Anm. der Redaktion: Da redaktionelle Kürzungen dieser Pressemitteilungen derzeit sofort zu vielen Nachfragen führen, die wir nicht alle beantworten können, drucken wir hier die Meldung des Landkreises in voller Länge ab, ohne sie zu kürzen oder umzuschreiben.
"Aufgrund der täglich neuen Entwicklungen steht die Kreisverwaltung aktuell vor einer großen Herausforderung. Landrat Levonen und seine Mitarbeiter sind damit beschäftigt, die vielen neuen Anordnungen aus den verschiedenen Ministerien umzusetzen und vieles neu zu organisieren.
Um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 im Landkreis Hildesheim zu verlangsamen, werden jetzt vom Gesundheitsamt weitere einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet. Eine gesonderte Pressemitteilung kommt im Laufe des Tages.
Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind schon seit mehr als zwei Wochen von morgens früh bis abends spät und sogar an den Wochenenden im Einsatz, um die vielen Fragen der besorgten Bürgerinnen und Bürger zu beantworten, Corona-Tests zu machen und die in häuslicher Quarantäne befindlichen Personen zu betreuen. Dabei handeln sie stets nach den aktuellen Richtlinien des Robert Koch-Instituts und den derzeitigen wissenschaftlichen Standards. Das kann nicht immer zur Zufriedenheit aller Bürgerinnen und Bürger geschehen, ist aber erforderlich.
Die Telefonhotline 05121 309 7777 ist montags bis donnerstags jeweils von 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr geschaltet. Unter dieser Telefonnummer sind dann bis zu 14 Mitarbeiterinnen gleichzeitig erreichbar. Trotzdem kommt es aufgrund der Masse der Anrufer immer wieder zu längeren Wartezeiten. Die lassen sich leider nicht vermeiden. Eine Ausweitung der Zeiten für die Hotline ist nicht möglich; zu anderen Zeiten stehen außerdem mehrere Alternativen zur Verfügung.
Dr. Katharina Hüppe, Leiterin des Gesundheitsamtes, rät daher dazu, sich vorher im Internet oder die anderen Medien allgemein zu informieren. Unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html werden regelmäßig alle wichtigen Fragen wissenschaftlich fundiert beantwortet und können oftmals den Anruf bei der Telefonhotline ersetzen. Dadurch wird es für diejenigen, die Fragen zu ihrem individuellen Infektionsrisiko haben, leichter jemanden in der Hotline zu erreichen.
Landrat Olaf Levonen mahnt zur Besonnenheit. „Die Kreisverwaltung tut alles Erforderliche, um die Infektionsketten zu verlangsamen und so dafür sorgen, dass alle schwer erkrankten Personen auch adäquat medizinisch versorgt werden können. Dabei ist sie aber auch auf die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen: Bitte beschränken Sie Ihre persönlichen Kontakte auf das Notwendigste. Besonders Alte und Menschen mit Vorerkrankungen sind darauf angewiesen, dass sie nicht in Kontakt mit Infizierten kommen. Die Anordnung von häuslicher Quarantäne für begründete Verdachtsfälle oder Infizierte und aktuell die Schließung von Schulen, Hochschulen und Betreuungseinrichtungen sind hierfür geeignete Maßnahmen.“
Ob weitere einschränkende Maßnahmen erforderlich sind, wird regelmäßig überprüft."
fx
Anm. der Redaktion: Da redaktionelle Kürzungen dieser Pressemitteilungen derzeit sofort zu vielen Nachfragen führen, die wir nicht alle beantworten können, drucken wir hier die Meldung des Landkreises in voller Länge ab, ohne sie zu kürzen oder umzuschreiben.
"Die Schulen organisieren in eigener Zuständigkeit eine Notbetreuung in kleinen Gruppen für die Jahrgänge 1 – 8 in der Zeit von 8:00 – 13:00 Uhr. Ganztagsschulen dürfen dies erforderlichenfalls auch länger betreuen. Die Notbetreuung an den Schulen findet in den regulären Osterferien nicht statt.
