Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat vor fingierten Jobangeboten insbesondere über das Internet gewarnt, die in Betrug enden und die Betroffenen zusätzlich in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Derzeit würden viele Menschen wegen des Lockdowns nach solchen Nebenjobs suchen, was von Kriminellen ausgenutzt werde. Es werde z.B. angeboten, Apps, Produkte oder Dienstleistungen bei freier Zeiteinteilung von zu Hause aus zu testen und damit Geld zu verdienen.
Als Beispiel nannte die Verbraucherzentrale den Fall einer Frau, die die Sicherheitsmerkmale der Videoidentifizierung testen sollte, während sie ein Bankkonto eröffnet. Dieses Konto sollte angeblich nur zum Zweck der Marktforschung eingerichtet und direkt nach der Bewertung des Videoidentifikationsverfahrens gekündigt werden. Tatsächlich aber wollten Betrüger an die Identität der Frau gelangen. Sie hatten vorab auf ihren Namen ein Konto angelegt, das sie durch die Videoidentifizierung bestätigt hat. Die Betrüger konnten darauf zugreifen und nutzten es für eBay-Verkäufe. In Folge zahlten die eBay-Kunden Geld ein, bekamen dafür aber keine Ware. Der Frau droht deshalb nun ein Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche.
Die Verbraucherzentrale warnt deshalb ausdrücklich davor, im Auftrag von Anderen Bankkonten zu eröffnen. Auch sollte der Personalausweis niemals beidseitig eingescannt und in die Kamera gehalten werden. Wer solch einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen sei, dem drohe nicht nur die Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche - Kundinnen und Kunden, die Geld auf das Konto überwiesen haben, könnten auch eine Rückzahlung von den Kontoinhabern fordern. Betroffene sollten sich Rechtsbeistand holen und selbst Strafanzeige gegen die vermeintlichen Arbeitgeber stellen.
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Um in Coronazeiten mehr persönlichen Austausch möglich zu machen, bauen drei Studierende der HAWK eine neue E-Sport-Gemeinschaft auf. Robin Berndt, Paul Steinkamp und Niklas Strübe haben das Projekt „HAWK goes Uniliga“ gestartet, heißt es in einer Mitteilung. Sie wollen noch innerhalb des Sommersemesters ein E-Sport-Team aufzustellen, das dann in der Uniliga antritt. In dieser Liga messen sich Studierende deutscher Hochschulen in verschiedenen Computerspielen über das Internet.
Dabei solle es aber nicht allein um den Wettbewerb gehen, sondern mehr um den gemeinsamen Austausch. Prof. Dr. Corinna Ehlers, Dekanin der HAWK-Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit, sagte, was früher das Telefon war, sei für Jugendliche heute die Kommunikation beim gemeinsamen Spielen. Damit knüpfe das Projekt, das in einem Seminar entstand, direkt an die Lebensrealität junger Menschen an. In seinem Rahmen sollen auch Themen wie etwa "Gewalt in Computerspielen" diskutiert werden.
Interessierte HAWK-Studierende können sich jetzt auf einem Discord-Server anmelden, so die Organisatoren - egal wie lange sie schon spielten und welche Spiele sie bevorzugten. Heute um 18 Uhr soll es dort auch ein erstes Kennenlernen für die Spieler*Innen geben.
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Der Fall eines lesbischen Paares aus dem Raum Hildesheim, das um die Anerkennung der gemeinsamen Mutterschaft für ihr Kind kämpft, kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Das hat das Oberlandesgericht Celle heute entschieden.
Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann aus Schellerten wollen erreichen, dass sie als gleichberechtigte Elternteile in die Geburtsurkunde ihrer Tochter eingetragen werden, die im Februar letzten Jahres zur Welt kam. In Deutschland werden derzeit nur Mutter und Vater automatisch als Elternteile vermerkt. Bei lesbischen Paaren muss bisher die zweite Mutter vor einem Familiengericht beantragen, das Kind als Stiefkind zu adoptieren, was Monate oder Jahre dauern kann.
