Der Hildesheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung gestern Abend den Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet. Dabei gab es wie üblich zunächst eine längere Aussprache und dann eine Reihe von Abstimmungen über die verschiedenen Änderungsanträge der Fraktionen. Der Haushalt, der nicht mehr unter den Sparvorgaben des Zukunftsvertrags mit dem Land steht, enthält ein Defizit von knapp 11 Millionen Euro, das insbesondere durch Unwegbarkeiten etwa bei den Energiekosten entstanden ist.
CDU-Ratsherr und Finanzexperte Frank Wodsack sagte, für ihn stehe der Haushalt unter dem Motto "Wachstum trotz Krise". Er erwähnte unter anderem, dass das "Baustellenchaos" dieses Jahres sich durch die Einführung einer Koordinierungsstelle für Baustellen nicht wiederholen solle - hier ließen sich viele Verbesserungen erzielen. Nachholbedarf gebe es z.B. auch bei der Umstellung auf mehr Solarenergie und - bei der Beleuchtung - auf LEDs. Hier sei dieses Jahr wenig oder nichts passiert.
Volker Spieth von den Grünen sagte, das Jahr habe sich gänzlich anders entwickelt als erhofft. Er halte aber die derzeitige Krisenlage für noch beherrschbar und sei insgesamt hoffnungsvoll. FDP-Ratsherr Michael Kriegel erinnerte daran, dass nach wie vor auch in der Verwaltung viele Stellen wegen des Fachkräftemangels unbesetzt sind und das die Arbeit der Stadt insgesamt verlangsame.
Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer sagte als Fazit, er sei mit den Ergebnissen der Haushaltsverhandlungen nicht glücklich, aber zufrieden. Hildesheim stehe weiter vor enormen Herausforderungen wie einem Instandhaltungsrückstau, vielen Unwägbarkeiten im nächsten Jahr und auch dem Großprojekt Gefahrenabwehrzentrum am Berliner Kreisel. Gemessen daran sei dieser Haushalt "moderat".
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Die Polizei sucht mögliche Zeugen eines Einbruchs, der sich gestern Nachmittag in Dinklar zugetragen hat. Der oder die Täter öffneten gewaltsam ein Fenster auf der Rückseite des Hauses am Baulering. Im Inneren suchten sie nach Bargeld und fanden eine mittlere dreistellige Summe. Wer in der Sache Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit dem Kommissariat in Bad Salzdetfurth unter der Rufnummer 0 50 63 - 90 10 in Verbindung zu setzen.
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Die derzeitigen Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind vom Bundeskabinett bis Ende Juni 2023 verlängert worden. Darauf weist die Agentur für Arbeit Hildesheim hin. Bis dahin bleibe es ausreichend, wenn in Betrieben mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent haben. Zudem werde auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet, und auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer könnten unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge würden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Genauere Informationen gibt es im Internet bei der Agentur für Arbeit.
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Bei einem Autoaufbruch in der Hildesheimer Frankenstraße sind am Wochenende mehrere Elektrowerkzeuge gestohlen worden. Laut Meldung geschah dies am Samstag zwischen Mitternacht und 12:30 Uhr mittags auf einem Firmenparkplatz an der Frankenstraße, östlich der Senator-Braun-Allee. Der oder die Täter schlugen an einem abgestellten Fiat Doblo mehrere Scheiben ein und nahmen die hochwertigen Werkzeuge aus dem Innenraum - eine genaue Auflistung des Diebesguts liegt noch nicht vor. Mögliche Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0 51 21 - 939 115 bei der Inspektion Hildesheim zu melden.
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Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat die Aufnahme von Ermittlungen gegen den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wegen Beleidung und Verleumdung abgelehnt. Das bestätigte die Erste Staatsanwältin Christina Wotschke gegenüber Radio Tonkuhle. Die Behörde reagierte damit auf eine Strafanzeige des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Kubicki hatte diesen im September bei einer Wahlkampfveranstaltung in Hildesheim als "kleine Kanalratte" bezeichnet und ihm außerdem vorgeworfen, Flüchtlinge als Druckmittel gegen den Westen zu benutzen.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war dies keine Formalbeleidigung, da die Äußerung nicht beziehungslos in den Raum gestellt wurde, sondern einen sachlichen Bezug aufwies, der zwar sehr überspitzt, aber für objektive Dritte nachvollziehbar war. Zudem sei die Äußerung auch durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, zumal die Grenzen zulässiger Kritik im Falle von Politikern erheblich weiter zu ziehen seien als bei Privatpersonen. Bei der Abwägung der Meinungsfreiheit gegen die persönliche Ehre sei das Gewicht der Meinungsäußerung umso höher einzuschätzen, je mehr die Äußerung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten solle.
Der "Spiegel" berichtet unterdessen, dass Erdogan diese Entscheidung nicht hinnehmen will. Sein Anwalt habe bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle Beschwerde eingelegt.
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