Auch die Kindertagesstätten werden selbstverständlich eine Notbetreuung in kleinen Gruppen einrichten.
Die Tagesstätten der Lebenshilfen Alfeld und Hildesheim sowie des Förderzentrums Bockfeld richten ebenfalls eine Notbetreuung ein.
Da noch nicht abzusehen ist, für wie viele Kinder die Notbetreuung eingerichtet werden muss, werden am Montagmorgen die meisten Einrichtungen erst einmal öffnen und dann vor Ort abklären, welche Kinder überhaupt betreut werden dürfen. Die Gemeinde Harsum hat bereits mitgeteilt, dass die beiden eingruppigen Einrichtungen Kindergarten Pusteblume Harsum e.V. Kindergarten Rautenberg e.V. ab Montag geschlossen bleiben.
Die Notbetreuung darf ausschließlich für Kinder angeboten werden, deren Eltern im Gesundheitsbereich, medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig sind, bei Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr bzw. im Strafvollzug oder zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen unentbehrlich sind. Außerdem dürfen Kinder in die Betreuung aufgenommen werden, wenn den Eltern eine Kündigung oder ein erheblicher Verdienstausfall droht. Die Voraussetzungen müssen die Eltern am Montag bei der Aufnahme in die Notbetreuung mit Dokumenten nachweisen. Eltern werden gebeten, sich im Zweifel am Montagmorgen zunächst telefonisch in der Einrichtung zu melden.
Für die Kinder, die gemeinsam mit beiden Elternteilen leben, müssen beide Elternteile die o.g. Voraussetzungen für die Notbetreuung erfüllen.
Diese einschränkenden Maßnahmen sind erforderlich, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hier in Niedersachsen zu verlangsamen.
Die Schülerbeförderung für die Schüler, die die Notbetreuungsgruppen ab Montag nutzen müssen, ist nur eingeschränkt vorhanden:
- Freigestellte Verkehre, die sogenannten Schulbusse, die speziell für Transporte meist direkt zu den Schulen eingesetzt werden, fahren nicht.
- Linienfahrten des Regionalverkehrs verkehren nach dem Ferienfahrplan, siehe www.rvhi-hildesheim.de. Schüler, die im Besitz einer Fahrkarte für die entsprechende Linie sind, können die RVHI-Linienbusse nutzen.
- Fahrten von S-Bahn, metronom, erixx, Nordwestbahn, Enno: Die Fahrten dieser Bahnen verkehren unabhängig von Schultagen an allen Werktagen. Aktuell sind dort keine Einschränkungen nicht bekannt."
fx
Aktualisiert Samstag 20:20 Uhr: RPM und Stadtmuseum sind ab morgen zu
Über den heutigen Tag gab es wieder eine Vielzahl von Absagen, meist von Veranstaltungen. Wir haben einige davon bei Facebook gesammelt und hier als Liste zusammengefasst. In eigener Sache: Derzeit fallen so viele Dinge aus oder verändern sich, dass wir nicht alles überschauen und melden können. Im Zweifel sollte man sich bei den Veranstaltungsorten selbst informieren.
Das 7 Berge Bad in Alfeld schließt von morgen bis zum 18. April einschließlich.
NEU: Das Roemer- und Pelizaeus-Museum und das Stadtmuseum sind ab sofort geschlossen.
Das Bistum Hildesheim cancelt alle öffentlichen Veranstaltungen bis Mitte Mai - insbesondere die Chrisam-Messe, die im April stattfinden sollte.
Der Wedekindlauf 2020 (angesetzt für den 26.04.) ist ersatzlos gestrichen,
ebenso die Übertragung des Fliegenden Holländers am Samstag aus der Metropolitan Opera in den Thega-Filmpalast.
