Gestern ist am frühen Nachmittag bei Emmerke ein Modellflugzeug bedrohlich nahe an eine Cessna 208 herangeflogen. Wie die Polizei mitteilt, musste das Flugzeug mit 16 Fallschirmspringern an Bord in einer Höhe von etwa 350 Metern dem Modellflieger ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Der Pilot meldete den Zwischenfall über den Tower des Hildesheimer Flugplatzes der Polizei, die in der Nähe mehrere Personen mit Segelflugmodellen antraf. Gegen diese wurde ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr eingeleitet.
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Ein Driftmanöver eines Fahranfängers ist in der Nacht auf Sonntag am Roten Berg im Graben geendet. Wie die Polizei meldet, war der 19-Jährige mit seinem Wagen bereits von weitem zu hören, wie er in den Kurven die Reifen durchdrehen ließ, um den Wagen zum Driften zu bringen. In der letzten Kurve warteten außerdem Bekannte, um ihm dabei zuzuschauen. Stattdessen verlor er aber dort die Kontrolle und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Er wurde dabei leicht verletzt, am Wagen entstand Totalschaden.
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In der Nacht auf Samstag sind Unbekannte auf das Gelände eines Dienstleistungsunternehmens für die Landwirtschaft in Brunkensen eingedrungen. Wie die Polizei meldet, stahlen sie dann gezielt von vier Zugmaschinen GPS-Antennen und Zubehör wie Verkabelung und Displays. Die Beute hat einen Wert von geschätzt 48.000 Euro. Die Polizei Alfeld ermittelt und nimmt unter der Telefonnummer 0 51 81 - 91 160 Hinweise entgegen.
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Unbekannte haben in der letzten Nacht in der Hildesheimer Bahnhofsallee einen Stromverteilerkasten und eine benachbarte Ladestation für Elektrofahrzeuge aus der Verankerung gerissen und dann liegen gelassen. Wie die Polizei meldet, wurde sofort die EVI als Inhaberin der Anlagen informiert, auch weil von frei liegenden Kabeln eine erhebliche Gefahr ausging. Wer in der Sache Hinweise geben kann, wird gebeten sich unter der Telefonnummer 0 51 21 - 939 115 bei der Inspektion Hildesheim zu melden.
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Die Landesregierung hat einige Änderungen der niedersächsischen Coronaverordnung beschlossen, die morgen in Kraft treten oder auch teils bereits gestern in Kraft getreten sind.
Zur Orientierung: Das Robert-Koch-Institut gibt für den heutigen Sonntag die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Hildesheim mit 6,5 an.
Private Treffen
So dürfen sich in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer konstanten Inzidenz unter 35 zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Zusätzlich dürften vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren teilnehmen, weil sie nicht mitgezählt werden.
Bei stabilen Inzidenzen unter 10 sind in geschlossenen Räumen private Treffen mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen - auch hier werden die oben genannten Gruppen nicht mit eingereichnet. Wenn die Veranstalter einen negativen Schnelltest einfordern, können auch mehr Personen teilnehmen. Abstandsgebot und Maskenpflicht entfallen im Inneren bei nicht mehr als 25 Personen, und im Freien bei nicht mehr als 50. Wenn mehr Personen teilnehmen, gilt im Freien die Abstandspflicht und in Inneren zusätzlich die Maskenpflicht außerhalb eines Sitzplatzes - es sei denn, alle Teilnehmenden sind negativ getestet, komplett geimpft oder genesen. Daten zur Kontaktnachverfolgung müssen aufgenommen werden.
Touristik
Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaften sind uneingeschränkt zulässig, touristische Schiffs- , Kutsch-, Bus- sowie Seilbahnfahrten brauchen ein Hygienekonzept. Am Sitzplatz gilt Maskenpflicht, sofern nicht der Mindestabstand eingehalten wird. Bei touristischen Übernachtungen muss nur bei der Anreise ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden. Das Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist unabhängig von Inzidenz-Werten möglich.
Gastronomie, Freizeit
Bei geschlossenen Feiern in der Gastronomie entfallen Personenbegrenzungen. Bei Feiern ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen muss ein negativer Schnelltest vorliegen, sofern die Personen nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für den Besuch von Clubs und Discotheken muss einen negativer Test oder ein Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung vorliegen - Masken- und Abstandspflicht entfallen. Das Personal muss dagegen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Entfallende Maskenpflicht
Die bisherige Maskenpflicht entfällt auf Wochenmärkten ebenso wie auf Schulhöfen und auf Parkplätzen des Einzelhandels. Bei Angeboten der Jugendarbeit muss bei Inzidenzen unter 50 keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden.
Härtefallregelung
Weiterhin wurde die bisherige Härtefallregelung bei lokalen Corona-Ausbrüchen gelockert: Überschreitet eine Kommune einen Inzidenz-Schwellenwert des Stufenplans, greift nicht mehr automatisch die nächsthöhere Stufe.
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