Das Landgericht Hildesheim hat eine 21 Jahre alte Frau aus Algermissen wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im Juli letzten Jahres ihren 63-jährigen Ehemann in dessen Wohncontainer mit acht Schüssen tötete und dann mit ihrem Liebhaber nach Italien fuhr. Der Richter bezeichnete dies nicht als Urlaubsreise, sondern als Flucht - die junge Frau habe während der Fahrt ihr Handy weggeworfen und den Kontakt zu Familie und Freunden abgebrochen. Die Frau selbst hatte sich im Verfahren nicht geäußert und lediglich in einem Schlusswort gesagt, dass sie ein reines Gewissen habe. Der Richter aber attestierte ihr Täterwissen, das sie in der Vernehmung offenbart habe. Es gibt keine Zeugen des Vorfalls, und auch die Tatwaffe wurde nie gefunden.
Die Verteidiger der 21-Jährigen hatten einen Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert. Sie wollen das Urteil nun anfechten. Ihrer Darstellung nach könne es auch andere Verdächtige geben. Das Opfer habe einen erfolgreichen Geschäftsmann gespielt, in Wirklichkeit aber auf Kosten seiner wechselnden Ehefrauen und Geliebten gelebt. Die Verurteilte hatte ihn im Jahr zuvor geheiratet, und war von ihm als Alleinerbin eingesetzt worden.
fx
Die Göttinger Rechtsanwältin Sandra Themann kündigt eine Verfassungsbeschwerde gegen die angeordnete Abschiebung des unter Terrorismusverdacht festgenommenen Algeriers an.
Es gebe keine Anschlagspläne, sagte Themann unter Berufung auf die Ermittlungsakten der Polizei. Äußerungen ihres Mandanten „mit religiösem Bezug“ seien von der Polizei als „salafistisches Gedankengut“ interpretiert worden. Den Nigerianer, mit dem er im Rahmen einer Razzia festgenommen wurde, habe er kaum gekannt. In der Wohnung des Algeriers seien auch keine Waffen gefunden worden.
Ihr Mandant soll in dieser oder der nächsten Woche abgeschoben werden. Die angekündigte Verfassungsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Im Fall eines Erfolges müsse der Mann aus Algerien zurückgeholt werden, sagte Themann.
pa
Der Kreisverband des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds hat den Entwurf des Haushaltsplans 2017 des Landkreises Hildesheim kritisiert. In einem Brief an den Landrat schrieb der Vorsitzende Wolfgang Moegerle, der Kreis sei nicht in der Lage, eine deutlich positivere Jahresplanung vorzunehmen. Dies halte man für bedenklich, auch angesichts der Erfolge benachbarter Kreise.
Der Landkreis profitiere von Mehrerträgen aus der Kreisumlage, die ausschließlich der guten Konjunktur geschuldet seien. Ertragspotenziale würden dagegen nicht genutzt, Aufwandspositionen unnötig geplant und viel zusätzliches Personal eingestellt. So stelle sich mittelfristig die Frage, wie der Landkreis künftig weiterhin mindestens ausgeglichene Ergebnisse
sowie angemessene Zahlungsüberschüsse erwirtschaften könne. Angesichts der bereits überdurchschnittlich hohen Kreisumlage könne deren weitere Erhöhung kein Mittel zur Ertragsverbesserung sein.
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Die Stadtpolitik will den Hildesheimer Marienfriedhof aufwerten – sofern dies finanzierbar ist. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner letzten Sitzungen einen entsprechenden Antrag verabschiedet. Er sieht vor, dass die Verwaltung die Möglichkeiten aufzeigen soll, jeweils mit Kostenschätzungen unterlegt.
Mehrere Ratsleute betonten, dass es nicht um ein Gesamtkonzept für den Park gehen solle, sondern um einzelne, umsetzbare Punkte. Hohe Ausgaben seien durch die Finanzlage der Stadt ausgeschlossen. SPD-Ratsherr Felix von der Lieth betonte, man wolle in der Bevölkerung „keine falschen Hoffnungen“ wecken. Der Park sei aber ein beliebter Treffpunkt, und seine Umgebung werde künftig auch durch die zwei neuen Hotels am Bahnhof aufgewertet.
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Der Verein „Hundefreunde Hildesheim“ sucht ein neues Vereinsgelände. Das berichteten Mitglieder vor dem Stadtentwicklungsausschuss. Das letzte Gelände sei vom Eigentümer wegen Eigenbedarf gekündigt worden, und ein Ersatz an der Goslarschen Straße dürfe wegen seiner Deklarierung als Grünfläche nicht mit den Hunden genutzt werden. Wenn man bis Ende des Jahres keine Alternative gefunden habe, müsse der Verein aufgelöst werden, hieß es vor dem Ausschuss. Deren Mitglieder sagten zu, das Thema aufzunehmen.
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