Das Theater für Niedersachsen Hildesheim - TfN lässt bis Mitte April alle Vorstellungen ausfallen.
Auch die Veranstaltungen zum Gedenken an die Bombardierung Hildesheims am 22. März 1945 entfallen, also etwa die Friedensrede von Bischof Heiner Wilmer.
fx
Der Landkreis Hildesheim hat soeben diese Information zum Thema Notbetreuung in Schulen, Kitas etc. bekannt gegeben:
"Heute Vormittag hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung den Unterrichtsbetrieb für alle Schulen, Landesbildungszentren und sämtlichen Kindertageseinrichtungen incl. Kindertagepflege untersagt. Dies gilt zunächst bis einschließlich 18.04.2020, also bis über das reguläre Ende der Osterferien hinaus. Auch die Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Vortragsveranstaltungen, Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen wurde untersagt; Schulfahrten und ähnliche Schulveranstaltungen sogar bis zum Ende des Schuljahres 2019/20.
Die Schülerbeförderung wird ebenfalls eingestellt.
Die Schulen für die Jahrgänge 1 – 8 und auch die Kindertagesstätten haben in der Zeit von 8:00 – 13:00 Uhr eine Notbetreuung einzurichten. Die Notbetreuung darf nur für Kinder angeboten werden, deren Eltern im Gesundheitsbereich, medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig sind, bei Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr bzw. im Strafvollzug oder zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen unentbehrlich sind. Außerdem dürfen Kinder in die Betreuung aufgenommen werden, wenn den Eltern eine Kündigung oder ein erheblicher Verdienstausfall droht.
Die Notbetreuung in den Schulen wird durch die Schulleitungen organisiert; eine organisierte Beförderung dorthin findet nicht statt. Aktuell sitzen Vertreter von Jugendamt und Städten und Gemeinden und organisieren die Notbetreuung der noch nicht schulpflichtigen Kinder. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Heute und in den nächsten beiden Tagen wird eine Telefonhotline geschaltet für alle Fragen, die sich um die Notbetreuung richten. Die Telefonnummer 05121 - 309 5731 ist Freitag von 16 bis 18 Uhr, am Samstag von 9 bis 12 Uhr und am Sonntag von 14 bis 17 Uhr besetzt. Selbstverständlich informieren wir auch über am häufigsten gestellten Fragen über Facebook."
"Auf Anweisung des Landes Niedersachsen fällt ab Montag, 16. März, landesweit an allen Schulen bis zum 18. April der Unterricht aus, Kindertagesstätten bleiben bis dahin geschlossen.
Ausgenommen von der Unterrichtsuntersagung an Schulen ist eine Notbetreuung für die Schuljahrgänge 1 bis 8. Eltern, die das in Anspruch nehmen möchten, sollten sich direkt mit den Schulleitungen in Verbindung setzen.
Eine Notbetreuung in kleinen Gruppen wird auch in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in der Stadt Hildesheim Kindertagesstätten vorgehalten. Diese Notbetreuung ist laut Weisung des Landes Eltern vorbehalten, die in sog. „kritischen Infrastrukturen“ berufstätig sind. Dazu zählen insbesondere
Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, können sich in den jeweiligen Einrichtungen über die Möglichkeiten informieren. Die Einrichtungen sind am Montag geöffnet, um die Notbetreuung einzurichten. Eltern mit dem Wunsch nach einer Notbetreuung werden gebeten, eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die die Beschäftigung in den sog. „kritischen Infrastrukturen“ belegt, vorzulegen. Die Bescheinigung kann innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden. Gleiches gilt für den Hort- und Kindertagespflegebetrieb.
Für generelle Fragen von Eltern und Schulen zum Thema steht die Servicestelle der Niedersächsischen Landesschulbehörde der Regionalabteilung Hannover bereit:
Regionalabteilung Hannover, Telefon 0511 106-6000,
Weitere Informationen zum Thema sind hier erhältlich.
fx
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