Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage einer Mutter gegen einen Kostenbescheid der Stadt Elze abgewiesen. Diese hatte der Frau rund 38.000 Euro für einen Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt, der durch zwei zündelnde Kinder ausgelöst worden war. Die Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren hatten im Juni 2019 auf einem brachliegenden Industriegelände einen Großbrand verursacht, bei dem eine Lagerhalle vollständig zerstört wurde. Die Freiwillige Feuerwehr Elze war mit allen verfügbaren Einheiten sowie Unterstützung mit mehr als 100 Personen über mehrere Stunden im Einsatz.
Danach hatte die Stadt Elze den Eltern der Kinder die Einsatzgebühren in Rechnung gestellt, wogegen die Mutter des dreizehnjährigen Kindes Klage einreichte. Sie machte dabei geltend, dass sie selbst ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, und dass der Brand - jedenfalls durch ihren Sohn - nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sei. Ihr Kind habe zwar zuhause ein Feuerzeug entwendet und mit auf das Industriegelände gebracht, gestartet habe das Feuer aber das andere Kind.
Das Gericht folgte dem nicht und bezeichnete den Bescheid, soweit er einen Betrag in Höhe von etwas über 36.200 Euro betreffe, als rechtmäßig. Kommunen könnten durch Satzung Gebühren für grundsätzlich gebührenfreie Brandeinsätze erheben, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden seien, und dieser Brand sei durch grob fahrlässiges Handeln des Sohnes der Klägerin sowie dessen Freundes verursacht worden. Nach den Aussagen der Kinder bei der Polizei sei das Feuer dadurch entstanden, dass der Elfjährige zunächst eine Dämmmatte angezündet und dann sofort wieder ausgepustet habe. Der Sohn der Klägerin habe ihn dann als Feigling bezeichnet und so angestachelt, die Dämmmatte ein zweites Mal anzuzünden, was zu dem Großbrand geführt habe.
Die zulässigen 36.200 Euro sind die Rechnung der Stadt Elze. Der Rest der Summe als Kosten der Stadt Alfeld für den Einsatz derer Kräfte sei dagegen unzulässig, weil Alfeld anders als Elze keine entsprechende Satzung wie im vorigen Absatz beschrieben hat. Die Beteiligten können gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht stellen.
fx
Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine hat den künftigen Nachfolger ihres stellvertretenden Vorsitzenden Michael Senft vorgestellt, der Ende des Jahres in Ruhestand geht. Seine Position mit Verantwortung über die Bereiche Unternehmenskunden, Private Banking, Immobilien und die Projektentwicklung wird von Ingmar Müller übernommen. Das habe der Verwaltungsrat der Sparkasse entschieden, vorbehaltlich der Zustimmung des Trägers und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Müller ist 41 Jahre alt und derzeit stellvertretendes Vorstandsmitglied der Sparkasse Mainfranken-Würzburg, wo er als Bereichsdirektor das Firmenkundengeschäft leitet sowie für Projektentwicklungen, Immobilienkunden und den internationalen Handel verantwortlich ist. Landrat Olaf Levonen sagte als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse, mit Ingmar Müller habe man "einen würdigen Nachfolger" für Senft gefunden.
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Der evangelische hannoversche Landesbischof Ralf Meister hält es für eine gute Idee, Kirchen oder Gemeindehäuser für die Einrichtung von Impfzentren zu Verfügung zu stellen. Er sagte dem Evangelischen Kirchenfunk, dass die Entscheidung darüber in den jeweiligen Kirchenvorständen vor Ort fallen müsste. Wenn sie etwa ihre Gemeindehäuser dafür öffnen würden, wäre das ein guter Dienst an der Allgemeinheit, so der Bischof. Momentan müsse alles getan werden, um das Coronavirus möglichst schnell wieder loszuwerden, und dafür sei ein Impfstoff sehr wirkungsvoll. Er könne sich vorstellen, für die Idee vor allem bei Gemeinden im ländlichen Raum zu werben - dort könnte es schwierig werden, größere Impfzentren zu installieren.
Die "Bild" hatte zuvor aus Plänen des Bundesgesundheitsministeriums zitiert. Darin wird überlegt, Impfzentren u.a. auch in Turn-, Konzert- und Messehallen oder auch Kirchen einzurichten.
fx
Die Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen und die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine geben ihre gemeinsam betriebenen SB-Geschäftsstellen in Rössing und Brüggen auf. Zum 15. Januar 2021 würden die Filialen geschlossen, heißt es in einer Mitteilung.
Grund sei der nicht mehr wirtschaftliche Betrieb der Automaten. In den letzten Zahlen seien nicht nur die Nutzerzahlen zurückgegangen, auch das bargeldlose Bezahlen habe einen größeren Stellenwert eingenommen. Weniger mobile Kunden könnten zukünftig den Bargeld-Lieferservice der Banken nutzen, hieß es weiter - hierfür bedürfe es nur einer entsprechenden Vollmacht.
sk
Die Behörden gehen verstärkt gegen falsche Atteste vor, die vorgeblich von der Maskenpflicht befreien. So teilte etwa die Bundespolizei am Bahnhof Hannover jetzt mit, dass schon wiederholt Ermittlungsverfahren gegen Menschen mit solchen Bescheingungen eingeleitet wurden.
So sei etwa am Montag ein älterer Mann aus Bremerhaven im Hauptbahnhof Hannover ohne Maske angetroffen worden, der sich im Gespräch uneinsichtig zeigte. Sein "Attest" war ein Vordruck aus dem Internet mit der Unterschrift eines Arztes aus dem Landkreis Kassel. Die Bundespolizei betont, dass solche Zettel zum Selbstausfüllen ungültig sind - wer solch ein unrichtiges Gesundheitszeugnis bei einer Kontrolle vorlege, begehe eine Straftat.In Folge werde sofort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
fx
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