Die Gemeinde Algermissen hat in den vergangenen Wochen zwei Hilfstransporte zur Unterstützung ukrainischer Kriegsflüchtlinge in ihre polnische Partnergemeinde Kijewo Królewskie gebracht. Damit seien fast fünf Tonnen gespendeter Hilfsgüter dort angekommen, teilt die Gemeinde mit. Bürgermeister Wolfgang Moegerle und der örtliche Vorsitzende des Deutschen Roten Kreuz, Hermann Lachmann, sagten, die Hilfsbereitschaft der Menschen in Algermissen sei enorm, und bedankten sich für die Hilfen.
In der polnischen Partnergemeinde würden derzeit mehr als 150 ukrainische Kriegsflüchtlinge betreut und untergebracht. Dies geschehe überwiegend durch ehrenamtliche Unterstützungsgruppen, die die Sachspenden aus der Gemeinde Algermissen dankbar entgegengenommen hätten. Die beiden Gemeinden stünden in laufendem Kontakt, um die notwendige Hilfe zu organisieren. Auch das Spendenkonto des DRK, dessen Mittel für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in den beiden Gemeinden genutzt werde, sei weiterhin offen und weitere Spenden würden benötigt. Informationen dazu gebe es im Internet auf algermissen.de.
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Wie die Hildesheimer Agentur mitteilt, bekommen sie dort Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache. Die Hotline ist Montags bis Donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie Freitags von 8 bis 13 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 - 178 7915 erreichbar. Dabei fallen dabei Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. Es wurde keine kostenfreie 0800er-Nummer eingerichtet, weil diese nicht mit Telefonen mit einem ukrainischen Mobilfunkvertrag angewählt werden können.
Die Hotline soll als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine fungieren, die Interesse an einer Arbeitsaufnahme oder einer Ausbildung haben. Schwerpunkte seien dabei auch die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.
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Im Innerstebad Sarstedt soll am 9. Mai die neue Freibad-Saison beginnen. Das teilt der Betriebsleiter Detlef Kollecker mit. Bis dahin würden die Außenbecken gereinigt, Grünanlagen vorbereitet und Frostschäden aus dem Winter beseitigt. Wer eine Dauerkarte für die Sommersaison erwerben möchte, könne ab dem 2. Mai dafür einen Antrag an der Kasse im Innerstebad oder im Rathaus einreichen. Die Karten für die Wintersaison behielten bis zum 8. Mai ihre Gültigkeit. Weitere Infos zum Start in die Sommersaison würden rechtzeitig bekannt gegeben, so die Stadtverwaltung.
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Die A7 ist heute nach einem Unfall nahe Hildesheim in Südrichtung für einige Stunden gesperrt worden. Wie die Polizei meldet, hatte ein 84 Jahre alter Autofahrer offenbar eine Baustellenbeschilderung übersehen und war frontal in diese hineingefahren. Hierdurch geriet er auf einen anderen Fahrstreifen und prallte dort auf ein anderes Fahrzeug. Der 84-Jährige wurde leicht verletzt, die zwei Insassen des anderen Autos erlitten ebenfalls Verletzungen - die Beifahrerin schwer. Alle drei wurden ins Krankenhaus gebracht. Der Verkehr wurde während der Bergungsarbeiten über die Anschlussstelle Drispenstedt durch die Stadt zur Anschlussstelle Hildesheim umgeleitet.
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Das Land Niedersachsen verlängert seine Absonderungsverordnung, nach der sich mit Covid-19 infizierte Personen in häusliche Isolation begeben müssen. Die Regelung bleibe bis zum 30. April bestehen, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD): Man müsse weiter alle Werkzeuge nutzen, um Infektionsketten zu durchbrechen. Nach der Regelung müssen sich Infizierte bis zu zehn Tage lang in häusliche Isolation begeben und können sich frühestens nach sieben Tagen freitesten.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern hätten sich letzte Woche darauf verständigt, Veränderungen an den entsprechenden Regelungen erst nach weiteren Beratungen mit dem Robert-Koch-Institut und dem Expertenrat der Bundesregierung vorzunehmen. Diese Beratungen sollen Anfang nächster Woche abgeschlossen sein. Behrens sagte, sie gehe davon aus, dass ab Mai der Quarantäne-Zeitraum etwas verkürzt werden könne.
Das Land werde zudem die Erstattung des Verdienstausfalls für alle, die sich aufgrund einer fehlenden Auffrischungsimpfung als Kontaktperson in Quarantäne begeben müssten, im Regelfall einstellen, kündigte die Ministerin an. Für Kontaktpersonen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten oder Kinder in Isolation oder Quarantäne betreuen, erstatte das Land den Arbeitgebern aber auch zukünftig den fortgezahlten Lohn. Infizierte hingegen erhielten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vollkommen unabhängig vom Impfstatus.
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