Der Landkreis Hildesheim hat heute diese Mitteilung herausgegeben - Sie finden sie hier im Wortlaut.
"Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 ein Verbot von Feuerwerken vor. Zu anderen Zeiten ist es grundsätzlich in jedem Jahr verboten.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das generelle Feuerwerksverbot als unzulässig entschieden hat, sieht die neue Fassung der Corona-Verordnung nunmehr ein Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 vor; beispielsweise Wunderkerzen sind jetzt wieder erlaubt.
Das Verbot gilt auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen, die in der vorab veröffentlichten Allgemeinverfügung des Landkreises benannt wurden. In der Zeit vom 31. Dezember 2020 um 21:00 Uhr bis zum 1. Januar 2021 um 7:00 Uhr ist dort auch das Mitführen der Feuerwerkskörper untersagt.
Der Landkreis Hildesheim hat in Absprache mit den Städten und Gemeinden sowie der Polizei ausschließlich für das Gebiet der Stadt Alfeld ein Feuerwerksverbot ausgesprochen. In einigen Städten / Stadtteilen gilt außerdem generell schon seit Jahren ein Feuerwerksverbot, zum Beispiel aus Gründen des Brandschutzes.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern sowie das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist überall verboten. Sowohl am 31. Dezember 2020 als auch am 1. Januar 2021 sind außerdem Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die anwesenden Personen hierbei das Abstandsgebot einhalten.
Landrat Olaf Levonen appelliert noch einmal eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich solidarisch zu verhalten und überall auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten. Auch Treffen mit mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sollten unbedingt vermieden werden; auch um Mitternacht vor der Haustür. „Nur wenn sich alle strickt an die Regeln halten, kann es überhaupt gelingen, die immer noch viel zu hohen Infektionszahlen zu senken, damit wir irgendwann im Frühjahr langsam wieder ohne große Einschränkungen leben können“. Besonders die hohe Zahl der Covid-19-Patienten in den Kliniken und der Verstorbenen macht Levonen betroffen."
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Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat vor dem Hintergrund der gestarteten Corona-Impfungen vor zu hohen Erwartungen gewarnt. Er sagte der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung", dass die Infektionszahlen wegen der Feiertage in den nächsten Tagen nicht sehr zuverlässig sein werden. Deshalb sei "durchaus zweifelhaft", ob im neuen Jahr direkt wieder über Lockerungen geredet werden könne.
Gerade jetzt, wo besonders gefährdete Gruppen einen Impfschutz bekommen könnten, müsse verhindert werden, dass die Situation vorher noch einmal eskaliert, so Weil. Der Start der Impfungen gegen das Coronavirus sei ein wichtiges und gutes Signal - man werde so in den nächsten Monaten Schritt für Schritt Oberhand gewinnen über das Coronavirus.
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Die Feuerwehr ist gestern wegen des Sturms Hermine zu mehreren Einsätzen ausgerückt. Laut Mitteilung ging es dabei meist um dickere Äste, die heruntergefallen waren. An der Fassade des Kaufhof-Parkhauses hatte sich zudem eine Fassadenplatte gelöst und drohte herabzustürzen.
Gegen 20 Uhr wurde dann ein Feuer in einer Gartenkolonie am Lerchenkamp gemeldet. Dort stand eine Laube in Flammen. Die Feuerwehr musste 400 Meter Schlauch verlegen, um zum Brandort zu gelangen, der Einsatz der Berufsfeuerwehr sowie der Freiwilligen Feuerwehren Bavenstedt und Drispenstedt dauerte etwa zwei Stunden. Durch das Feuer wurde der Terrassenbereich und die Dachkonstruktion stark beschädigt, die Polizei ermittelt. Der Schaden wird auf einen niedrigen vierstelligen Bereich geschätzt.
Ein weiteres Feuer wurde am Abend gegen 18:15 Uhr unterhalb der Fußgängerbrücke Goslarsche Straße Ecke Am Kreuzfeld gemeldet: Dort brannte ein abgelegtes Zelt. Die Berufsfeuer löschte das Feuer, es blieben nur eine geschmolzene Plane und einige Zeltstangen übrig. Das vermutlich verpackte Zelt lag in einem umzäunten öffentlichen Bereich, welcher über die Gravelottestraße erreichbar ist. Wer dazu Hinweise geben kann, wird gebeten sich unter Telefon 0 51 21 - 939 115 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
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Die Stadt Hildesheim hat auf die geltenden Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk hingewiesen. Sie betont in einer Mitteilung, dass es unabhängig von den Vorgaben der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung bereits seit 2009 für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern strenge Vorschriften gebe. Die Regelung laute: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten." Zu den brandempfindlichen Gebäuden gehören demnach insbesondere Reet- und Fachwerkhäuser. Pyrotechnische Gegenstände sind Feuerwerkskörper aller Art wie etwa Raketen, Böller oder Knaller.
In Hildesheim sei in folgenden Gebieten mit Fachwerkhäusern besonders auf diese Regelung zu achten: Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl, Bergstraße und Marktplatz. Das Verbot gelte natürlich für sämtliche Ortsteile, nicht nur die Innenstadt oder Gebiete mit geschlossener Fachwerkbebauung. Auch in der Nähe von einzeln stehenden Fachwerkhäusern dürfe nicht geböllert werden. Beim Umgang mit Silvesterböllern oder -raketen seien Personen- und Sachbeschädigungen auszuschließen. Ein Verstoß gegen das Verbot könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden - und wer im öffentlichen Raum Feuerwerk abbrenne, müsse selbstverständlich auch die Überreste entsprechend entsorgen.
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Die technisch neuartige Verkehrsüberwachungsanlage "Section Control" ist in diesen Tagen an der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen in Betrieb gegangen. Innen- und Verkehrsminister Boris Pistorius sagte, die vor zwei Jahren gestartete Pilotphase sei erfolgreich abgeschlossen worden, und nach mehr als zwölf Monaten im regulären Messbetrieb sei die Abschnittskontrolle ein starker Beitrag für mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Sie sei rechtssicher, technisch zuverlässig und auf dem neuesten Stand.
Bei "Section Control" werden am Anfang und Ende eines festgelegten Straßenabschnitts je eine Messanlage eingerichtet. Fährt ein Auto ein, wird es von hinten fotografiert und das Kennzeichnen erst ausgelesen und dann anonymisiert. Beim Ausfahren aus dem Abschnitt wird durch eine zweite Aufnahme die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt - liegt sie zu hoch, wird ein weiteres Foto von hinten und eines von vorne gemacht, um die Person am Steuer zu identifizieren.
Für das Projekt gab es deshalb Widerstand von Datenschützern, die zunächst vor das Verwaltungsgericht Hannover zogen - dieses gab der Klage statt und stoppte den Testbetrieb. Daraufhin änderte die Landesregierung einen Abschnitt des niedersächsischen Polizeigesetzes. Die Berufung der Polizeidirektion Hannover kam dann vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, welches das System schließlich für rechtmäßig erklärte.
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