Das Land Niedersachsen will seine Corona-Verordnung erneut verändern. Wie eine Sprecherin mitteilte, sollen neue Regelungen in dieser Woche besprochen und am Samstag wirksam werden. Es gehe dabei im Wesentlichen um eine Umsetzung der Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz sowie zusätzliche Möglichkeiten bei der Anwendung der 2G-plus-Regelung.
Vorgeschlagen werden unter anderem strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Angehörige eines Haushalts dürften sich demnach mit höchstens zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahre dabei zählen nicht mit, so dass Kindergeburtstagsfeiern weiter möglich bleiben. Außerdem solle der Zutritt zum Einzelhandel ab Warnstufe 2 auf geimpfte und genesene Personen begrenzt werden, ausgenommen Geschäfte der Grundversorgung und Apotheken.
Überall im Einzelhandel und auch in Bussen und Bahnen solle es ab Warnstufe 2 eine FFP2-Maskenpflicht geben. Für Gastronomie-Betreiber und Anbieter körpernaher Dienstleistungen soll es die Möglichkeit geben, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn sie nur 70 Prozent ihrer räumlichen Kapazitäten nutzen - dann gälte 2G statt 2G Plus. Bei körpernahen Dienstleistungen soll 2G überall dort gelten, wo in Kleinstbetrieben nie mehr als eine dienstleistende Person und ein Kunde zusammenkommen - außer bei der Prostitution, für die in jedem Fall 2G-plus gelte.
Ab der Warnstufe 3, und in so genannten "Hotspot-Regionen" ab einer Inzidenz von 350, sollen private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen zukünftig nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen draußen zulässig sein. Bei Veranstaltungen gelte bei Stufe 3 drinnen wie draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, und das auch im Sitzen. Messen und Weihachtsmärkte seien in Stufe 3 und in Hotspots verboten, auch Diskotheken müssten dann schließen, und auch draußen greife dann die Vorgabe 2G-plus. Erleichterungen seien nur für Menschen geplant, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Zudem sollen insgesamt die zulässigen Veranstaltungen kleiner werden. In Warnstufe 1 und darunter dürfen dem Vorschlag der Landesregierung zufolge nur noch Veranstaltungen bis 5.000 Personen drinnen und 10.000 draußen stattfinden. In Warnstufe 2 wären es dann Veranstaltungen bis 2.500 Personen drinnen und 5.000 Personen draußen, und in Warnstufe 3 und Hotspot-Regionen nur bis 500 Personen.
fx
Die Hildesheimer SPD will in der Stadt feste Parkzonen für Elektro-Roller einrichten. Der Stadtverbandsvorsitzende Pascal Kubat sagte, das Problem "unsachgemäß" geparkter oder abgestellter Roller sei auch hier schon länger Thema, weshalb man eine stadtweite Regelung anstrebe. Andere Städte oder auch das Hildesheimer Helios Klinikum hätten gemeinsam mit den Anbietern bereits spezielle Abstellzonen geschaffen, damit die Roller nicht auf Geh- und Radwegen oder in Einfahrten zu Behinderungen führen.
Die neue Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Rita Weber, sagte dazu, es gebe bereits Konzepte, die die Stadtverwaltung als Orientierung nutzen könnte. Das Thema gehe nun in den Arbeitskreis des Ausschusses, und dann solle durch die Verwaltung - in Kooperation mit der Verkehrsbehörde, Polizei, Anbietern und Ortsräten - ein Vorschlag für eine Konzeption erarbeitet werden.
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Für die so genannte "JuCo-Studie" der Universitäten Frankfurt und Hildesheim ist jetzt eine dritte Internet-Umfrage gestartet. Das Forschungsteam wolle untersuchen, wie sich das Leben von Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach nunmehr anderthalb Jahren im Coronamodus verändert habe, teilt die Uni Hildesheim mit - das sei eine lange Zeit für junge Menschen. Die Umfrage richte sich an Personen zwischen 15 und 30 Jahren, die Teilnahme dauere etwa 20 Minuten. Unter den Teilnehmenden würden als Dankeschön 20 Euro-Gutscheine verlost.
Weitere Informationen zum Forschungsverbund „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ und seiner Arbeit gibt es im Internet unter t1p.de/studien-corona.
fx
Die EVI Energieversorgung Hildesheim hat angesichts der ersten Frost-Nächte des Winters dazu aufgerufen, die Wasserrohre im eigenen Haus vor Frostschäden zu schützen. Bei Temperaturen unter Null könne auch das stehende Wasser in den Wasserrohren gefrieren, heißt es in einer Mitteilung, was bis zu einem Wasserrohrbruch führen könne. Solche Frostschäden träten am häufigsten in Außenwasserleitungen, kalten Kellerräumen oder nicht genutzten Wohngebäuden auf.
Die EVI rät deshalb dazu, auch selten oder gar nicht genutzte Räume zumindest bis zu einer Temperatur von vier Grad zu heizen und für eine gute Dichtung und Dämmung zu sorgen. Das gelte auch für die Wasserzähler und Gebäudeabsperrventile, für deren Isolierung beispielsweise Holzwolle oder Stroh genutzt werden könne, und freiliegende Rohre. Die Wasserzufuhr für den Gartenwasserhahn sollte über das Absperrventil abgedreht und die Leitung komplett entleert werden.
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Die Polizei hat am Wochenende und gestern bei Verkehrskontrollen in Stadt und Landkreis mehrere Personen aus dem Verkehr gezogen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ein Fahrzeug führten. Dem Bericht nach handelte es bei den Kontrollen am Wochenende um elf Autofahrer, einen Radfahrer und drei Personen auf einem E-Roller. Bei acht von ihnen war Alkohol im Spiel. Darüber hinaus wurden bei zwei Autofahrern geringe Mengen anderer Drogen auch in ihren Fahrzeugen aufgefunden. Es wurden entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet und jeweils Blutentnahmen veranlasst. Ein 24 Jahre alter Mann aus Hamburg steht dabei nicht nur unter Verdacht auf Kokainkonsum, sondern hatte auch keine Fahrerlaubnis und fuhr einen Wagen mit fremden Kennzeichen, um so offenbar den Anschein einer ordnungsgemäßen Zulassung zu erwecken. Gegen ihn wurden weitere Verfahren eingeleitet, u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung.
Gestern wurden insgesamt 508 Fahrzeuge kontrolliert. Neben diversen Pkw zogen die Beamten auch eine Vielzahl von Transportern in die Kontrollstellen, um deren Fahrzeugführer und auch die Fahrzeuge zu überprüfen. Zehn Personen durften danach ihre Fahrt nicht fortsetzen. Fünf von ihnen standen unter dem Einfluss von Drogen und zwei unter dem Einfluss von Alkohol. Ein Fahrzeugführer legte einen gefälschten Führerschein vor und zwei konnten gar keine Fahrerlaubnis vorweisen. In diesen Fällen mussten die Fahrzeuge von anderen berechtigen Personen abgeholt werden. Auch nutzten einige Fahrer widerrechtlich das Handy während der Fahrt, was neben einer Geldbuße von 100 Euro auch einen Punkt in Flensburg nach sich zieht.
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