Die Stadt Hildesheim sucht wieder Schöffinnen und Schöffen. Dies sind ehrenamtlich Richtende, die bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- und Landgericht mitwirken, heißt es in einer Mitteilung. Über dieses Amt könnten Bürgerinnen und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten und Berufen mit ihrem Sachverstand und ihrer Lebenserfahrung die von Rechtsnormen geprägten Berufsrichterinnen und -richter gleichberechtigt ergänzen. Schöffinnen und Schöffen würden alle fünf Jahre an den Fach-, Straf- und Jugendgerichten gewählt, in diesem Fall gehe es um die Amtsperiode von 2024 bis 2028. Die Stadt Hildesheim soll dafür mindestens 201 Bewerbende für Erwachsenenstrafsachen im Amtsgerichtsbezirk Hildesheim benennen.
Interessierte müssten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen und in Hildesheim wohnen. Sie müssen am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und nicht in Vermögensverfall geraten sein, also keine zu schwerwiegenden Finanzprobleme haben. Außerdem sollten sie bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen wie etwa Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsreife sowie geistige Beweglichkeit und großes Verantwortungsbewusstsein.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. März, dabei muss eine „Erklärung zur Übernahme des Schöffenamtes“ abgegeben werden. Der entsprechende Vordruck findet sich unter www.stadt-hildesheim.de/wahlen. Die Bewerbung ist nicht gleichbedeutend mit der Berufung in das Schöffenamt, betont die Stadt: Die abschließende Entscheidung hierüber treffe im Herbst der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Damit die gewählten Schöffinnen und Schöffen während der Amtsperiode die notwendige fachliche Unterstützung erhalten, würden spezielle Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Weitere Informationen zum Schöffenamt finden sich unter www.schoeffen.de sowie www.schoeffen-nds-bremen.de, und weitere Auskünfte gibt es beim städtischen Fachdienst Stadtbüro/Wahlen unter Telefon 0 51 21 - 301 2774 oder -2775 oder per Mail unter
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Kommunale Bauaufsichtsbehörden dürfen unter bestimmten Bedingungen die Beseitigung sogenannter Schottergärten anordnen - also Flächen, die zum größten Teil mit Steinen gefüllt sind und nicht mit Grün. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Demnach reiche es nicht aus, Kiesflächen mit Stauden, Sträuchern oder anderen Gewächsen zu bestücken, heißt es in dem Urteil, welches ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt.
Damit wurde die Klage von Grundstückseigentümern aus Diepholz endgültig abgewiesen. In ihrem Vorgarten hatten sie zwei insgesamt etwa 50 Quadratmeter große Kiesbeete mit einzelnen Pflanzungen angelegt, woraufhin die Stadt Diepholz anordnete, diese Kiesflächen zu entfernen. Die Eigentümer argumentierten, dass es sich bei den Beeten aufgrund der Anzahl und der Höhe der eingesetzten Pflanzen um Grünflächen und damit einen ökologisch wertvollen Lebensraum handele.
Beide Gerichte folgten dem nicht. Dies seien keine Grünflächen, die durch nicht übermäßig ins Gewicht fallenden Kies ergänzt würden, sondern Kiesbeete, in die punktuell Koniferen und Sträucher sowie Bodendecker eingepflanzt seien. Grünflächen würden durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt. Dies schließe Steinelemente zwar nicht aus, sie dürften im Gesamtbild aber nur eine untergeordnete Bedeutung haben.
Schottergärten sind insbesondere durch den Klimawandel stark in die Diskussion geraten und in mehreren Bundesländern bereits verboten. In Niedersachsen regelt Paragraph 9, Absatz 2 der Bauordnung, dass nicht überbaute Flächen als Grünflächen zu gestalten seien, sofern sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind - das bedeutet, dass dort die Vegetation überwiegen müsse.
