Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat Teile der seit heute geltenden neuen Corona-Verordnung des Landes kritisiert. Das gelte insbesondere für die Testpflicht in der Außengastronomie und im Einzelhandel, sagte sein Präsident Klaus Wiswe. Diese Testpflicht sei „in der Sache nicht zielführend“ und benachteilige den ländlichen Raum, da es dort keine ausgebaute Teststruktur in jedem Ort gebe. Zudem stelle die aktualisierte Corona-Verordnung für den Einzelhandel in den Landkreisen mit einer Inzidenz unter 100 keine Lockerung dar, sondern sogar eine Verschäfung für mittlere und größere Geschäfte, die nur genesene, vollständig geimpfte oder negativ getestete Besucher einlassen dürften.
Auch die Regelungen zum Tourismus bezeichnete der NLT als enttäuschend. Vor allem die Vorgabe, dass nur Menschen aus Niedersachsen beherbergt werden dürften, unterlaufe die eigentliche Zielsetzung. Auch insbesondere Berliner, Nordrhein-Westfalen und Süddeutsche reisten zum Übernachten z.B. in den Harz oder andere niedersächsische Tourismus-Hochburgen, so Wiswe. Die Landesregierung solle deshalb rechtzeitig bis Pfingsten bei den Regelungen nachsteuern.
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Die Nordzucker AG ist der „Science Based Targets Initiative“ für den Klimaschutz beigetreten. Wie das Unternehmen mitteilt, unterstreiche man damit das eigene Ziel, künftig ohne fossile Brennstoffe zu produzieren. In der Initiative werden von Wissenschaftlern für das Jahr 2030 Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen definiert. So sollen die Emissionen jedes Unternehmens so verringert werden, dass es nicht zu katastrophalen Auswirkungen durch die Erderwärmung kommt.
Nordzucker unterstütze damit messbar das Erreichen der Klimaziele aus dem Paris-Abkommen, sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Lars Gorissen. Man habe seit 1990 die CO2-Emissionen bereits um rund 60 Prozent verringert, und erklärtes Zwischenziel sei der komplette Ausstieg aus der Kohle bis spätestens 2030. Weitere Informationen dazu solle es in der Bilanzpressekonferenz Ende des Monats geben.
Die Nordzucker AG mit Sitz in Braunschweig betreibt in der Region Hildesheim die Zuckerfabriken in Clauen und Nordstemmen.
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An diesem Montag startet eine Gutscheinaktion, mit der die Stadt den Handel in der Innenstadt unterstützen will. Zur Verfügung stehen dann insgesamt 80.000 Hildesheim-Gutscheine im Wert von 20 Euro, die jedoch für 15 Euro verkauft werden, heißt es in einer Mitteilung. Die restlichen fünf Euro trägt die Stadt, 410.000 Euro stehen dafür zur Verfügung. Dieser zusätzliche Wert verfällt Ende Oktober. Außerdem bekommen Kinder im Alter bis zu 13 Jahren einen Gutschein in Höhe von 10 Euro - sie litten besonders unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie, sagte Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer, zudem hätten Familien mit Kindern häufig einen geringeren finanziellen Spielraum.
Diese Aktion sei nach der Starthilfe für Unternehmen der zweite Baustein eines Maßnahmenpakets zur Revitalisierung der lokalen Wirtschaft, Gastronomie und Kultur, so die Stadt weiter. Der Gutschein sei ausschließlich für Privatpersonen sowohl bei verschiedenen Verkaufsstellen erhältlich (siehe unten) wie auch online auf www.hildeshop.de sowie auf www.hildesheim-gutschein.de - auf dieser Internetseite gibt es auch allgemein weitere Informationen zur Aktion.
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Verkaufsstellen laut hildesheim-gutschein.de:
Ameis Buchecke
Goschenstr. 29 | Andreas-Passage 1
EDEKA Krone
Marienburger Platz 20 | Kopernikusstr. 6
EDEKA Potratz
Geschwister-Scholl-Str. 1
EVI Hildesheim
alle Geschäftsstellen
Gebrüder Gerstenberg
Rathaustr. 18
Modehaus Kressmann
Hoher Weg 13-14
RückRad
Judenstr. 6
Tourist-Information
Rathaustr. 20
Uhren Virks
Kurzer Hagen 1
Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen
Kennedydamm 10
In Niedersachsen gilt ab morgen eine Neufassung der Corona-Verordnung. Sie bringt verschiedene Lockerungen für Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 ein sowie generelle Anpassungen - so werden etwa Menschen mit vollständigem Impfschutz nun etwa von der Testpflicht befreit.
Zu den Lockerungen gehören zunächst - wie zuvor angekündigt - mehr Möglichkeiten für den Außenbereich, etwa im Sport, für kulturelle Angebote, in der Gastronomie oder auch für Zoos und botanische Gärten. Außerdem können Geschäfte des Einzelhandels unter Auflagen wie etwa einer Begrenzung der KundInnenzahl wieder öffnen.
