33-Jährige hatte den Fötus danach im Freien vergraben.
Beim letzten Prozesstag wurde außerdem bekannt, dass das Kreis-Jugendamt über ihre Schwangerschaft informiert war. Eine Mitarbeiterin hatte sie besucht und dabei festgestellt, dass sie möglicherweise schwanger war - was die Frau auch ihr gegenüber abstritt. Weitere Konsequenzen ergaben sich aus dem Besuch aber nicht.
fx
Dem vorausgegangen war ein Streit zwischen Rosenow mit Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer. Dieser hatte beantragen wollen, mehrere bislang nicht vorgelegte E-Mails als Beweismittel einzubringen. Rosenow sagte, er sei darüber "sehr erstaunt". Er verwies drauf, dass Neue "umfangreiche Ermittlungen" parallel zur Hauptverhandlung nicht zulässig seien, da die Staatsanwaltschaft während des Prozesses "nicht mehr Herrin des Verfahrens" sei.
soc
soc
Der Mercedes musste von zwei Abschleppfahrzeugen aus dem Teich gezogen werden. Das knapp drei Jahre alte Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig und hat einen Totalschaden in Höhe von rund 25.000 Euro.
Der 52-Jährige Fahrer wurde bei dem Unfall nicht verletzt. Gegenüber den Einsatzkräften gab er an, er habe nur wenden wollen.
soc