Das Kooperationsnetzwerk „Mit Denken – Demenzfreundliche Region Hildesheim“ hat bei ihrem Treffen im Amoes Klinikum Alfeld eine positive Zwischenbilanz gezogen. Das 2013 ins Leben gerufene Projekt „Menschen mit Demenz im Krankenhaus“ habe bereits gute Erfolge bei der Sensibilisierung im Umgang mit Demenzkranken erzielt, sagte Projektkoordinator Manuel Stender.
Dabei komme es vor allem auf eine auf den Patienten abgestimmte pflegerische und medizinische Versorgung an. Die Anzahl der Patienten über 60 Jahren in den Krankenhäusern wachse, ebenso die Fälle von Demenz. Diese benötigten eine besondere Betreuung, so Stender, was viele Krankenhäuser vor eine Herausforderung stelle.
Auch die Zusammenarbeit mit den Angehörigen sei in solchen Fällen sehr wichtig. Die Arbeitsgruppe, die sich alle sechs Monate zum Erfahrungsaustausch trifft, will an der guten Zusammenarbeit festhalten und ihre Vernetzung auch auf Hausärzte ausdehnen.
sk
Die Zahl der Arbeitslosen ist im Juni im Bezirk der Agentur für Arbeit Hildesheim angestiegen. Laut Bericht sei dies ein zu erwartender, saisonaler Effekt: Neben quartalsbedingten Entlassungen meldeten sich vor allem Jugendliche arbeitslos, die ihre Schule oder Ausbildung beendet haben. Für Unternehmen bestünden damit jetzt gute Möglichkeiten diese frisch ausgebildeten Fachkräfte einzustellen, sagte der Agentur-Vorsitzende Horst Karrasch. Die allgemeine Tendenz auf dem Arbeitsmarkt sei weiterhin freundlich.
Insgesamt waren im Bezirk, der die Landkreise Hildesheim und Peine umfasst, 12.944 Menschen ohne Arbeit. Die Arbeitslosenquote liegt bei 6,1 Prozent und damit 0,1 Prozentpunkte höher als im Vormonat.
fx
Im Prozess um den Tod einer Prostituierten ist der Angeklagte heute/ gestern wie erwartet freigesprochen worden. Im Urteil des Landgerichts Hildesheim hieß es, seine Unschuld sei erwiesen. Der 45-Jährige war bereits zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Er hatte im Prozess zwar einen Besuch bei der Prostituierten bestätigt, aber stets bestritten sie anschließend getötet zu haben. Aus Sicht der Fahnder hatte er widersprüchliche Aussagen getätigt und Täterwissen offenbart.
Im weiteren Prozessverlauf sagte dann ein Zeuge aus, dass sein 29-jähriger Bekannter die Prostituierte getötet habe. Er habe dies vom Parkplatz aus beobachtet. Der neue Tatverdächtige wurde daraufhin festgenommen. Er bestreitet die Tat, allerdings wurde seine DNA unter den Fingernägeln der Toten gefunden. Einen Termin für den neuen Prozess gibt es derzeit noch nicht.
kk
Nach der Abstimmung im Bundestag über die "Ehe für alle" hat ein Streit um ihre Verfassungsmäßigkeit begonnen. Einige Verfassungsrechtler und Politiker halten den Beschluss für rechtswidrig, weil der dem Artikel 6 des Grundgesetzes widerspreche. Diese Position vertrat unter anderem der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier in einem SPIEGEL-Interview: Wenn man die Ehe öffnen wolle, müsse man das Grundgesetz ändern. Das Bundesverfassungsgericht habe bis zuletzt in seinen Entscheidungen betont, dass eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes nur die "Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft" sei. Der gewandelte Zeitgeist ändere dieses Verfassungsverständnis nicht, so Papier.
Andere Juristen widersprechen dieser Auffassung: Frauke Brosius-Gersdorf etwa, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Hannover, hatte bereits 2015 in einer Stellungnahme die Ehe für alle als verfassungsmäßig bezeichnet. Der Gesetzgeber haben einen sehr großen Gestaltungsspielraum, da die Ehe nirgends definiert sei, sagte sie in der "Rheinischen Post".
Viele Politikerinnen und Politiker erwarten, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Bundestagsbeschluss beschäftigen wird - auch, weil einige CDU-Politiker und die AfD in der Sache inzwischen die Prüfung einer Verfassungsklage angekündigt haben. Der Antrag für eine dafür nötige Normenklage kann allerdings nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.
fx
Betrüger nutzen derzeit offenbar gefälschte Haftbefehle, um an gültige Telefonnummern zu gelangen. Wie die Polizei meldet, hat vor kurzem ein 84-jähriger Hildesheimer per Post solch einen "Haftbefehl" von der Staatsanwaltschaft Frankfurt erhalten. Die Angaben darauf sind falsch, als Kontakt eine Telefonnummer angegeben.
Die Polizei geht davon aus, dass beim Anrufen die eigene Nummer gespeichert wird. Die oft im Ausland sitzenden Betrüger würden so in den Besitz von Telefonnummern gelangen, um dann etwa Gewinnspiele anzupreisen oder einen - nicht existierenden - Hauptgewinn in der Lotterie zu versprechen. Wer solche Briefe erhalte, sollte sie deshalb ignorieren, so die Polizei abschließend.
fx
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