Der Ernst-Ehrlicher-Park in Hildesheim wird zum Modellprojekt in einem Sonderprogramm des Bunds "zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen". Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Westphal mitteilt, sind damit Fördermittel von rund 846.000 Euro verbunden. Der Ehrlicher-Park sei die einzige öffentliche Parkanlage in der Innenstadt Hildesheims mit größeren zusammenhängenden ebenen Flächen. Insbesondere für die nahen Wohngebiete biete der Park eine wichtige Erholungs- und Freizeitfunktion, nehme eine hohe Bedeutung für das Stadtklima ein und sei Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Dabei sei sein Zustand sowohl in städtebaulicher als auch ökologischer Hinsicht problematisch, und aufgrund klimatischer Veränderungen und ihrer Folgen habe sich die Lage in den letzten Jahren stetig verschlechtert. Eine Anpassung an die klimatischen Verhältnisse sei deshalb umgehend notwendig, so Westphal.
Das Sonderprogramm soll dabei helfen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. So sollen etwa bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von mindestens 55 Prozent und bis 2050 eine weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden, wobei auch die Stadtentwicklung eine wichtige Rolle spiele, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch.
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In der letzten Nacht sind Unbekannte in ein Autohaus an der Hauptstraße in Sehlem eingedrungen. Wie die Polizei mitteilt, verschafften sich die Täter offenbar Zugang über ein seitlich gelegenes Toilettenfenster. Anschließend wurden im Geschäfts- und Werkstattbereich sowie im Verkaufsraum Türen aufgebrochen und u.a. Fahrzeugteile und Bargeld gestohlen. Der entstandene Gesamtschaden wird derzeit auf rund 6.500 Euro geschätzt. Die Polizei Bad Salzdetfurth ermittelt und nimmt unter Telefon 0 50 63 - 9010 Hinweise entgegen.
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage einer Mutter gegen einen Kostenbescheid der Stadt Elze abgewiesen. Diese hatte der Frau rund 38.000 Euro für einen Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt, der durch zwei zündelnde Kinder ausgelöst worden war. Die Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren hatten im Juni 2019 auf einem brachliegenden Industriegelände einen Großbrand verursacht, bei dem eine Lagerhalle vollständig zerstört wurde. Die Freiwillige Feuerwehr Elze war mit allen verfügbaren Einheiten sowie Unterstützung mit mehr als 100 Personen über mehrere Stunden im Einsatz.
Danach hatte die Stadt Elze den Eltern der Kinder die Einsatzgebühren in Rechnung gestellt, wogegen die Mutter des dreizehnjährigen Kindes Klage einreichte. Sie machte dabei geltend, dass sie selbst ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, und dass der Brand - jedenfalls durch ihren Sohn - nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sei. Ihr Kind habe zwar zuhause ein Feuerzeug entwendet und mit auf das Industriegelände gebracht, gestartet habe das Feuer aber das andere Kind.
Das Gericht folgte dem nicht und bezeichnete den Bescheid, soweit er einen Betrag in Höhe von etwas über 36.200 Euro betreffe, als rechtmäßig. Kommunen könnten durch Satzung Gebühren für grundsätzlich gebührenfreie Brandeinsätze erheben, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden seien, und dieser Brand sei durch grob fahrlässiges Handeln des Sohnes der Klägerin sowie dessen Freundes verursacht worden. Nach den Aussagen der Kinder bei der Polizei sei das Feuer dadurch entstanden, dass der Elfjährige zunächst eine Dämmmatte angezündet und dann sofort wieder ausgepustet habe. Der Sohn der Klägerin habe ihn dann als Feigling bezeichnet und so angestachelt, die Dämmmatte ein zweites Mal anzuzünden, was zu dem Großbrand geführt habe.
Die zulässigen 36.200 Euro sind die Rechnung der Stadt Elze. Der Rest der Summe als Kosten der Stadt Alfeld für den Einsatz derer Kräfte sei dagegen unzulässig, weil Alfeld anders als Elze keine entsprechende Satzung wie im vorigen Absatz beschrieben hat. Die Beteiligten können gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht stellen.
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Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine hat den künftigen Nachfolger ihres stellvertretenden Vorsitzenden Michael Senft vorgestellt, der Ende des Jahres in Ruhestand geht. Seine Position mit Verantwortung über die Bereiche Unternehmenskunden, Private Banking, Immobilien und die Projektentwicklung wird von Ingmar Müller übernommen. Das habe der Verwaltungsrat der Sparkasse entschieden, vorbehaltlich der Zustimmung des Trägers und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Müller ist 41 Jahre alt und derzeit stellvertretendes Vorstandsmitglied der Sparkasse Mainfranken-Würzburg, wo er als Bereichsdirektor das Firmenkundengeschäft leitet sowie für Projektentwicklungen, Immobilienkunden und den internationalen Handel verantwortlich ist. Landrat Olaf Levonen sagte als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse, mit Ingmar Müller habe man "einen würdigen Nachfolger" für Senft gefunden.
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Der evangelische hannoversche Landesbischof Ralf Meister hält es für eine gute Idee, Kirchen oder Gemeindehäuser für die Einrichtung von Impfzentren zu Verfügung zu stellen. Er sagte dem Evangelischen Kirchenfunk, dass die Entscheidung darüber in den jeweiligen Kirchenvorständen vor Ort fallen müsste. Wenn sie etwa ihre Gemeindehäuser dafür öffnen würden, wäre das ein guter Dienst an der Allgemeinheit, so der Bischof. Momentan müsse alles getan werden, um das Coronavirus möglichst schnell wieder loszuwerden, und dafür sei ein Impfstoff sehr wirkungsvoll. Er könne sich vorstellen, für die Idee vor allem bei Gemeinden im ländlichen Raum zu werben - dort könnte es schwierig werden, größere Impfzentren zu installieren.
Die "Bild" hatte zuvor aus Plänen des Bundesgesundheitsministeriums zitiert. Darin wird überlegt, Impfzentren u.a. auch in Turn-, Konzert- und Messehallen oder auch Kirchen einzurichten.
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