Vor dem Landgericht Hildesheim haben heute zwei Prozesse zu aufsehenerregenden Fällen begonnen.
Zum einen wird ein Mordfall aus Algermissen verhandelt. Hier ist eine 21 Jahre alte Frau angeklagt, ihren 63 Jahre alten Mann durch mehrere Schüsse im Schlaf getötet zu haben. Der Anklage nach soll es zuvor einen Streit über eine Affäre der Frau gegeben haben, und nach der Tat soll die Frau mit ihrem Liebhaber in Urlaub gefahren sein. Die Frau bestreitet die Tat - das Paar war bis zur Tat im Juli letzten Jahres erst neun Monate verheiratet. In diesem Fall sind Verhandlungstermine bis Mitte März angesetzt.
In dem anderen Fall geht es um Zuhälterei und sexuellen Missbrauch von Kindern. Einer 37 Jahre alten Frau aus Hildesheim wird vorgeworfen, ihre zur Tatzeit vor vier Jahren minderjährige Tochter im Internet für Sexualkontakte angeboten zu haben - unter Angabe eines falschen Alters. Die Mutter soll die Termine organisiert, Preise ausgehandelt und das gesamte Geld vereinnahmt haben. Im Fall der Weigerung der Tochter habe sie mit deren "Rauswurf" gedroht.
Ebenfalls angeklagt ist ein 40 Jahre alter Mann, der zur Tatzeit der Lebensgefährte der Mutter war. Er soll laut Klageschrift "sexuelle Handlungen an bzw. mit den minderjährigen Töchtern der
Angeklagten vorgenommen haben, wobei diese Kenntnis davon hatte, anwesend war und das Geschehen nicht unterband sondern förderte." Für diesen Fall sind bis Anfang Februar insgesamt vier Verhandlungstermine angesetzt.
fx
Der evangelische Landesbischof Ralf Meister hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht gegen ein NPD-Verbot zu mehr Einsatz gegen rechtsextreme Positionen aufgerufen. Seine Sorge gilt all jenen, die sich von menschenverachtenden, ausgrenzenden, rassistischen, antijudaistischen oder islamfeindlichen Positionen verführen ließen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes resultiere aus einer kritischen Momentaufnahme. Jetzt müsse gefragt werden, wie gesellschaftliche Debatten zur Überwindung von menschenverachtenden und ausgrenzenden Positionen angestiftet werden könnten. Er verwies dabei auch auf die Initiative "Kirche für Demokratie - gegen Rechtsextremismus" in der Landeskirche Hannover.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, hat heute das Scheitern des Verbotsantrags der Bundesländer mit der geringen Bedeutung der NPD begründet. Die Partei verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, es fehle aber an konkreten Anhaltspunkten, dass ihr Handeln zum Erfolg führen könnte.
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Die Nordzucker AG hat in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahrs Umsatz und Ergebnis weiter deutlich verbessert. In einer Mitteilung heißt es, der Umsatz liege mit über 1.3 Millionen Euro neun Prozent über dem des Vorjahres. Auch der Periodenüberschuss stieg insgesamt von 0,4 Millionen Euro im Vorjahr auf 81,7 Millionen Euro an. Die Treiber dieser Entwicklung seien stabile Marktpreise, gestiegene Zuckerabsätze und Effizienzverbesserungen. Der Ausblick auf die verbleibenden drei Monate des Geschäftsjahrs ist anhaltend positiv.
Für die letzten drei Monate des Geschäftsjahres rechnet das Unternehmen mit einem anhaltenden Aufwärtstrend und entsprechend mit einem guten Jahresergebnis. Aufgrund der bevorstehenden erheblichen Änderungen im europäischen Zuckermarkt sei eine Prognose für das folgende Geschäftsjahr 2017/18 aber nur schwer möglich. Mit Auslaufen der Quotenregelung werde sich ein neues Gleichgewicht am Markt einspielen müssen, das durch Importe beziehungsweise Exporte und mögliche Kapazitätsausweitungen der Wettbewerber geprägt sein werde.
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Der VW-Konzern muss dem Käufer eines Skoda Yeti wegen des Abgasskandals den Kaufpreis erstatten. Das hat das Landgericht Hildesheim heute vormittag entschieden. In der Begründung heißt es, VW habe dem Kläger durch die manipulierten Emissionswerte "in einer gegen die guten Sitten vestoßenden Art und Weise einen Schaden zugefügt und darüber hinaus den Tatbestand des Betrugs verwirklicht".
Es handele sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt oder eine lässliche Sünde, sondern eine Verbrauchertäuschung. Der Kläger habe Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises und nicht nur eines etwaigen Minderwerts. Das Urteil ist noch nicht rechtswidrig.
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Der Vorschlag von Landtagspräsident Bernd Busemann (CDU), in Niedersachsen weitere Feiertage einzuführen, hat in der Landespolitik eine intensive Debatte ausgelöst. Dafür schlug er den Buß- und Bettag oder den Reformationstag vor. Der Deutsche Gewerkschaftsbund schloss sich gestern an: Niedersachsen gehöre zu den Bundesländern mit den wenigsten Feiertagen, sagte der Bezirksvorsitzende Hartmut Tölle. Der Arbeitsdruck wachse enorm, und die Beschäftigten in Niedersachsen hätten mehr Erholung eindeutig verdient. Der DGB wolle sich für eine gesetzliche Neuregelung einsetzen. So sei dieses Jahr der Reformationstag am 31. Oktober bereits einmalig ein Feiertag - dies könne ab 2018 in Serie gehen. Neue Feiertage müssten aber nicht unbedingt konfessionell gebunden sein.
Die FDP bezeichnete die Diskussion als überflüssig. Zeit zur Ruhe und zum Ausgleich sei keine Frage von Religion, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Christian Grascha. Der Reformationstag dürfe kein Feigenblatt werden, um einfach einen freien Tag zur Ruhe zu haben. Dass es in anderen Bundesländern mehr Feiertage gebe, sei historisch gewachsen. Wie die Menschen in Niedersachsen zur Ruhe kämen und wie viel Ausgleich sie bräuchten, sollten sie individuell für sich selbst entscheiden.
Auch in der CDU gab es ablehnende Stimmen. Der Landtagsabgeordnete Dirk Toepffer bezeichnete die Forderung nach mehr Feiertagen als Etikettenschwindel. Es gehe schlicht um mehr Freizeit. Dann aber sei es ehrlicher, mit den Arbeitgebern über mehr Urlaub zu verhandeln. Auch von Arbeitgeberverbänden wurde der Vorschlag Busemanns abgelehnt. Im Jahr 2014 hatte es schon mal einen entsprechenden Vorstoß der CDU gegeben, der aber scheiterte.
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