Das St. Bernward-Krankenhaus lädt am morgigen Donnerstag zu einer Informationsveranstaltung über neue Methoden in der Krebstherapie. Diese findet als Zoom-Konferenz über das Internet statt, teilt das Haus mit. Prof. Dr. Ulrich Kaiser, Chefarzt der Hämatologie und Onkologie, hält einen Vortrag und geht auch auf das Thema „Corona und Krebs“ ein - Fragen von Zuschauenden seien dabei ausdrücklich erwünscht. Den Link finden Interessierte auf der Seite des Krankenhauses, die Veranstaltung ist kostenlos.
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Der Streit von Prinz Ernst August von Hannover und seinem Sohn um das Schloss Marienburg und andere Immobilien kommt nun vor Gericht. Das wurde nun durch das Landgericht Hannover bekannt. Ernst August Senior fordert neben der Marienburg auch das Hausgut Calenberg und das Fürstenhaus Herrenhausen zurück - diese hatte er seinem Sohn in den 2000er Jahren geschenkt.
Nun argumentiert er, der Erbprinz habe sich "grob undankbar" verhalten und sich "schwerwiegend an den Rechten, Rechtsgütern und Interessen" des Seniors vergriffen - so soll er etwa versucht haben, das Vermögen des Hauses Hannover unter seine Kontrolle zu bringen, in der Klageschrift wird aber neben vielen anderen Dingen auch der versuchte Verkauf der Marienburg für einen Euro ans Land Niedersachsen genannt. Das Schloss wurde nach längeren Verhandlungen Anfang 2020 in eine Stiftung überführt.
Ernst August Junior sagte dagegen in einer Mitteilung, die Klage sei substanzlos und die darin enthaltenen Behauptungen falsch. Auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehe er gelassen entgegen.
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Diese Meldung des Landkreises erreichte uns heute Nachmittag - sie ist am morgigen Donnerstag auch Teil unserer Rubrik "Viertel Vor".
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"Corona: Land Niedersachsen erweitert Personenkreis der vorrangig Impfberechtigten -
Impfzentren nehmen proaktiv Kontakt zu den Arztpraxen auf
In den Impfzentren in Alfeld und Hildesheim sind die ersten Lieferungen des Impfstoffes von AstraZeneca angekommen, mit dem bis auf Weiters alle Personen unter 65 Jahren geimpft werden.
Das Land Niedersachsen hat jetzt aktualisiert und konkretisiert, welche Personengruppen ab sofort eine COVID-19-Schutzimpung zusteht:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben (d.h. die Impfberechtigung tritt mit dem tatsächlichen 80. Geburtstag ein)
- Bewohnerinnen/Bewohner von Pflegeheimen oder stationären Hospizen
- NEU: Pflegebedürftige in teilstationären Tagespflege- oder Nachtpflegestellen
- Beschäftigte ambulanter Pflegedienste mit direkten Patientenkontakten
- NEU: Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in Tages- oder Nachtpflegestellen oder teilstationären Hospizen
- Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in Pflegeheimen
- NEU: Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten durch Pflege-Begutachtungs- und Prüftätigkeiten (MD, ehemals MdK)
- Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV Teams)
- Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in Notaufnahmen, Intensivstationen, reinen COVID-19 Stationen oder Palliativstationen, in der Onkologie oder der Transplantationsmedizin
- Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in Rettungsdiensten oder Impfzentren
Außerdem jetzt NEU auch folgende Personengruppen aus der ambulanten ärztlichen Versorgung:
- Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigtenmit direkten Patientenkontakten, die im Rahmen der Heimärztlichen Versorgung regelmäßig Heime zu Behandlungszwecken besuchen
- Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten, die regelmäßig Abstrichnahmen im Rahmen von Corona Testungen durchführen, insbesondere Abstrichpraxen
- Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in ambulanten Dialyseeinrichtungen und Dialysepraxen
- Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in onkologischen Schwerpunktpraxen
Hinsichtlich der ambulanten zahnärztlichen Versorgung steht das Land Niedersachsen weiterhin in Verhandlungen mit der Zahnärztekammer.