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Die Realschule Himmelsthür ist eine von zehn Schulen in Niedersachsen, die das so genannte "eTwinning-Qualitätssiegel" für das Jahr 2022 erhalten. Das teilte heute das Kultusministerium in Hannover mit und verband die entsprechende Urkunde mit einem Glückwunschschreiben. Mit dem Siegel sind Sachpreise für die beteiligten Schülerinnen und Schüler, eine Ehrentafel und 300 Euro verbunden. Das Programm "eTwinning"“ ist ein europaweites Netzwerk für Schulpartnerschaften über das Internet und wird im Rahmen des „Erasmus+“-Programms durch die EU gefördert. Qualitätssiegel werden dabei für Projekte verliehen, die sich insbesondere durch Kriterien wie pädagogische Innovation, Kooperation zwischen den Partnereinrichtungen und Einsatz digitaler Medien auszeichnen.
Die Realschule Himmelsthür ist als Europaschule besonders international vernetzt, und hat u.a. so genannte Europaklassen mit zweisprachigem Unterricht in Deutsch und Englisch. Letztes Jahr wurde ihr 60jähriges Bestehen u.a. mit besonderen Projekttagen zum Thema Frieden gefeiert - insbesondere mit Blick auf den laufenden Ukrainekrieg. Über das eTwinning bestehen enge Verbindungen zu Partnerschulen in Murat-le-Quaire und La Tour d’Auvergne nahe der Stadt Clermont-Ferrand in Zentralfrankreich.
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Erneut sind in der Region Hildesheim Betrüger über den Online-Dienst WhatsApp erfolgreich gewesen. Wie die Polizei mitteilt, erhielt in der letzten Nacht eine Frau aus Groß Förste eine SMS von einer unbekannten Nummer, in der sich ihre angebliche Tochter über ihre angeblich neue Mobil-Nummer meldete. Über WhatsApp schrieb diese dann, dass sie mehrere hundert Euro für offene Rechnungen brauche. Die Angerufene überwies daraufhin Geld, woraufhin die "Tochter" nach ihren Kreditkartendaten fragte und diese auch bekam. Erst nachdem die Frau immer neue Meldungen erhielt, ob sie eine Zahlung bestätigen würde, wurde sie stutzig und der Betrug fiel schließlich auf.
Die Hildesheimer Polizeisprecherin Kristin Möller ruft angesichts dieses und vieler anderer, ähnlicher Fälle dazu auf, in Familienrunden, bei Stammtischgesprächen, beim Kaffeetrinken oder bei der beruflichen Mittagspause über solche Betrugsmaschen zu sprechen. Nur wenn diese immer wieder in die Öffentlichkeit kämen, würden die Täter keinen Erfolg mehr haben.
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Die in Hildesheim ansässigen Harzwasserwerke haben einen Prozess zum Thema Grundwasser gegen den Landkreis Diepholz gewonnen. Dieser hatte für angesichts des aktuellen Themas Wasser und Trockenheit viel Aufsehen erregt, weil er wahrscheinlich wegweisend für künftige Auseinandersetzungen ist.
Kern des Streits ist die Fördermenge an Grundwasser. Die Harzwasserwerke haben vertraglich das Recht, jedes Jahr 20 Millionen Kubikmeter Wasser im Kreis Diepholz zu fördern, schöpften diese Menge jedoch in den letzten Jahren nicht aus. Insbesondere dies nahm der Landkreis zum Anlass, im September 2021 über einen Bescheid die bewilligte Fördermenge um 0,4 Mio Kubikmeter zu kürzen. Der Kreis argumentierte, mit der Aufhebung dieses "nicht benötigten Förderrechts" werde ein spürbarer Beitrag zur Schonung des Grundwassers geleistet und man verbessere die eigenen Reaktionsmöglichkeiten mit Blick auf Nutzungskonflikte, die durch den Klimawandel zu erwarten seien.
Das Verwaltungsgericht Hannover folgte dem nicht und gab der Klage der Harzwasserwerke statt. Diese hätten ihre Fördermenge nicht - wie die Norm es verlange - in drei aufeinander folgenden Jahren erheblich unterschritten, hieß es nach einer detaillierten Aufrechnung der Mengen über die letzten Jahre. Gegen dieses Urteil ist eine Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.
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