Die Hildesheim Invaders haben in der 3. American Football-Bundesliga heute das Ligafinale gegen die Oldenburg Knights 33:13 gewonnen. Zur Partie in Oldenburg waren auch viele Hildesheimer Fans mitgereist. Der Sieg bedeutet zugleich die Qualifikation für die Relegationsrunde zur 2. Bundesliga ("German Football League 2"). Nächste Woche Sonntag spielt das Team nun gegen den AFC Paderborn Dolphins, den Meister der Regionalliga West, und am 30. Oktober kommen die Spandau Bulldogs als Champions der Liga Ost nach Hildesheim.
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In dieser Woche hat die Klosterkammer Hannover den neu restaurierten Chorfußboden der Basilika St. Godehard der Öffentlichkeit präsentiert. Der Boden stammt den Angaben zufolge aus dem Jahr 1863 und zeigt auf 96 Quadratmetern ein gleicharmiges Kreuz, in dessen Mitte die Basilika als rettende Arche auf dem Berg Ararat abgebildet ist. Seine Restaurierung habe drei Monate gedauert und rund 30.000 Euro gekostet.
Viele Jahre lang sei der Boden unter einem Teppich verborgen gewesen, und zuletzt habe man ihn vor über 40 Jahren bearbeitet - seitdem hätten ihm Schichten aus Kerzen- und Bohnerwachs sowie Dreck zugesetzt, so dass Hohlstellen, Risse und Ausbrüche zu reparieren waren. Dies sei auch deshalb schwierig gewesen, weil der Hildesheimer Bildhauer Friedrich Küsthardt seinerzeit eine seltene Technik angewandt habe: Es sei ein so genannter Hochbrandgipsestrich, in den Formen eingekerbt und dann mit eingefärbtem Gipsmörtel wieder aufgefüllt wurden, so der Restaurator Johannes Mädebach.
Die Basilika St. Godehard ist eine von 43 Kirchen in Obhut der Klosterkammer Hannover. Diese verwaltet als öffentliche Einrichtung das Vermögen von vier öffentlich-rechtlichen Stiftungen, das aus ehemals kirchlichem Vermögen entstanden. Aus den Erträgen unterhält sie rund 800 Gebäude sowie 12.000 Kunstobjekte.
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Ein 28 Jahre alter Mann aus dem Raum Braunschweig ist gestern Abend in Himmelsthür offenbar Opfer eines schweren Raubes geworden. Wie die Polizei mitteilt, hatte er sich gegen 20:30 Uhr für einen Handykauf am Ehrenmal in der Straße Im Kirschenhain mit dem Verkäufer verabredet.
Vor Ort habe er dann zuerst eine Frau, und dann auch einen Mann angetroffen. Dieser habe ihm eine Pistole vorgehalten und die Übergabe des ausgemachten Geldbetrages gefordert. Als der 28-Jährige ihm das Geld nicht gab, schlugen der Mann und die Frau auf ihn ein, nahmen ihm eine vierstellige Summe ab und verschwanden dann. Sie begegneten dabei offenbar auch einem älteren Mann, der danach dem Opfer Hilfe anbot.
Der Mann war etwa 20 Jahre alt, 1,80 Meter groß und schlank. Er hatte kurze Haare und war dunkel gekleidet. Die Frau wird als gleichaltrig beschrieben, 1,70 Meter groß und ebenfalls schlank. Sie hatte blonde Haare und war ebenfalls dunkel gekleidet. Die Polizei bittet Zeugen, die in der Gegend zwischen 20:30 und 21:10 Uhr verdächtige Personen und Geschehnisse beobachtet haben, sich unter 0 51 21 - 939 115 zu melden - von besonderem Interesse ist dabei der ältere Passant.
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Der Hochwasserschutzverband Innerste ist jetzt offiziell gegründet. Wie der Landkreis mitteilt, fand an diesem Mittwoch im Kreishaus die entsprechende Verhandlung statt: Dabei habe der als Aufsichtsbehörde zuständige Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz mit den Vertretern der beteiligten Landkreise Hildesheim, Goslar und Wolfenbüttel sowie der Städte Hildesheim und Salzgitter den formellen Gründungsakt vollzogen.
In Kürze werde im Niedersächsischen Ministerialblatt die Satzung veröffentlicht, danach könne der Verband offiziell seine Arbeit aufnehmen. Der nächste formelle Schritt sei dann die konstituierende Verbandsversammlung, bei der auch über den künftigen Vorstand entschieden wird. Welche Vertreter in die Verbandsversammlung entsandt werden, entscheiden die jeweiligen Kreistage bzw. Stadträte.
Der neue Verband tritt an die Stelle der bisherigen Hochwasserkooperation Innerste, die 2017 gegründet wurde. Er soll Aktivitäten zum Hochwasserschutz in den Kommunen an der Innerste bündeln.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Hildesheimer Landgerichts bestätigt. Wie dieses mitteilt, geht es dabei um versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen räuberischen Diebstahls - ein heute 44 Jahre alter Mann war deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Der Mann legte daraufhin Revision ein, die nun vom 6. Strafsenat des BGH als unbegründet verworfen wurde.
Der 44-Jährige soll am 13. März 2020 zunächst in einer Hildesheimer Parfümerie mehrere Flaschen Parfüm eingesteckt und dem Ladendetektiv mit körperlicher Gewalt bedroht haben, als dieser ihn ansprach. Die Verurteilung wegen versuchten Totschlags zusammen mit gefährlicher Körperverletzung beruht auf einem "massiven körperlichen Angriff" auf einen Freund im letzten Dezember. Nach einem Streit soll er ihn - stark betrunken - zunächst mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben, und als der Freund zu Boden ging, soll er ihn über den Boden gezogen und erst zweimal mäßig stark gegen den Kopf getreten haben. Als Anwohner den Angriff bemerkten, trat er noch zweimal deutlich stärker zu und nahm dabei nach Ansicht des Gerichts tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf.
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