In den Impfzentren Alfeld und Hildesheim finden am kommenden Wochenende "offene Impftage" statt. Das meldet der Landkreis. Man habe sich beim Land Niedersachsen erfolgreich um eine zusätzliche AstraZeneca-Impfstofflieferung bemüht, so dass nun 1.900 zusätzliche Dosen zur Verfügung stehen. Diese könnten - nach einem Beratungsgespräch - auch an Menschen im Alter von unter 60 Jahren verimpft werden, außerdem würden sie auch gezielt für eine Impfaktion für Betriebe eingesetzt.
Die Impftage am Samstag in Alfeld und am Sonntag in Hildesheim, jeweils von 8:30 bis 17:30 Uhr, stehen laut Kreis allen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis offen - auch jenen, die bereits auf der Warteliste des Landes stehen. Dabei sei eine Online-Anmeldung über https://www.terminland.eu/landkreishildesheim zwingend erforderlich, Spontanbesuche seien nicht möglich. Diese Anmeldung sei ab Montag 12 Uhr möglich.
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Nach der Veröffentlichung ergänzt: Letzter Satz
In der letzten Nacht hat die Polizei Hildesheim im Stadtgebiet drei E-Scooterfahrer gestoppt, die unter Alkoholeinfluss standen.
Laut Bericht wurde zunächst kurz nach Mitternacht ein 26-Jähriger in der Marienburger Straße kontrolliert - er und ein Freund waren zusammen auf dem Roller gestanden, was verboten ist. Ein Test ergab einen Atemalkoholwert von 1,02 Promille, nun läuft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Gegen zwei Uhr wurden dann in der Von-Wintheim-Straße zwei weitere Fahrer kontrolliert. Ein 20-jähriger Hildesheimer hatte 1,17 Promille, sein Begleiter aus Wildeshausen 1,57 Promille. Beiden wurden je eine Blutprobe und die Führerscheine abgenommen.
Die Polizei weist aus diesem Anlass darauf hin, dass für E-Scooter wie fürs Autofahren die 0,5 Promille-Grenze gilt.
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Das Land Niedersachsen will künftig noch mehr auf mobile Impfteams setzen, um die Immunisierung der Bevölkerung voranzutreiben. Das gelte vor allem für Stadtviertel, in denen die Hausarztdichte gering sei und die Menschen Vorbehalte gegenüber der Corona-Impfung hätten und noch überzeugt werden müssten, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Was die Impfzentren angehe, sei die Landesregierung für einen bedarfsorientierten Erhalt auch über Ende September hinaus.
Auf den Wartelisten der Impfzentren stehen derzeit nach Angaben des Gesundheitsministeriums zurzeit etwa 260.000 Menschen und damit fast 400.000 weniger als noch Anfang des Monats. Die Warteliste wachse nicht mehr, sagte ein Sprecher. Im Land sei inzwischen mehr als jeder Dritte vollständig gegen Corona geimpft, die Quote der Erstimpfungen liege bei 54 Prozent.
Die Inzidenz liege landesweit bei 3,7. Dabei sei aber auch zu beobachten, dass die Delta-Variante des Coronavirus auf dem Vormarsch sei. Nach Angaben des Ministeriums gibt es nun 125 bestätigte Fälle, rund doppelt so viel wie in der Woche zuvor.
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Mit dem heutigen Samstag sind neue Corona-Lockerungen im Kreis Hildesheim in Kraft getreten. Dies liegt laut Kreisverwaltung daran, dass am Donnerstag zum fünften Tag in Folge die 7-Tage-Inzidenz unter 10 lag und man deshalb eine neue Allgemeinverfügung erlassen habe.
Die wichtigsten Regelungen sind demnach wie folgt:
Kontaktbeschränkungen
• In geschlossenen Räumen können sich nun bis zu 25 Personen treffen, unabhängig von der Haushaltszugehörigkeit.
• Unter freiem Himmel sind Treffen mit bis zu 50 Personen zulässig, ebenfalls unabhängig von der Anzahl der Haushalte.
• Eine Überschreitung dieser Höchstzahlen ist zulässig, wenn es eine für die Zusammenkunft verantwortliche Person gibt, die sicherstellt, dass Personen nur mit dem Nachweis eines negativen Tests teilnehmen.
Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen
• Für Teilnehmer*innen einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung, an der
• in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 Personen und
• unter freiem Himmel nicht mehr als 50 Personen
entfällt das Abstandsgebot und die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Die oben aufgeführte Anzahl kann unter der Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen auch überschritten werden.
• Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen müssen von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
Touristische Angebote und Beherbergung
• Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft sind ohne Einschränkungen zulässig. Das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfallen.
• Während touristischer Schiffs- und Kutschfahrten und touristischer Busfahrten müssen die Fahrgäste im Fahrzeug grundsätzlich eine Maske tragen, auch wenn sie einen Sitzplatz eingenommen haben. Wenn jedoch sichergestellt ist, dass alle Fahrgäste eine medizinische Maske tragen, müssen die Fahrgäste den Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person nicht einhalten. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass bei Einhaltung des Mindestabstandes beim Sitzen keine Maske getragen werden muss (Wahlmöglichkeit).
• Beim Betrieb und bei der Nutzung von Seilbahnen gelten die gleichen Anforderungen wie für touristische Schiffs-, Kutsch- und Busfahrten.
• Bei Beherbergungen zu touristischen Zwecken muss ein Test mit negativem Ergebnis nur noch einmalig – bei der Anreise – vorgelegt werden. Vollständig geimpfte Personen und vollständig genesene Personen können diese Nachweise nutzen.
Gastronomie
• Geschlossene Feiern in der Gastronomie unterliegen keiner zahlenmäßigen Begrenzung mehr. Bei einer Überschreitung von 25 Personen in geschlossenen Räumen oder 50 Personen unter freiem Himmel, besteht für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen die Pflicht einen negativen Testnachweis vorzulegen. Die Pflicht zur Einhaltung des Abstandsgebotes und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt.
• In Clubs und Discotheken müssen alle Gäste einen negativen Testnachweis vorlegen, wenn sie weder vollständig geimpft oder genesen sind. Dadurch entfällt jedoch die Pflicht zum Abstandhalten und dem Tragen einer Maske.
Wochenmärkte
• Kund*innen und Besucher*innen von Wochenmärkten müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen.
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Niedersachsen will im Bundesrat gegen die Ganztagsbetreuung für Grundschüler stimmen. Laut einer Meldung des NDR begründet Niedersachsen die Entscheidung mit den zu hohen Kosten für notwendige Investitionen und zusätzliches Personal. Der Bund beteilige sich zwar, aber die zugesagten Summen seien viel zu gering, so die Landesregierung. Damit könnte der Ganztagsanspruch für Grundschüler*innen ab 2026 auslaufen.
Niedersachsen will erreichen, dass die Kosten für die Länder begrenzt werden. Außerdem will das Land mehr Zeit bekommen, um den Rechtsanspruch umzusetzen. Da auch bereits andere Länder angekündigt haben, gegen das Gesetzt zu stimmen, ist ein Scheitern im Bundesrat wahrscheinlich.
sk
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