Sie finden die Verordnung zum Lesen und Download hier auf tonkuhle.de, sowie eine Liste viel gestellter Fragen. Eine Zusammenfassung des Landes zu den wesentlichen Änderungen ist unten angehängt, Radio Tonkuhle thematisiert diese auch morgen in der Magazinrubrik "Viertel Vor".
Im Landkreis Hildesheim sind zudem seit heute die härteren Beschränkungen der letzten Woche aufgehoben, weil die Inzidenz nun seit neun Tagen unter 100 liegt. Für heute wird sie mit 65,6 angegeben.
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Eine Zusammenfassung des Landes Niedersachsen zu den wesentlichen Änderungen der neuen Corona-Verordnung:
"1. Kitas und Schulen
Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.
2. Kontaktbeschränkungen
Ab dem morgigen Sonntag werden durch Bundesrecht Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt (gilt auch beim Sport). Sie unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren. Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen.
In allen am Montag, 10. Mai 2021 seit fünf Werktagen durchgehend bei einer 7-Tages- Inzidenz von unter 100 liegenden Landkreisen und kreisfreien Städten gilt darüber hinaus Folgendes:
3. Sport
Bis zu 30 Kinder und Jugendliche* bis einschließlich 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesen Betreuungspersonen wieder Kontaktsport treiben – auch Mannschaftssport! Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Schwimmbäder können (nur) für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Unterrichtende und volljährige Teilnehmende müssen getestet sein, die Gruppen dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen. Solarien dürfen öffnen (sind aber natürlich kein Sport).
4. Einzelhandel
Auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel kann wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist ein Einkauf nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.
5. Außengastronomie
Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben (mit und ohne Speiseangebot) dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Der Zugang ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an Tischen aufhalten.
6. Beherbergung
Auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen für Menschen die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben wieder öffnen. Noch nicht vollständig geimpfte oder genesene Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
7. Zoos und botanische Gärten
Der Besuch eines Zoos, eines Tierparks oder eines botanischen Gartens wird nun doch erleichtert: Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher eine Testpflicht.
8. Weitere touristische Angebote
Seilbahnen bleiben geschlossen, Sessellifte aber können geöffnet werden. Angebote von Freizeitparks u. ä. unter freiem Himmel können mit einem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen (also ohne Dach oder Plane).
9. Museen etc.
Der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist jedoch nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.
10. Kulturelle Veranstaltungen
Theater, Kinos Konzerthäuser und Kulturzentren dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen Sitzveranstaltungen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand durchführen. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung. Erlaubt sind nur Veranstaltungen, die nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegt sind. Beispiele hierfür sind ein Klassikkonzert, eine Tanzvorführung oder ein Theaterstück, nicht aber ein Fußballspiel.
Was sonst noch wichtig ist:
Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Dies ist
a) in einem zugelassenen Testzentrum möglich; kostenlose Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.
Zulässig ist jedoch auch
b) eine Testung direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung.
Und schließlich können
c) unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen verwendet werden.
Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen jenseits des Schulbetriebs keine negativen Testnachweise. Auch wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.
Die inhaltlichen Änderungen in der CoronaVerordnung treten am Montag, 10. Mai 2021 in Kraft. Sie gelten zunächst bis zum 30. Mai 2021.
Auch die Geltungsdauer der Niedersächsischen QuarantäneVerordnung wird bis zum 30. Mai 2021 verlängert."
* In der ersten Version dieser Meldung stand die Zahl 35, sie wurde später vom Land korrigiert.
Zwölf HAWK-Studierende haben Filme erstellt, in denen die Wirkungsweisen von Verschwörungstheorien erklärt werden. Dies geschah in einem Seminar im Bereich Advertising, hieß es von der Hochschule. Die Studierenden untersuchten demnach die Geschichten und Hintergründe von Verschwörungstheorien und -mythen hinsichtlich ihrer Inhalte und Erzählstrukturen. Dabei sei eine Checkliste entstanden, wie man eine Verschwörung möglichst überzeugend erzählen könne.
Die sechs daraufhin entstandenen "Verschwörungsfilme" sollen vor allem Aufklärung leisten, hieß es weiter. Es sei besonders wichtig, auf die verführerische Kraft und Gefahr aufmerksam zu machen, die von Verschwörungstheorien ausgeht. Diese präsentierten vermeintlich einfache Antworten auf Probleme und Fragen und machten sich die Schwächen und Ängste der Menschen zunutze. Es könne verlockend sein, ihnen Glauben zu schenken, statt sich mit der Wirklichkeit auseinanderzusetzen. Gerade deswegen sei es wichtig, neugierig und kritisch zu bleiben und sich selbst aus vertrauenswürdigen, geprüften Quellen zu informieren.
Alle Filme und mehr Informationen finden sich im Internet auf der Adresse klar-gedacht.de
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