Die Forderung nach einem besseren Personalschlüssel sei grundsätzlich nachvollziehbar, im derzeitigen Landeshaushalt seien jedoch keine finanziellen Vorkehrungen hierfür getroffen worden. Die Kommunen könnten die zusätzlichen Kosten nicht stemmen.
Die gesetzliche Einführung einer dritten Erziehungskraft in Kindertagesstätten würde nach Angaben des Kultusministeriums eine dreistellige Millionensumme kosten. Nach Berechnungen der der Spitzenverbände liegt der Betrag bei 500 bis 530 Millionen Euro jährlich.
Die öffentliche Sitzung des Kultusausschusses war als Folge der niedersächsischen Kita-Volksinitiative anberaumt worden, die bessere Rahmenbedingungen an Kindertagesstätten fordert.
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Beklagt werden unter anderem die Auskunftsrechte von Meldeämtern, die Datenabfrage und -angabe zwischen Vermietern und Mietern sowie die Abfrage von privaten Übernachtungen in Hotels und Pensionen mittels Meldescheinen. Ebeling sagte, er sei der festen Überzeugung, „dass das Bundesmeldegesetz unhaltbar ist", da es „zu großen Datenschutz-Risiken führen wird". In vielen der neuen Regelungen sehe er markante und nachdenklich machende Parallelen zu Erfassungsmaßnahmen der NS-Zeit.
Das Bundesmeldegesetz wurde im Mai 2013 verkündet und soll zum 1. Mai 2015 in Kraft treten. Die Verfassungsbeschwerde soll das Inkrafttreten in der jetzigen Form verhindern.
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