Die Polizei Hildesheim sucht nach Zeugen eines tätlichen Angriffs, der sich gestern abend gegen 22 Uhr in der Martin-Luther-Straße ereignet hat. Laut Bericht haben zwischen der Steuerwalder- und der Posthofstraße zwei Männer einen Fußgänger von hinten mit Pfefferspray und vermutlich auch körperlicher Gewalt angegriffen - der 26-Jährige musste danach mit Kopfverletzungen im Krankenhaus behandelt werden.
Die zwei Männer sollen ein südländisches Erscheinungsbild haben, einer mit Vollbart, und waren beide waren dunkel gekleidet. Einer von ihnen hatte dabei im oberen Bereich der Jacke ein reflektierendes Element. Wer in der Sache Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter 0 51 21 - 939 115 bei der Polizei zu melden.
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Der Landkreis Hildesheim hat jetzt die Vorgaben für den diesjährigen Jahreswechsel bekannt gegeben. Man habe in der Stadt Hildesheim Orte festgelegt, an denen das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 (im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes) verboten ist, heißt es in einer Mitteilung.
Die Orte sind:
Hindenburgplatz (PvH), Marktplatz, Platz an der Lilie, Pelizaeusplatz, Angoulêmeplatz sowie Bahnhofsvorplatz und Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB).
Damit sollen demnach insbesondere Menschenansammlungen vermieden, aber z.B. auch das Risiko von Verletzungen reduziert werden. Der Kreis betont dabei, dass diese Allgemeinverfügung nicht andere bestehende "Böllerverbote" ersetzt, sondern nur ergänzt.
Von der Stadt Hildesheim hieß es, dass unabhängig von den aktuellen Sonderbestimmungen grundsätzlich gelte, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Mit Blick auf Fachwerkbauten gelte dies insbesondere für Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl, Bergstraße und Marktplatz, aber auch in der Nähe einzeln stehender Fachwerkhäuser. Ein Verstoß gegen das Verbot könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden - und wer Feuerwerk abbrenne, müsse danach auch die Überreste entsorgen.
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Die Polizei hat am Donnerstag einen 22 Jahren alten Hildesheimer gestellt, der zum wiederholten Male ohne Führerschein Auto gefahren ist. Laut Bericht wurde er am Vormittag nahe der Siemensstraße in einem blauen 3er-BMW gesehen, wie er in Richtung Siemensstraße fuhr. Er floh dann mit hoher Geschwindigkeit vor dem Streifenwagen, wobei er auch eine rote Ampel überfuhr, sprang in der Triftäckerstraße aus dem Wagen und lief zu Fuß weiter, wurde dann aber gefasst.
Das Amtsgericht ließ den Wagen beschlagnahmen, gegen den 22-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen des Anfangsverdachts der Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen eingeleitet. Der Polizei zufolge wurde mindestens eine Verkehrsteilnehmerin von dem BMW bei seiner Fahrt gefährdet. Diese Frau, sowie mögliche weitere Zeugen des Vorfalls, werden gebeten sich unter 0 51 21 - 939 115 mit der Polizei Hildesheim in Verbindung zu setzen.
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Die umfassenden Kanalsanierungen der Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) gehen im neuen Jahr weiter. Neben den bestehenden Baustellen in der Ost- und Neustadt werden dabei auch neue eingerichtet: So habe etwa am Moritzberg an der Beyerschen Burg und Hinter der Beyerschen Burg eine Inspektion Schäden am dortigen Kanal festgestellt. Diese müssten behoben werden, damit kein Abwasser in den Boden gelangt. Die Arbeiten sollen im Frühjahr beginnen und würden etwa ein Jahr dauern. An der Kardinal-Bertram-Straße sollen bereits ab Januar der Kanal und die dortigen Hausanschlüsse saniert werden, was voraussichtlich bis März 2023 dauern werde.
Zu den bestehenden Baustellen in der Neustadt an der Kreuzung von Goschen- und Annenstraße hieß es, dass voraussichtlich Ende Januar die Arbeiten in der nördlichen Annenstraße beginnen und ab Februar in der südlichen Annenstraße. Im Bereich Goschentor und Renatastraße seien Kanalarbeiten ab Ende des zweiten Quartals geplant.
Am derzeit gesperrten Teil des Kehrwiederwalls schließlich werde voraussichtlich ab Februar gebaut - die Sperrung werde dann dem Plan nach bis Juni auf den nördlichen Zugang zum Park ausgeweitet.
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Die mit Heilig Abend begonnene Weihnachts- und Neujahrsruhe wird ab dem morgigen Montag durch verschärfte Kontaktbeschränkungen erweitert. Das hat die niedersächsische Landesregierung über eine Änderung der Coronaverordnung beschlossen und so ein Ergebnis der letzten MinisterpräsidentInnenkonferenz umgesetzt. Vom 27. Dezember bis zum 15. Januar dürfen damit nur noch zehn Personen bei privaten Feiern oder Zusammenkünften zusammenkommen.
Der 15. Januar ist auch das Enddatum der Neujahrsruhe, während der Regeln die Corona-Warnstufe 3 gelten. Ungeimpfte dürfen sich bis dahin nur mit Personen des eigenen Haushalts plus zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen, z.B. Tanzveranstaltungen sind generell verboten, und in der Gastronomie gilt die 2G-plus-Regel.
Die Verschärfung sei notwendig, da die Omikron-Variante des Coronavirus in Deutschland angekommen sei, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Diese Variante sei um ein Vielfaches ansteckender als alles, was man bislang an Virusvarianten kennengelernt habe. Das bedeutet insbesondere, dass größere Silvesterfeiern in diesem Jahr in Niedersachsen nicht stattfinden dürften.
Die aktuelle Verordnung und weitere Informationen finden Sie auch hier auf tonkuhle.de.
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