Der Landkreis Hildesheim hat in einer Mitteilung auf Missverständnisse in Bezug auf die Impfzentren hingewiesen. Diese entstünden durch teils nicht korrekte Beschreibungen in den Medien: Dort sei mitunter von "kommunalen Impfstellen" die Rede, was dann zu Nachfragen beim Kreis führe. Tatsächlich gebe es im Kreis nur die zwei Impfzentren in Hildesheim und Alfeld. Mit deren Führung sei der Kreis vom Land Niedersachsen beauftragt worden. Beide würden um Mobile Teams ergänzt, die zunächst Impfungen in Heimen für ältere und Plegebedürftige durchgeführt haben.
Weil es anfangs gravierende Probleme bei der Terminvergabe durch das Land gab, habe die Kreisverwaltung zwischenzeitlich nach Alternativen gesucht, um gerade die ältesten Impfberechtigten wohnortnah zu impfen. Daraus sei ein Modellprojekt in Sarstedt entstanden: Dabei schreibe die Stadt oder Gemeinde alle Impfberechtigten ab 80 Jahren an und frage das Interesse an einer Impfung vor Ort ab. Die Daten würden dann ans Impfzentrum gemeldet und in das EDV-System des Landes importiert. Die Kommune bereitee dann geeignete Räume so vor, dass dort ein Mobiles Impfteam tätig werden kann.
Solche Impfungen in einer Gemeinde erfolgten nur an wenigen Tagen und sollen lediglich eine Ergänzung zum Betrieb der beiden Impfzentren in Hildesheim und Alfeld darstellen, so der Kreis weiter. Sobald auch die niedergelassenen Ärzte gegen Corona impfen dürften, stelle sich die Frage nach weiteren Einsätzen der Mobilen Impfteams für die Kreisverwaltung nicht mehr.
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In dieser Woche beginnt mit Baumfällungen und Grünschnitt die Umgestaltung des so genannten „Schwarzen Wegs“ in der Nordstadt - der Fuß- und Radweg zwischen der Justus-Jonas-Straße und der Richthofenstraße, neben der Grundschule Nord. Dieser Durchgang soll zu einer bunten und attraktiven Wegeverbindung umgestaltet werden, so die Stadt Hildesheim, und zukünftig den Titel „Bunter Weg“ tragen. Dabei seien vor allem die Belange der Kinder aus den anliegenden Schulen sowie die Vorstellungen und Wünsche von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren berücksichtigt worden.
Die eigentliche Sanierung des Weges beginne im Sommer. Für die Umsetzung dieser Planungen seien einige Fällarbeiten in diesem Bereich notwendig - diese finden vor allem in dieser Woche statt.
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Die parteilose Evelin Wißmann soll Kandidatin für die Nachfolge von Landrat Olaf Levonen (SPD) werden. Das wünscht sich der Vorstand des CDU-Kreisverbands Hildesheim. Er entschied sich letzte Woche für Wißmann und gegen ihre Mitbewerberin Sandra Flake. Die endgültige Entscheidung über die Kandidatur fällt allerdings erst in einer Mitgliederversammlung - ein Termin dafür steht noch nicht fest. Wißmann ist derzeit Erste Kreisrätin und damit auch die Stellvertreterin des Landrats.
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Am Samstagvormittag ist es in Godenau zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem ein 72 Jahre alter Mann schwer verletzt wurde. Wie die Polizei meldet, hatte er auf der B3 fahrend übersehen, dass sein Vordermann abbiegen wollte, und fuhr von hinten auf. Sein Wagen wurde dann in den rechten Straßengraben geschleudert und er dabei eingeklemmt. Nachdem ihn die Feuerwehr befreit hatte, wurde er ins Krankenhaus gebracht. An beiden Autos entstand erheblicher Sachschaden.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim im sogenannten "ASB-Verfahren" bestätigt. Die Kammer hatte im November 2019 einen heute 38 Jahre alten Mann wegen Betrugs in fünf Fällen, Beihilfe zur Untreue sowie Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte dagegen Revision eingelegt, die jetzt vom BGH verworfen wurde - das Urteil ist damit rechtskräftig. Die in dem Verfahren hinsichtlich der beiden Mitangeklagten ergangenen Entscheidungen waren nicht angefochten worden.
Nach dem Urteil des Landgerichts hatte der Angeklagte gemeinsam mit einem 48-jährigen Mitangeklagten, dem ehemaligen Geschäftsführer der ASB SD gGmbH, im Zusammenhang mit dem Betrieb von Asylbewerberunterkünften Rechnungen an die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen verfasst und das Geld auf eigene Konten geleitet, darunter auch das Privatgirokonto seiner Ehefrau. Das Gericht hat die Einziehung der aus den Taten erlangten Beträge in Höhe von 6.849.306,39 Euro angeordnet, wovon auf den 38-jährigen eine Summe von ca. 1,5 Millionen Euro entfiel. Hier haftet er größtenteils als Gesamtschuldner zusammen mit dem ehemaligen Geschäftsführer, der in dem Verfahren wegen Untreue in fünf Fällen und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.
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