Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute ein wegweisendes Urteil zu Polizeieinsätzen bei sogenannten Hochrisikospielen im Fußball gefällt. Demnach kann der Staat in solchen Fällen die Veranstalter der Spiele - also die Vereine - für zusätzlich anfallende Einsatzkosten zur Kasse bitten. Anlass des Urteils war ein Streit zwischen dem Bundesland Bremen, das eine entsprechende Regelung erlassen hatte, und der Deutschen Fußballliga (DFL), die gegen geklagt hatte.
Das Urteil wurde von der niedersächsischen Landesregierung begrüßt. Innenministerin Daniela Behrens sagte, sie hoffe sehr, dass das Urteil bei den Fußballverbänden und -vereinen in seiner ganzen Tragweite erfasst werde und "endlich für ein Umdenken im Umgang mit gewaltbereiten Anhängern" sorge. Das Land werde die Entscheidung des Gerichts sehr genau analysieren und die weiteren Schritte für eine gesetzliche Regelung sorgsam abwägen. Erst wenn diese geschaffen sei, würden tatsächlich Gebühren erhoben. Vorrangiges Ziel bleibe aber, dass die Vereine die Gewalt in Stadien in den Griff bekommen und es gar nicht erst zu Polizeieinsätzen kommen müsse.
Insbesondere die Fan-Exzesse bei den Derbys zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig hatten zuletzt immer wieder Schlagzeilen gemacht - als Reaktion darauf hatte Behrens auch ins Spiel gebracht, bei solchen Partien keine Gästefans mehr in die Stadien zu lassen.
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Ein 53 Jahre alter Mann aus Harsum ist gestern vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er Gemeindebürgermeister Marcel Litfin sowie andere Beschäftigte seiner Verwaltung wie auch anderer Behörden wie dem Landkreis immer wieder bedroht und beleidigt hat. Er ist bereits in Haft, weil er letztes Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, diese aber nicht bezahlt hat.
Der Mann verlor vor einigen Jahren erst die Arbeit und danach seine Mutter, und entwickelte eine tiefe Abneigung gegen staatliche Einrichtungen. Seine Drohungen gegen den Harsumer Bürgermeister hatten im Zusammenhang mit der Diskussion um zunehmende Gewalt gegen Politiker bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil Litfin zwischenzeitlich als Reaktion beim Landkreis den Antrag auf einen Waffenschein stellte, um sich schützen zu können. Der Landkreis lehnte das ab, und der Fall ging bis vors Oberverwaltungsgericht, das die Haltung des Landkreises bestätigte.
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Die 2020 gestartete bundesweite Jugend-Corona-Studie (JuCo) der Universitäten Hildesheim und Frankfurt am Main geht in die nun fünfte Runde. Bis zum 28. Februar seien junge Menschen zwischen 15 und 30 Jahren eingeladen, sich daran zu beteiligen, teilt die Uni mit. Die Überschrift dafür laute "Wie geht's?": Gefragt werde, wie sich die Teilnehmenden jetzt fühlen, wie sie sich unterstützt fühlen und was sie brauchen - auch angesichts anderer Krisen wie dem Klimawandel oder Kriegen.
Die Befragung ist unter der Adresse www.soscisurvey.de/JuCo_V_Wie_gehts_jungen_Menschen erreichbar. An den ersten vier Durchgängen haben laut Uni rund 20.000 Menschen teilgenommen. Die Ergebnisse hieraus sind online abrufbar.
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Am Freitag ist in Störy ein älterer Mann Opfer des sogenannten Enkeltricks geworden. Er erhielt laut Bericht mittags einen Anruf, bei dem ein angeblicher Richter des Amtsgerichts Hildesheim vorgab, die Tochter des Mannes habe einen Autounfall mit Todesfolge verursacht und müsse in Haft, wenn nicht eine Kaution gezahlt würde. Daraufhin wurde der Besuch eines Mitarbeiters angekündigt, der dafür Bargeld und Schmuck abholen sollte - dies geschah dann gegen 12:45 Uhr auf einem Gehweg in der Mitte von Störy.
Der Abholer war etwa 30 Jahre alt und hatte einen schwarzen Oberlippenbart. Er trug dunkle Jeans und dunkle Schuhe, eine schwarze Jacke mit roten Akzenten und eine dunkle Mütze. Wer in der Sache Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter 0 51 21 - 939 115 mit der Polizeiinspektion Hildesheim in Verbindung zu setzen.
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Die Bundespolizei hat in der Nacht auf Samstag einen betrunkenen Fahrer aus einem Güterzug geholt, der im Bahnhof Rethen stand. Laut Bericht war der Kontakt zu dem Mann, der in Richtung Hamburg unterwegs war, abgebrochen. Der Fahrer eines ICEs hatte daraufhin nachgeschaut und gemeldet, dass der Mann bewusstlos im Führerstand liegen würde. Auf mehrfaches Klopfen wachte er auf und versuchte, den Zug in Gang zu bringen, was der ICE-Zugführer aber unterband.
Gegenüber der Bundespolizei gab der Mann dann an, vor Fahrtantritt in einer Bar in Göttingen gewesen zu sein - warum er dann noch fuhr, könne er sich nicht erklären. Ein Atemalkoholtest ergab 1,41 Promille, und der Fahrer musste seinen Triebfahrzeugführerschein abgeben und die Bundespolizei nach Hannover begleiten. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Bahnverkehrs ermittelt.
Im Bahnverkehr gibt es verschiedene Sicherungen, die etwa bei falscher Bedienung des Zuges oder dem Überfahren eines roten Signals eine sofortige Bremsung auslösen. Der Halt in Rethen war offenbar die Folge einer solchen Zwangsbremsung.
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