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Die Entscheidung zum Anheben der Entgelte hat die Gemeinsame Kommission auf Initiative des Sozialministeriums am letzten Freitag getroffen. In dieser Kommission sind alle Partner des sogenannten Landesrahmenvertrages vertreten, also das Land, die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie Vertreter der privaten Anbieter. Die Vertragspartner haben die Bedingungen vereinbart, zu denen die Einrichtungen Menschen mit Behinderungen betreuen.
apo
Die Entscheidung zum Anheben der Entgelte hat die Gemeinsame Kommission auf Initiative des Sozialministeriums am letzten Freitag getroffen. In dieser Kommission sind alle Partner des sogenannten Landesrahmenvertrages vertreten, also das Land, die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie Vertreter der privaten Anbieter. Die Vertragspartner haben die Bedingungen vereinbart, zu denen die Einrichtungen Menschen mit Behinderungen betreuen.
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