Auf dem Übergang von der Goslarschen Landstraße zur Straße "Am Kreuzfeld" werden am morgigen Montagvormittag die Fahrbahnmarkierungen erneuert. Wie die Stadt Hildesheim mitteilt, wird dieser Abschnitt zwischen 9 und 12 Uhr für etwa eine Stunde gesperrt - der Verkehr könne solange über Immengarten, Hohnsen und Struckmannstraße ausweichen. Die Arbeiten betreffen nur die Fahrtrichtung zur Marienburger Höhe.
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Die Polizei hat zwei Diebstähle aus Bad Salzdetfurth gemeldet.
So wurden zwischen Donnerstag und Freitag von einer Baustelle nahe der Siedlung II mehrere Trommeln mit Kupferkabel gestohlen. Vermutlich wurde dafür ein Fahrzeug genutzt, die Polizei geht von mehreren Tätern aus. Der Wert des Diebesguts liegt bei etwa 14.000 Euro.
Bereits in der Nacht auf Donnerstag verschwanden aus dem Außenbereich des Rewe-Marktes in der Bodenburger Straße 25 Weihnachtsbäume. Mindestens ein Täter muss dabei den Zaun überklettert und die Bäume anschließend darüber gehievt haben. Eine Spur aus Tannennadeln führte bis zur angrenzenden Brücke der Martin-Luther-Straße - vermutlich stand dort ein Fahrzeug für den Abtransport. Der Wert der Bäume liegt bei über 600 Euro.
Das Kommissariat Bad Salzdetfurth nimmt für beide Fälle unter der Telefonnummer 0 50 63 - 90 10 Hinweise entgegen.
Die Hildesheimer Polizei meldet unterdessen, dass zwischen Freitagabend und Samstagmorgen auch am Römerring mehrere Tannenbäume gestohlen wurden - sie waren in einem umzäunten Abschnitt des dortigen großen Parkplatzes gelagert. Der Schaden ist auch hier dreistellig, wenn auch im niedrigen Bereich.
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Am kommenden Mittwoch beginnt ein neuer, bundesweiter Lockdown. Das gab Kanzlerin Angela Merkel heute bekannt. Bund und Länder haben demnach beschlossen, ab dem 16. Dezember den Einzelhandel bis auf Ausnahmen für Waren des täglichen Bedarfs zu schließen. Zudem sollen ab diesem Tag auch die Schulen schließen oder die Präsenzpflicht aufgehoben werden.
Dies habe auch Auswirkungen auf die Feiertage, sagte Merkel - man sei aber angesichts der steigenden Infektionszahlen zum Handeln gezwungen. Die schärferen Regeln sollen zunächst bis zum 10. Januar gelten. Bis dahin solle es dabei bleiben, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen können. Über die Weihnachtsfeiertage vom 24. bis 26. Dezember sollen vier weitere Personen aus dem engen Familienkreis dazukommen können, erläuterte Merkel. Sie betonte aber, dass es für Silvester und Neujahr keine Sonderregelungen geben werde. Zudem solle das Bundesinnenministerium ein Verbot für Feuerwerke aussprechen.
Merkel sagte, die bisherigen Maßnahmen hätten nicht gereicht: Es sei wieder ein exponentielles Wachstum bei der Zahl der Neuinfektionen zu beobachten. Das Ziel bleibe, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen auf maximal 50 zu bringen, um die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen. Davon hänge auch ab, wie es nach dem 10. Januar weitergehe.
Siehe dazu auch diese Mitteilung der Landesregierung.
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Ergänzung 13:30 Uhr: Der Evangelische Pressedienst fasst die Regeln so zusammen.
"KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Grundsätzlich bleibt es auch über den Jahreswechsel bei der geltenden Kontaktbeschränkung: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Zuvor in Aussicht gestellte Lockerungen sollen eng begrenzt werden auf die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember. Dann können zusätzlich weitere vier Personen dazukommen, allerdings nur aus dem engsten Familienkreis. Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Für Silvester und Neujahr gibt es keine Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Von Reisen wird abgeraten.
