Die Hildesheimer Tafel stellt ihren Berieb in der Corona-Krise vorerst nicht ein. Es bestehen keine Versorgungsengpässe und das Ausgabesystem sei gut organisiert, erklärt die Ehrenamtliche und Vorsitzende Annelore Ressel. Die Kunden erhalten weiterhin einen zeitgenauen Termin, damit es bei der Ausgabe nicht zu langen Schlagen kommt. Nach jedem Kontakt desinfizieren sich die HelferInnen die Hände. Zudem wurde die Tresenanzahl und die Warteplätze verringert, um den nötigten Abstand zu gewährleisten.
Seit dieser Woche ist ein eigener Tag für Senioren vorgesehen; Kinder sollen nicht mehr zur Ausgabe mitgebracht werden. Dennoch rechnet Ressel mit finanzielle Einbußen. Diese sollen durch Kurzarbeit aufgefangen werden.
Immer mehr Tafeln in Niedersachsen stellen angesichts der Corona-Krise ihren Betrieb ein. Geschlossen seien derzeit auch die Tafeln in Hannover, Oldenburg, Gifhorn, Stade, Lüneburg, Burgfeld, Hameln, Achim und Alfeld. Einige haben einen Lieferservice ins Leben gerufen oder stellen gepackte Lebensmittelpakete bereit.
ww
Trotz Corona-Krise hat Deutschlands ältestes und größtes Osterpostamt in Zeven bei Bremen seine Arbeit aufgenommen und lädt Kinder dazu ein, dem Osterhasen zu schreiben. Es seien bereits mehr als 5.000 Briefe aus vielen Ländern der Welt eingetroffen, sagte der Leiter der Aktion, Hans-Hermann Dunker. Darunter sei auch Post aus Ländern wie China und Italien. Postsprecher Stefan Laetsch ergänzte, gerade wegen der Corona-Krise sei das Team im Osterpostamt besonders motiviert, den Kindern eine Freude zu machen.
Die Antwortschreiben bearbeitet ein Team von zwölf Ehrenamtlichen im Alter zwischen Mitte 20 und 90 Jahren. Die Aktion wird seit 38 Jahren von der Post organisiert. Im vergangenen Jahr erreichten den Angaben zufolge mehr als 40.500 Sendungen das Postamt. Da es in Ostereistedt selbst kein Postamt mehr gibt, werden die Briefe im benachbarten Zeven bearbeitet.
Wer dem Osterhasen schreiben will, schreibt an:
Hanni Hase, Am Waldrand 12 in 27404 Ostereistedt.
Die Briefe sollten allerdings bis zum 6. April im Osterpostamt eintreffen und mit einem Absender versehen sein.
sk
Der Stadtverkehr Hildesheim reduziert am morgen sein Angebot. Dies geschieht einer Meldung nach, weil die Zahl der Fahrgäste stark zurückgegangen ist.
Deshalb fahren ab diesem Mittwoch die Linien 1 und 5 nur noch im 20-Minuten-Takt. Zudem werden am Freitag und Samstag die Fahrten im Nachtverkehr gestrichen. Die Fahrten der Linien 101-104 enden dann auch jeweils um Mitternacht.
Fahrten der Anruflinientaxen im Zuge der Linien 101-104 werden ab morgen ebenfalls nicht mehr angeboten. Es wird somit an allen Betriebstagen kein Angebot mehr nach 24 Uhr mehr geben.
fx
Wegen der aktuellen Lage ist jetzt auch die tourist Info am Marktplatz geschlossen - zunächst bis zum 19. April. Eine telefonische Beratung findet weiterhin statt: Die Mitarbeiterinnen können montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr telefonisch unter 0 51 21 – 179 80 erreicht werden. Auch Anfragen per Mail an
Folgende digitale Services stehen außerdem weiterhin zur Verfügung:
Informationsportal: www.hildesheim.de/tourismus
Prospekt- und Informationsversand: www.hildesheim.de/prospekte
Online-Shop: www.hildesheim.de/online-shop
Unterkunftsbuchung: www.hildesheim.de/uebernachten
Stadtführungsbuchung: www.hildesheim.de/stadtfuehrung
Der Landkreis Hildesheim veröffentlicht heute diese Meldung über die gestern Abend vom Land verhängten, zusätzlichen Einschränkungen:
"Das Land Niedersachsen hat gestern in Übereinstimmung mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung folgende Maßnahmen beschlossen:
Für den Publikumsverkehr werden ab sofort geschlossen:
• Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
• Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen
• Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
• der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
• alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
• alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern
Ausdrücklich weiter öffnen dürfen: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich. Für diese Bereiche wurde das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres ausgesetzt.
Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr öffnen, allerdings unter Auflagen – so muss zum Beispiel ein Abstand zwischen den Tischen gesichert sein.
Dienstleister und Handerker können weiter tätig sein.
Verboten sind außerdem:
• Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
• Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
• alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
• alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
• alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden.
• alle privaten Besuche von Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sowie von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern werden untersagt. Das Verbot gilt ebenfalls für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. Also beispielsweise für Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie stationäre Betreuungseinrichtungen.
Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten lediglich für die Besuche von Eltern auf Kinderstationen, von Vätern auf Entbindungsstationen und für die Besuche von Angehörigen auf Palliativstationen.
Weiterhin erlaubt ist die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Aufenthalt an der Arbeitsstätte.
Diese Allgemeinverfügung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes müssen diese Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden, um das Gesundheitssystem im Landkreis Hildesheim und in ganz Niedersachsen dauerhaft aufrechtzuerhalten. Die großflächige Unterbrechung und Eindämmung eines Großteils der sozialen Kontakte stellt das einzig wirksame Vorgehen dar, damit die Infektionsketten entschleunigt und unterbrochen werden können."
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