Vom Oberlandesgericht Celle hieß es nun, man halte die bisherige Regelung für verfassungswidrig. Deshalb habe man die Klage ausgesetzt und ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Aus Sicht des Celler Familiensenats fehle im derzeitigen Bürgerlichen Gesetzbuch eine Regelung für gleichgeschlechtliche Paare. Deshalb könnten die Richter das Gesetz nicht so auslegen, dass sie die "Co-Mutter" als Mutter feststellen könnten, so ein Sprecher. Weil man das Gesetz für verfassungswidrig halte, könne man den Antrag der Familie Akkermann aber auch nicht ablehnen. Deshalb würden die Akten nun auf dem Weg der "konkreten Normenkontrolle" nach Karlsruhe gegeben.
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Die andauernde Pandemie belastet die Seelen junger Menschen. Das ist das Ergebnis zweier Befragungen der Bertelsmann-Stiftung, an denen Forscher der Universitäten Hildesheim und Frankfurt/Main beteiligt waren. Diese hätten gezeigt, dass Jugendliche inzwischen vermehrt psychische Probleme, Vereinsamung und Zukunftsängste beklagen.
Für die Untersuchung wurden im April und Mai letzten Jahres rund 5.000 sowie im November über 7.000 Jugendliche befragt. 61 Prozent von ihnen gaben an, sich teilweise oder dauerhaft einsam zu fühlen. 64 Prozent stimmten zum Teil oder voll der Aussage zu, psychisch belastet zu sein, und fast 70 Prozent hatten Zukunftsängste. Besonders häufig wurden diese Sorgen genannt, wenn gleichzeitig finanzielle Probleme bestanden. Auch gaben bei der zweiten Runde rund zwei Drittel der Befragten an, dass ihre Sorgen "eher nicht oder gar nicht gehört" werden.
Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, hält diese Ergebnisse für alarmierend. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass psychische Probleme, Vereinsamung und Zukunftsängste das Leben der jungen Menschen zunehmend bestimmen. Er forderte deshalb Freizeitangebote für Jugendliche trotz der Corona-Beschränkungen: Gerade wenn Schulen ihre Tore schließen, brauche es außerschulische Angebote, die soziale Interaktion ermöglichen, Bewegungs- und Ernährungsangebote für Kinder und Jugendliche aufrechterhalten sowie eine Ansprechfunktion in schwierigen familiären Situationen hätten, so Krüger. Angebote für junge Menschen in persönlichen Problemlagen müssten ausgebaut werden, und Kinder- und Jugendeinrichtungen müssten dafür auch auf digitale Angebote zurückgreifen können.
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Corona-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler sollten zu Hause stattfinden und nicht in der Schule. Diese Forderung stellte jetzt die Arbeitsgemeinschaft der Elternräte in Niedersachsen an Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD). Der Plan der Landesregierung, diese Tests in den Schulen zu machen, stelle eine zusätzliche Infektionsgefahr für die Beteiligten dar, heißt es in einem offenen Brief. Im Falle positiver Ergebnisse müssten außerdem die betroffenen SchülerInnen isoliert werden, was nicht überall räumlich und personell gewährleistet werden könne. Kritisiert wurde darüber hinaus, dass den Lehrkräften weitere sachfremde Aufgaben und neue Verantwortungen übertragen würden, und wertvolle Unterrichtszeit verloren gehe.
Sollten die Selbsttests dennoch in den Schulen stattfinden, müsse der Datenschutz gewahrt bleiben, so die Arbeitsgemeinschaft weiter. Auf keinen Fall dürften die Ergebnisse im Klassenverband kommuniziert werden oder in die Schulöffentlichkeit dringen. Medizinisches Personal müsste für die Tests an den Schulen eingesetzt werden, um Infektionsübertragungen und Verletzungsgefahren auszuschließen - oberstes Gebot sei, die Schüler und Lehrkräfte wirksam zu schützen.
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