Angesichts der nahenden Sommerferien hat die DGB-Jugend einen Leitfaden für Ferienjobs herausgegeben. Darin heißt es unter anderem, dass Schülerinnen und Schüler nur mit einem schriftlichen Vertrag einen Ferienjob beginnen sollten. Dieser müsse vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.
Auch gebe es gesetzliche Einschränkungen bei der Arbeit von Jugendlichen. Bis einschließlich zum 14. Lebensjahr sei das Arbeiten für Kinder verboten – mit einer Ausnahme für Kinder über 13 Jahre: Mit Zustimmung der Eltern dürfen sie bis zu zwei oder in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Dies müssen aber leichte Tätigkeiten sein.
Insgesamt gelte auch: Wer schulpflichtig ist, dürfe nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben, und dabei seien schwere körperliche oder gefährliche Arbeit tabu. Für Ferienjobber über 18 Jahre gelte das neue Mindestlohngesetz – sie hätten Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter jugend.dgb.de.
fx
Ein Mann hat am späten Freitagnachmittag zwei 16 Jahre alte Mädchen sexuell belästigt. Wie die Polizei mitteilt, meldete die Mutter einer betroffenen den Vorfall etwa eine Stunde später. Demnach warteten die Beiden auf einer Rasenfläche neben der Bushaltestelle zwischen Arneken Galerie und Liebesgrund. Dort kam ein Schwarzafrikaner auf sie zu und fragte mehrfach, ob sie gemeinsam im Park spazierengehen wollten, was die jungen Frauen aber ablehnten. Schließlich öffnete er seine Hose und holte sein Geschlechtsteil heraus. Die Mädchen entfernten sich daraufhin, während der Mann sitzenblieb.
Er soll bis 1,80 Meter groß und 20-30 Jahre alt sein, mit sehr dunkler Hautfarbe und sehr kurzen Haaren. Um den rechten Mundwinkel herum und unter dem linken Auge hatte er eine gräuliche Pigmentstörung. Er trug eine hellrote Jacke, einen olivfarbenen Stoffgürtel und hellblaue Jeans, und sprach gebrochen Deutsch.
fx
Der Markt für Tageszeitungen in Deutschland hat sich weiter konzentriert. Das geht aus einer neuen Studie hervor, die in der Fachzeitschrift „Media Perspektiven“ veröffentlicht wurde. Der Marktanteil der zehn größten Verlagsgruppen an der insgesamt verkauften Auflage lag im ersten Quartal diesen Jahres bei 59,8 Prozent und damit um 0,5 Prozentpunkte höher als in der letzten Studie im Jahr 2014. Die fünf auflagenstärksten Verlagsgruppen verkaufen demnach über 42 Prozent der Tagespresse in Deutschland. An der Spitze liegt weiterhin der Axel Springer-Konzern mit 14 Prozent aller Tageszeitungsexemplare.
Die Studie bemängelt auch, dass in Lokalredaktionen seit Jahren die Kosten "rigide gekürzt" würden. Viele Verlage hätten inzwischen einzelne Redaktionen aufgegeben. Die Lokalberichterstattung werde in solchen Fällen von Nachbarverlagen übernommen, was die eigene Berichterstattung ausdünne und Vielfalt auf dem Markt vernichte. Die Gründe für die angespannte Lage im Zeitungsmarkt seien vor allem der weiterhin nachlassende Werbeumsatz und die gleichfalls sinkende Gesamtauflage.
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Ein bewaffneter und maskierter Mann hat gestern abend die ARAL Tankstelle an der Marienburger Straße in Hildesheim überfallen. Wie die Polizei meldet, konnte er mit mehreren tausend Euro entkommen.
Dem Bericht zufolge hatte die 19 Jahre alte Angestellte um 21 Uhr gerade die Eingangstür wegen Betriebsschluss verschlossen, als der Mann plötzlich im Raum stand - offenbar war er durch eine rückwärtige Tür eingedrungen. Er bedrohte die junge Frau mit einer Schusswaffe, schlug ihr ins Gesicht und forderte die Herausgabe von Bargeld. Er verschwand daraufhin wiederum durch die Hintertür.
Eine Sofortfahndung der Polizei blieb ohne Ergebnis. Es wird jetzt nach Zeugen gesucht, die gegen 21 Uhr rund um die Tankstelle verdächtige Bewegungen beobachtet haben - so standen kurz nach Schließung noch Personen vor der Tür. Hinweise nimmt die Polizei
Hildesheim unter Telefon 05121 / 939 115 entgegen.
fx
Die Stadt Hildesheim weist auf eine Verwechslungsgefahr durch ein Anschreiben eines privaten Gewerbeservices hin. In den letzten Tagen hätten Gewerbetreibende und auch Bürgerinnen und Bürger vermehrt Post über eine angebliche Zentralisierung des Gewerbeverzeichnisses bekommen. Die Anschreiben erweckten mit dem Briefkopf „Hildesheim.Gewerbe-Meldung.de“ einen offiziellen Eindruck und enthielten ein zum Teil ausgefülltes Antwortschreiben.
Die Stadt weist daraufhin, dass es sich hier um ein kommerzielles Anschreiben eines privaten Anbieters handelt. Im Kleingedruckten sei zu lesen, das man durch die Unterschrift ein drei Jahre laufendes Paket kaufe, dass pro Jahr rund 350 Euro plus Umsatzsteuer koste.
fx
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