SCHLIESSUNG VON GESCHÄFTEN UND SCHULEN
Ab Mittwoch schließen Geschäfte mit Ausnahme solcher für Waren des täglichen Bedarfs. Auch Schulen sollen schließen oder die Präsenzpflicht aufheben sowie Kita-Kinder wo immer möglich zu Hause betreut werden. Ausnahmen im Handel gibt es für Lebensmittel, darunter auch Wochenmärkte und Direktvermarkter, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Weihnachtsbaumverkauf. Auch Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege wie Friseure und Kosmetiksalons müssen schließen.
GOTTESDIENSTE ZU WEIHNACHTEN
Für die Gottesdienste haben Bund und Länder konkrete Regelungen getroffen. Voraussetzung ist demnach, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, Masken auch am Platz getragen werden und nicht gesungen wird. Wird erwartet, dass Kirchen ausgelastet werden, muss eine Anmeldung eingeführt werden. Dies dürfte für Heiligabend überall notwendig werden, weil an dem Tag in der Regel die Kirchen voll sind. In den nächsten Tagen sollen mit den Kirchen erneut Gespräche geführt werden, "um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen", heißt es im Beschluss.
ALKOHOLVERBOT IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Mit wachsendem Argwohn hat die Politik das Zusammenkommen an Glühweinständen in den vergangenen Wochen beobachtet. Um dies zu unterbinden, soll bis zum 10. Januar ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum gelten. Die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken von Restaurants bleibt erlaubt, aber der Verzehr vor Ort wird verboten.
STILLES SILVESTER
Ein "stilles Silvester" sei in diesem Jahr geboten, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Bundesweit soll es ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. Feuerwerk auf frequentierten Plätzen wird verboten ebenso wie allgemein in diesem Jahr der Verkauf von Raketen und Böllern. Von Feuerwerk wird eindringlich abgeraten auch wegen der Verletzungsgefahr und der hohen Belastung der Krankenhäuser infolge der vielen Covid-19-Erkrankten."
Bitte beachten: Die Bundesregierung hat am Sonntag neue, bundesweite Regelungen ab Mittwoch bekannt gegeben. Möglicherweise werden damit hier beschriebene Änderungen hinfällig. Wir berichten, sobald die Landesregierung sich entsprechend äußert.
Mit diesem Samstag sind neue Corona-Regelungen in Kraft getreten. Das teilt die Landesregierung mit. Diese betreffen zum Einen die bereits angekündigten Beschränkungen für Weihnachten und Silvester: Jede Person dürfe nur mit Personen zusammenkommen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, insgesamt aber mit nicht mehr als fünf Personen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht einzurechnen sind. Zuvor war davon ausgegangen worden, dass zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar etwas größere Versammlungen erlaubt sein würden.
Eine Sonderregelung gibt es nur für vom 24. bis einschließlich 26. Dezember: Hier dürfen sich Angehörige einschließlich fester PartnerInnen mit bis zu zehn Personen treffen, ungeachtet ihrer jeweiligen Haushalte. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
Eine weitere Änderung seit diesem Wochenende ist, dass der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke wie etwa Glühwein oder Punsch verboten ist, wenn dies zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder dazu geeignet ist - also z.B. wenn sie in Gläsern oder Bechern ausgegeben werden.
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Die Polizei sucht nach den Verursachern eines Ölfilms, der Samstagmorgen gegen 9 Uhr bei Heinde auf der Innerste entdeckt wurde. Laut Mitteilung begann dieser auf halber Strecke zwischen Heinde und Hockeln und wurde, nach über 400 Metern, am Heinder Wehr gestoppt. Teilweise ging der Ölfilm über die komplette Breite der Wasseroberfläche.
Die Freiwillige Feuerwehr Heinde band daraufhin den Film ab und verhinderte eine weitere Ausbreitung. Eine Spezialfirma aus Hildesheim musste ihn schließlich Absaugen.
Die Quelle des Ölfilms wurde nicht gefunden. Es wurde ein Strafverfahren wegen einer Gewässerverunreinigung eingeleitet. Mögliche Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Bad Salzdetfurth unter der Telefonnummer 0 50 63 - 9010 in Verbindung zu setzen.
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