Wegen Fahrbahnsanierungarbeiten wird die Straße Am Probsteihof in Hildesheim-Moritzberg ab morgen gesperrt. Wie die Stadt mitteilt, betrifft die Sperrung den Bereich zwischen dem Wolfstieg und der Carlo-Mierendorff-Straße und wird voraussichtlich bis Ende August andauern.
Es sei mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen, Ortskundige sollten den Bereich nach Möglichkeit umfahren. Außerdem wird von heute bis Freitag die Fahrbahndecke der Louise-Cooper-Straße hinter dem Klinikum saniert. Sie muss dafür an einem dieser Tage voll gesperrt werden.
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Das Bistum lädt heute Abend um 19:30 Uhr zu einem Konzert der Domglocken auf den Domhof. Es findet am Vorabend des Fests Maria Himmelfahrt statt, die die Schutzheilige des Doms ist. Der Eintritt ist frei, das Bistum bittet aber um Spenden für die Dommusik.
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Fußball-Regionalligist VfV Borussia 06 Hildesheim hat auch das dritte Spiel in der neuen Saison verloren. Die Gäste von der zweiten Mannschaft des HSV gewannen heute das Spiel im Friedrich-Ebert-Stadion 2:0 durch Tore von Finn Porath und Toerles Tim Knoell. Der VfV hatte mehrere gute Chancen, konnte sie aber nicht verwerten und steht damit weiter punktlos auf dem letzten Tabellenplatz. Das nächste Liga-Spiel ist am Sonntag auswärts bei der zweiten Mannschaft des FC St. Pauli – schon morgen Abend aber tritt der VfV für ein kurzfristig angesetztes Freundschaftsspiel beim Erstligisten VfL Wolfsburg an.
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Die Verwaltungsgerichte brauchen immer mehr Zeit für die Bearbeitung von Klagen von abgelehnten Asylbewerbern. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, sagte der "Braunschweiger Zeitung", er rechne dieses Jahr mit 200.000 solcher Fälle - doppelt so viele wie 2016. Die Lage sei "dramatisch", so Seegmüller. Jeder Richter bekomme täglich 30 bis 40 neue Fälle hinzu, und es gebe viele nicht abgeschlossenen Fälle.
Im Schnitt aller Bundesländer benötigten Richter zurzeit sechseinhalb Monate, um Klagen, Berufungen und Revisionen von Asylbewerbern zu bearbeiten, berichtete die Zeitung unter Berufung auf eine vertrauliche Auflistung der Innenminister der Länder. Besonders lange auf eine Entscheidung warten müssten Antragsteller aus zentralafrikanischen Staaten (16 Monate), aus dem Jemen (20 Monate), Bangladesch (11 Monate) und China (zwei Jahre).
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Stadt und Landkreis Hildesheim nehmen ab morgen Anträge von Hochwasser-Geschädigten entgegen. Die Stadt hat dazu eine Mitteilung herausgegeben, die wir angesichts der Menge an Informationen hier in voller Länge wiedergeben. Für den Landkreis gibt es entsprechende Informationen unter www.landkreishildesheim.de/hochwassersoforthilfe.
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, Mittel in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte bereitzustellen. Für Privathaushalte sind freiwillige finanzielle Leistungen vorgesehen. In einem ersten Schritt soll eine Soforthilfe ausgezahlt werden, die schnell und unbürokratisch akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken soll, die durch das Hochwasser im Zeitraum vom 24. Juli bis 4. August 2017 entstanden sind. „Im Stadtgebiet Hildesheim haben zahlreiche Privathaushalte durch das Hochwasser Schäden erlitten. Insofern ist die nun nochmals aufgestockte Unterstützung des Landes sehr zu begrüßen! Wir werden für eine schnelle, unbürokratische Verteilung der Gelder sorgen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer.
Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz können Privathaushalte grundsätzlich bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro Hilfe erhalten: Pro erwachsene Person können 500 Euro beantragt werden, pro Kind 250 Euro, maximal 2.500 Euro pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung oder eine Zahlung auch bei geringeren Schäden möglich. Zuständig für die Bewilligung von Soforthilfen ist für das Stadtgebiet Hildesheim die Stadtverwaltung, die ab Montag, 14. August, entsprechende schriftliche Anträge entgegennimmt.
Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet Hildesheim, die einen entsprechenden Antrag stellen möchten, finden das dazugehörige Formular und detaillierte Informationen unter www.hildesheim.de/hochwasserhilfe. Für Fragen zur Antragstellung stehen Anke Hofert (Telefon 05121 / 301-4218) und Britta Schulze (Telefon 05121 / 301-4219) oder per Email unter
Neben den privaten Schäden möchte das Land Niedersachsen auch Hochwasserschäden an kommunaler Infrastruktur regulieren und bis zum 17. August überschlägig ermitteln. Erfasst werden sollen Schäden hierbei nicht nur an Infrastrukturen der Kommune selbst und von Tochtergesellschaften, sondern auch von Dritten, die im weitesten Sinne öffentlichen Zwecken dienen, zum Beispiel Alteneinrichtungen, Kindertagesstätten, historische Innenstädte, Sportstätten und Vereine. Für die Stadtverwaltung Hildesheim koordiniert die Meldung an das Land ab Montag, 14. August, Martin Falke, Dezernatsbüro C, Telefon 05121 / 301-3003,
Als dritte Säule der Soforthilfe ist auch eine Unterstützung für gewerbliche Betriebe vorgesehen. Entsprechende Meldungen für das Stadtgebiet Hildesheim nimmt Eckhard Homeister unter Telefon 05121 / 301-1511 (
Darüber hinaus sollen zusätzliche Unterstützungshilfen gewährt werden, soweit eine Elementarschadenversicherung nicht abgeschlossen werden konnte. Die Voraussetzungen hierfür werden derzeit noch entwickelt und erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Ein unter der Federführung des Umweltministeriums gebildeter ressortübergreifender Stab koordiniert die Aufarbeitung der Hochwasserschäden durch das Land. Gegenwärtig findet eine Schadensermittlung für die kommunale Infrastruktur statt, die in zwei Wochen abgeschlossen sein soll.
Weitere Informationen zur Hochwasserhilfe des Landes finden sich auch unter www.hochwasser.niedersachsen.de.
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