Infolge von starkem Nebel mit Glättebildung hat es in der Nacht von Freitag auf Sonnabend insgesamt sechs Verkehrsunfälle gegeben.
Laut Polizei waren alle Autofahrer aufgrund ihrer unangepassten Fahrweise von der Straße abgekommen.
In einem Fall musste der Fahrer leicht verletzt von der Feuerwehr aus dem Wagen geborgen werden.
Der Gesamtschaden der Unfälle beläuft sich auf geschätzte 20.000 EUR.
cly
Keller in Gronauer Einfamilienhaus brennt aus
Gronau.
Bei einem Kellerbrand in einem Einfamilienhaus am Sonnabend abend ist ein Schaden in bislang unbekannter Höhe entstanden.
Personen wurden nicht verletzt.
Die Feuerwehr war mit 8 Fahrzeugen und 30 Personen im Einsatz.
Der Brand wurde vermutlich durch den Wäschetrockner oder die Waschmaschine im Keller des Hauses ausgelöst, teilte die Polizei gestern mit.
Der entstandene Schaden an dem von einem Ehepaar bewohnten Haus ist derzeit noch nicht absehbar.
cly
Unbekannte brechen in Grundschule ein
Drispenstedt.
Unbekannte haben am Wochenende in eine Grundschule in Drispenstedt eingebrochen.
Die Täter warfen die Fensterscheibe eines Büros mit einem Gullideckel ein und entwendeten zwei Geldkassetten mit insgesamt 40 Euro Bargeld.
Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist noch nicht bekannt.
cly
Bosch-Betriebsversammlung tagt erfolgreich
Hildesheim.
Heute nachmittag ist die Bosch-Betriebsversammlung zusammengetreten.
Wie der Betriebsratsvorsitzende, Henning Blum, im Radio Tonkuhle Gespräch sagte, habe man erste Schritte eingeleitet auf der Ebene einer Vereinbarung, eine Zukunftsperspektive für Hildesheim zu erarbeiten.
Dies sei die Erarbeitung von Produktalternativen zur Starterfertigung.
Hierzu soll es regelmäßige Treffen zwischen Werkleitung, Geschäftsleitung und Betriebsrat geben. Auch die Beschäftigen vor Ort werden dabei mit einbezogen.
Die Entscheidung, denm Hybrid-Antrieb zu verlagern, ist ausgesetzt, bis ein Konzept für Hildeheim vorliegt, so Blum weiter.
cly.
Neue Sozialversicherungsregelung zwingt Betriebe zu früheren Zahlungen
Hildesheim.
Ab Januar 2006 müssen Betriebe die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigen früher entrichten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen hervor.
Laut der neuen Regelung sind die voraussichtlich anfallenden Beiträge spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde. Im Folgemonat ist der verbleibende Restbeitrag ebenfalls zum drittletzten Bankarbeitstag fällig. Die Betriebe entscheiden selbst, nach welcher zeitlichen Grundlage sie ihre Beitragsschuld ermitteln.
Im Januar fallen durch die neue Regelung für die Betriebe zwei Zahlungen an.
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