Der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer hat in seiner Weihnachtspredigt am heutigen 1. Weihnachtsfeiertag auf ein "Grundrecht auf Hoffnung" verwiesen, das es auch in Zeiten der Pandemie gebe. Man könne Ängste haben und Sorgen, weinen und trauern, doch das Grundrecht bleibe. Es werde nicht fortgespült von Tränen, nicht niedergeschrien von Verzweiflung, nicht ausgelacht von Zynismus, so Wilmer. Die Kraft der Hoffnung lasse erahnen, dass es eine Zeit nach Corona geben werde und dass diese Zeit eine andere, eine bessere sein werde, weil die Menschen aus der Krise gelernt hätten.
Der Bischof betonte, dass die Gesellschaft gelernt habe, wie wichtig Menschen sind, die in Kliniken und in Altenpflegeheimen für andere da sind. Sie habe gelernt, dass Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher hohe Anerkennung verdienen. Sie habe gelernt, dass die Menschen rücksichtsvoll miteinander umgehen können. Und sie habe gelernt, dass es gut wäre, wenn die Reichen mehr finanzielle Verantwortung übernehmen würden. In der Pandemie bangten jetzt viele um ihre Existenz, aber manche seien dadurch sogar reicher geworden. Papst Franziskus habe in seiner Enzyklika „Fratelli tutti“ gemahnt, dass Entwicklung nicht die „wachsende Bereicherung einiger weniger“ zum Ziel haben dürfe.
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Die Kunstschule und der Kunstverein Hildesheim haben zum Jahresende Zusagen für Fördergelder bekommen. So teilt der SPD-Landtagsabgeordnete Bernd Lynack mit, dass die Hildesheimer Kunstschule für das Projekt "Spielend kreativ online 2021" die maximale Fördersumme von 10.000 Euro vom Land Niedersachsen bekommt. Insgesamt teilen sich 15 Projekte eine Gesamtsumme von 115.000 Euro.
Der Kunstverein bekommt nächstes Jahr 30.000 Euro vom Land, so Lynack. Unterstützt würden das Ausstellungsprogramm mit 23.000 Euro und die Kunstvermittlung mit 7.000 Euro. Hier wurden insgesamt 900.000 Euro an 25 niedersächsische Kunstvereine verteilt.
Die Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen teilte unterdessen mit, dass dieses Jahr fast 12.000 Euro an 21 Vereine verteilt wurden - dieses Geld stamme aus dem Reinertrag des "VR-Gewinnsparens", einer Art Lotterie.
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Aktualisiert Do., 13 Uhr:
Heute werden 73 Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der bekannten Fälle steigt damit auf 417.
Die ursprüngliche Meldung:
Der Landkreis hat am Mittwoch 106 Corona-Neuinfektionen gemeldet - ein neuer Höchstwert. Die Zahl der aktuell bekannten Fälle stieg damit binnen eines Tages von 303 auf 382, die 7-Tage-Inzidenz von 92,8 auf 110,9. Allein 48 der neuen Fälle hätten sich am Montag aus Abstrichen von Menschen ergeben, die Kontaktpersonen anderer bekannter Infektionsfälle waren. Ein Laborfehler sei nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen.
Allerdings sei zuletzt auch ein Anstieg der Labortests und ein Anstieg der dortigen positiven Befunde festgestellt worden, hieß es weiter ohne nähere Angaben. Auffällig sei auch, dass viele Neu-Infizierte am Wochenende Krankheitszeichen entwickelt hätten - es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass dies mit den letzten Öffnungstagen vieler Geschäfte vor dem neuen Lockdown zusammenhänge.
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Das Hildesheimer Helios Klinikum hält die derzeit geltenden Besuchsverbote nun auch über die Weihnachtstage aufrecht. Wie das Haus heute mitteilt, nehme man die angekündigten Lockerungen zurück, weil die Infektionszahlen in Stadt und Landkreis am Mittwoch sprunghaft angestiegen seien.
Das derzeitige generelle Besuchsverbot gilt bereits seit Ende Oktober. Ausnahmen gibt es nach wie vor nach Absprache für die Intensivstation, Kinderstation, für eine Begleitperson unter der Geburt sowie für die Palliativstation. Darüber hinaus gibt es laut Klinikum die Möglichkeit, über die Patiententablets per Videotelefonie in Kontakt zu bleiben.
Der Landkreis hat am Mittwoch 106 Neuinfektionen gemeldet, die Zahl der aktuell bekannten Fälle stieg binnen eines Tages von 303 auf 382.
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Beschränkungen für private Zusammenkünfte und Feiern in der Niedersächsischen Corona-Verordnung bestätigt und damit eine Außervollzugsetzung dieser Vorgaben abgelehnt. Das heute gefällte Urteil ist unanfechtbar.
Ein in Lübeck wohnender Mann hatte einen so genannten Normenkontrolleilantrag gestellt. Er wollte Ende des Jahres mit Frau und Tochter seinen Vater in Niedersachsen besuchen, der in einem Haushalt mit vier Personen lebt. Er machte geltend, dass die Vorgaben der Corona-Verordnung ihn in seinen Grundrechten zum Schutze der Familie, der Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit verletzten.
Das OVG lehnte den Antrag ab. Weltweit und in Deutschland eine bestehe eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit steigenden Fallzahlen, hieß es in der Begründung. Private Haushalte bildeten dabei einen Schwerpunkt der Ausbruchsgeschehen. Die angeordneten Kontaktbeschränkungen verfolgten das legitime Ziel, die Bevölkerung vor der Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit Covid-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Zwar griffen die Beschränkungen in den Schutz der Familie und in die allgemeine Handlungsfreiheit ein, sie stellten aber einen angemessenen Ausgleich zwischen diesen Grundrechten und den Zielen des Verordnungsgebers dar, so das Oberverwaltungsgericht.
Die zuletzt am 18. Dezember geänderte Corona-Verordnung des Landes schreibt vor, dass private Zusammenkünfte und Feiern nur mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, höchstens aber mit insgesamt fünf Personen zulässig sind. Für die Weihnachtstage gilt eine Sonderregelung. Dann sind private Zusammenkünfte und Feiern mit den Personen des eigenen Hausstands und bis zu vier weiteren Personen des engsten Familienkreises erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind nicht einzurechnen.
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