Der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer hat das Lebenswerk des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. gewürdigt. Dessen Tod mache ihn sehr betroffen, so Wilmer. Mit ihm verliere die katholische Kirche in Deutschland und in der ganzen Welt einen hervorragenden Repräsentanten mit enormer Geisteskraft - eine ausgezeichnete Persönlichkeit, ein Vorbild im Glauben, einen großen Theologen und feinsinnigen Menschen. Er selbst habe Papst Benedikt in Rom kennengelernt, als dieser bereits emeritiert war. Ihm habe sehr imponiert, dass Benedikt trotz seines hohen Alters stets hellwach und mit hohem Verstand die Fragen des Glaubens und die Herausforderungen der Kirche in unserer komplexen Welt analysiert und eingeordnet habe.
Seinen Rücktritt vom Amt des Papstes im Jahr 2013 habe er mit höchstem Respekt wahrgenommen, so Wilmer weiter. Er sei diesen Schritt gegangen, weil er aufgrund seines Alters und aus Krankheitsgründen die eigenen körperlichen Voraussetzungen für das Petrusamt als nicht mehr ausreichend eingestuft hat. Das sei nicht nur ungewöhnlich gewesen, sondern auch sehr mutig und verantwortungsbewusst. Wilmer würden von seinen vielen Schriften die drei Bände seines Buches „Jesus von Nazareth“ und die erste Enzyklica „Deus caritas est“ als großartige Texte besonders im Gedächtnis bleiben, und ganz besonders sein vertrautes Wort: „Wer glaubt, ist nie allein.“
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Heute ist es auf der B1 in Hoheneggelsen zu einer starken Ölverschmutzung gekommen. Betroffen war laut Polizeibericht die gesamte Fahrbahn an der Kreuzung Bettrumer Straße, Oedelumer Straße und Kniepenburg, und auch die Strecke zwischen Hoheneggelsen und Feldbergen. Ein Großaufgebot inklusive der Feuerwehr war im Einsatz, das Öl zu beseitigen, dazu war die B1 an der betroffenen Stelle vorübergehend voll gesperrt.
Zeugen, die Hinweise auf den Verursacher geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0 50 63 - 90 10 mit der Polizei Bad Salzdetfurth in Verbindung zu setzen.
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Auch in den letzten Tagen hat es Betrugsversuche per Telefon gegeben, die sich meist an Senioren richten. So meldet etwa die Polizei Bad Salzdetfurth mehrere Fälle, in denen Anrufer behaupteten, sie hätten Daten über die finanzielle Situation der Angerufenen veröffentlicht. Diese sollten dann eine Taste drücken, um weitere Informationen zu erhalten. In den bekannten Fällen reagierten die Angerufenen aber richtig und legten auf. Auch die bekannte Masche eines Gewinnversprechens wurde wieder angewendet: Nach einem angeblichen Lotteriegewinn sei nun zunächst eine Überweisung fällig, um an das gewonnene Geld zu gelangen. Auch hier legten offenbar alle Angerufenen auf und fielen nicht auf den Betrug herein.
Aus Hildesheim wurde gestern ein weiterer Fall bekannt, bei dem ein Seniorenpaar einen Betrugsversuch vereitelte. Gegen 16 Uhr ging eine SMS ein, in der es hieß, die SIM-Karte sei defekt und deshalb sei die Nummer neu. Im Glauben, mit ihrem Sohn zu kommunizieren, ließ sich das Paar auf eine Unterhaltung ein. Als der angebliche Sohn dann aber um eine ungewöhnlich große Geldüberweisung bat, weil sein Online-Banking nicht mehr funktioniere, verlangten die beiden Informationen, die er nicht liefern wollte bzw. konnte. Daraufhin rief der Senior seinen richtigen Sohn an und der Betrug flog auf.
Die Polizei ruft angesichts solcher Betrugsmaschen zu steter Wachsamkeit auf. Man sollte nicht auf Forderungen eingehen und das Telefonat oder den Chat beenden. Wenn sich Menschen als Bekannte ausgeben, insbesondere von unbekannten Rufnummern aus, sollten diese Bekannten unter schon bekannten Nummern kontaktiert werden.
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Die Stadt Hildesheim hat auf die geltenden Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk hingewiesen. Sie betont in einer Mitteilung, dass es bereits seit 2009 für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern strenge Vorschriften gebe. Die Regelung laute, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Zu den brandempfindlichen Gebäuden gehören demnach insbesondere Reet- und Fachwerkhäuser. Pyrotechnische Gegenstände seien Feuerwerkskörper aller Art wie etwa Raketen, Böller oder Knaller.
In Hildesheim sei in folgenden Gebieten mit Fachwerkhäusern besonders auf diese Regelung zu achten, etwa an der Kesslerstraße, am Lappenberg, Brühl und dem Marktplatz. Das Verbot gelte aber für sämtliche Ortsteile, nicht nur die Innenstadt oder Gebiete mit geschlossener Fachwerkbebauung. Auch in der Nähe von einzeln stehenden Fachwerkhäusern dürfe nicht geböllert werden. Beim Umgang mit Silvesterböllern oder -raketen seien Personen- und Sachbeschädigungen auszuschließen. Ein Verstoß gegen das Verbot könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden - und wer im öffentlichen Raum Feuerwerk abbrenne, müsse selbstverständlich auch die Überreste entsprechend entsorgen.
Ähnlich äußert sich die Stadt Sarstedt. Insbesondere im Innenstadtbereich dürften in der Silvesternacht keine Feuerwerkskörper gezündet werden, aber auch in den Ortsteilen seien die Vorschriften in der Nähe von Fachwerkhäusern zu beachten. Auch sei in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten - wer sie verwende, hafte für entstehende Schäden und mache sich
der fahrlässigen Brandstiftung strafbar.
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Bestehende Jagdscheine können für das kommende Jahr bereits ab dem 1. Januar verlängert werden. Darauf weist der Landkreis hin. Jedes Jahr gebe es ein großes Antragsaufkommen vor Ende März, wenn die Frist zur Verlängerung ablaufe. Um dies zu verhindern, rufe das Kreis die Jägerinnen und Jäger auf, ihren Antrag möglichst früh einzureichen.
Dabei werden der Jagdschein, der Antrag auf Verlängerung, eine Versicherungsbestätigung für den gesamten beantragten Zeitraum (ein oder drei Jahre) und ggfs. ein Passbild benötigt - nur bei der Vorlage aller Unterlagen könnten die Anträge bearbeitet werden. Sie seien postalisch (Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim), per Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang oder durch die persönliche Abgabe an der Information bzw. beim Sicherheitspersonal einzureichen. Eine Einsendung per Mail sei nicht möglich.
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