Das letzte reguläre Saisonspiel von Handball-Drittligist HC Eintracht Hildesheim gegen den HC Burgenland am morgigen Sonntag ist abgesagt. Wie die Eintracht heute mitteilt, gibt es wieder Corona-Fälle. Da die Tabellen-Position beider Teams sich ungeachtet des Ergebnisses nicht ändern würde, habe man sich auf eine ersatzlose Absage geeinigt. Für die Eintracht steht damit nun die Aufstiegsrunde für die 2. Liga an.
Für morgen war noch das Sammeln von Schuhkartons mit Hilfsgütern für die Ukraine vorgesehen. Wer so einen Karton hat und abgeben möchte, kann diesen laut Bericht am Montag und Dienstag zu den normalen Öffnungszeiten in der HC-Geschäftsstelle vorbeibringen.
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Die Nachfolge von Marcus Hollenbach als Ortsbürgermeister in der Stadtmitte und Neustadt von Hildesheim scheint geklärt: Die SPD hat Tobias Eckardt für das Amt nominiert und berichtet von einer breiten Unterstützung für ihn. Neben seiner eigenen Partei werde seine Kandidatur auch von den Grünen, der FDP und den LINKEN getragen. So sagte Doris Wendt von den Grünen, Eckardt werde ein Ortsbürgermeister, der die Idee einer an den Bedürfnissen aller orientierten Politik für den gesamten Stadtteil fortsetzt, und FDP-Ortsratsmitglied Henner Lenfers sagte, er kenne ihn seit Jahren aus seiner Arbeit in der Initiative Neustadt und wisse um seine Qualitäten.
Eckardt selbst sagte, er freue sich sehr über die Unterstützung im Vorfeld der kommenden Sitzung im Mai. Man müsse nun zur Kernaufgabe des Mandats zurückkommen, nämlich sich um die Angelegenheiten des gesamten Stadtteils zu kümmern. Das könne aber nur gut funktionieren, wenn man dazu über die Parteigrenzen hinweg konstruktiv und respektvoll miteinander umgehe.
Mitte der Woche hatte die CDU den Arzt Dr. Constantin Janzen als ihren Kandidaten vorgestellt und um Unterstützung geworben.
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Das Amtsgericht Gifhorn hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim am Donnerstag Haftbefehl gegen einen 63-jährigen Arzt aus dem Landkreis Gifhorn erlassen, der allerdings gegen engmaschige Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Dem Mann werden gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in 10 Fällen, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 31 Fällen sowie Betrug in 32 Fällen vorgeworfen, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Der Allgemeinmediziner sei dringend verdächtig, von Ende April 2020 bis Mitte Mai 2021 in zehn Fällen Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, sondern ihnen nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten lediglich Kochsalzlösung gespritzt zu haben. Die Erziehungsberechtigten würden in der Sache gesondert strafrechtlich verfolgt. Außerden soll der Arzt in 31 Fällen eine Impfung gegen Masern in Impfausweisen bescheinigt, tatsächlich aber nicht vorgenommen haben, und in 32 Fällen sollen ärztliche Leistungen für Impfungen bei den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet worden sein, die tatsächlich nie erbracht wurden.
Die Ermittlungsbehörden waren demnach durch einen anonymen Hinweis auf das Geschehen aufmerksam geworden. Im Rahmen einer Durchsuchung habe man umfangreiche Beweismittel sichergestellt, die zu dem dringenden Tatverdacht führten. Zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht ausgeschlossen, dass noch weitere, gleich gelagerte Straftaten im Rahmen der noch laufenden Ermittlungen zu Tage treten könnten. Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf bisher nicht geäußert.
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Der Deutsche Tierschutzbund hat vor einer "nicht-humanitären Katastrophe" gewarnt, die wegen des Ukraine-Kriegs auf die deutschen Tierheime zurolle, sollte der Staat nicht handeln. Es gebe immer mehr Flüchtlinge, die mit ihren Tieren nach Deutschland kommen, die Flüchtlingsunterkünfte aber verböten die Tierhaltung. Das führe dann dazu, dass Tiere in den örtlichen Tierheimen untergebracht werden sollen, wo es nicht genügend Aufnahmekapazitäten gebe - zumal einige der Tiere zuerst in Quarantäne gehen müssten.
Zudem erzeuge dies Zusatzkosten, die bisher nicht ausreichend bis gar nicht durch die Kommunen erstattet würden. Es sei deshalb zu befürchten, dass die Infrastruktur des praktischen Tierschutzes zusammenbricht, wenn nicht rasch gehandelt wird. Der Tierschutzbund und seine Landesverbände und Mitgliedsvereine forderten deshalb die Kommunen und die politischen Verantwortlichen zur sofortigen Umsetzung dieses 7-Punkte-Maßnahmenkataloges auf:
• In den Flüchtlingsunterkünften müsse die Haltung von verträglichen Tieren, deren Gesundheitsstatus von einem Tierarzt überprüft wurde, sofort zugelassen werden.
• Die vorgeschrieben Tollwutquarantäne solle bundesweit mit tierärztlicher Beratung auch in Privathaushalten ermöglicht werden.
• Für die Tiere, die vorübergehend in die Obhut eines Tierheimes gegeben werden, müsse die zuständige Kommune eine Erstattung der Kosten zusagen.
• Entstehende Tierarztkosten (z. B. Laborkosten für die Bestimmung der Tollwut-Antikörper-Titer oder Materialkosten für das Setzen eines Mikrochips) müssten geregelt sein und behördlich übernommen werden.
• Kommunen und Länder müssten umgehend zusätzliche Quarantäneunterbringungen schaffen oder dafür sorgen, dass vorhandene, aber bislang nicht zugelassene Unterbringungsmöglichkeiten entsprechend umstrukturiert werden.
• In der Europäischen Union müsse ein Sonderhilfstopf aufgesetzt werden, aus dem Tierrettungen insbesondere entlang der Grenze finanziert werden.
• Auch Tierschutztransporte von Tieren aus der Ukraine und private Transporte von mehr als fünf Tieren sollten unter die Einfuhr-Ausnahmeregelung fallen. Notfalls müsste vorausgesetzt werden, dass vor der Einreise das Ziel und die Unterbringung der Tiere geklärt sind.
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Die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet appelliert an Menschen, die von Hass und Hetze im Internet betroffen sind, solche Vorfälle zur Anzeige zu bringen. Wer Opfer oder Zeuge von Hasspostings etwa bei Facebook oder Twitter werde, könne das künftig auf der Seite www.hassanzeigen.de anzeigen, teilte die Staatsanwaltschaft Göttingen am Donnerstag mit. Diese Strafanzeigen könnten ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes selbst gestellt werden und seien damit kostenlos.
Die Einsender von Strafanzeigen würden dann über den weiteren Gang des Verfahrens informiert. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sei eine persönliche Zeugenaussage in den weitaus meisten Fällen nicht notwendig. Ziel sei die effektive Strafverfolgung von Personen, die im Internet andere durch aggressives Auftreten und die Androhung von Straftaten einschüchtern wollten. Dadurch werde nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen.
Die Zentralstelle hat vor rund anderthalb Jahren bei der Staatsanwaltschaft Göttingen ihre Arbeit aufgenommen. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums wurden dort seitdem mehr als 600 Verfahren geführt. Den Fällen lägen diffamierende Äußerungen bis hin zu Mordaufforderungen zugrunde.
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