Die Terminhotline des Landes ist ausschließlich für die Personen ab dem 80. Geburtstag zuständig. Alle anderen Personengruppen werden direkt vom Impfzentrum kontaktiert, so wie es in den letzten Wochen bereits für die Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen geschehen ist.
Die Kreisverwaltung hatte bereits mit der Ärztekammer Kontakt aufgenommen und heute von dort eine Liste aller niedergelassenen Praxen übersandt bekommen. Die Informationen zum Ablauf und der Versand der für die Impfung erforderlichen Unterlagen erfolgt demnächst vom Hildesheimer bzw. Alfelder Impfzentrum direkt an die einzelnen Praxen. Die Praxen erhalten dann nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen Termine für die Impfungen der Beschäftigten zugewiesen. Um den organisatorischen Aufwand in den Impfzentren zu reduzieren wir ausdrücklich darum gebeten, dass sich einzelne Praxen nicht vorab an den Landkreis Hildesheim wenden.
Das Land hat noch einmal bekräftigt, dass alle vorrangig Impfberechtigten unter 65 Jahren mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden müssen und nicht mit dem Impfstoff von Biontec geimpft werden dürfen; zulässige Ausnahmen sind lediglich die noch anstehenden Zweitimpfungen."
Gestern Nachmittag hat ein unbekannter Täter in der Nordstadt einer gehbehinderten 54 Jahre alten Frau den Rucksack gestohlen. Wie die Polizei meldet, geschah dies gegen 16:15 Uhr auf der Steuerwalder Straße, auf Höhe der Hermannstraße. Die Frau war mit ihrem Rollator in Richtung Norden unterwegs, als sie bemerkte, dass der Rucksack vom Lenker gerutscht war. Als sie sich umdrehte, sah sie in rund 20 Metern Entfernung einen Mann, der den Rucksack an sich genommen hatte. Sie rief ihm zu, woraufhin er nach kurzem Blickkontakt davonlief.
Der Mann war ca. 1,85 Meter groß, hatte kurze, dunkle Haare hat und war u.a. mit einer dunklen Jacke bekleidet - weitere Details liegen nicht vor. Der Rucksack enthielt sowohl Bargeld als auch weitere persönliche Gegenstände der Frau. Wer Angaben zu dem Mann oder dem Rucksack machen kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Hildesheim unter 0 51 21 - 939 115 zu melden.
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Ein von sechs Psychologie-Studentinnen der Uni Hildesheim gestartetes "Anonymes Zuhörtelefon" stößt auf viel Interesse. Wie die Hochschule mitteilt, wurde es zunächst unter dem Eindruck der Corona-Pandemie ins Leben gerufen. Alexandra Jeschow, Melina Luker, Katharina Schiffer, Manon Schwake, Sandra Schwarz und Noelia Wehrhahn wollten so ein niedrigschwelliges, kostenloses Angebot für jede Person schaffen, die jemanden zum Reden braucht. Inzwischen habe man aber festgestellt, dass bei vielen Menschen auch außerhalb von coronabedingten Belastungen Redebedarf bestehe, weshalb das Projekt auch über die Pandemie hinaus weiterlaufen soll - es steht inzwischen unter der Trägerschaft des Vereins für Suizidprävention Hildesheim, und rund 30 Menschen stehen als Zuhörer*Innen bereit.
Das Zuhörtelefon ist täglich von 10 bis 12 Uhr und von 16 bis 18 Uhr unter der Nummer 0 51 21 - 51 62 88 erreichbar. Die Psychologie-Professorin Claudia Mähler sagte dazu, es sei beeindruckend, wie es den Studierenden gelinge, in dieser anstrengenden und schwierigen Zeit ein offenes Ohr für die Probleme anderer zu haben. Das Telefon sei eine "Win-Win-Situation": Während die Anrufer Unterstützung finden, würden die Studierenden ihre Gesprächsfähigkeiten in der telefonischen Beratung schulen. Mähler begleitet die Initiative mit einer Supervision.
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