Die Mitglieder des Tourismusverbunds "9 Städte", zu dem auch Hildesheim gehört, bieten jetzt besondere Paketangebote für Übernachtungen an. Das teilt das Stadtmarketing mit. Dabei werden in bestimmten Hotels ein bis zwei Übernachtungen etwa mit einer Stadtführung, besonderen gastronomischen Angeboten oder dem Eintritt in die aktuelle Sonderausstellung des RPM kombiniert. Dies seien tolle Weihnachtsgeschenke oder ein guter Anlass für eine Kurzreise, sagte Marketing-Geschäftsführer Fritz S. Ahrberg.
Dabei sei die Kooperation der "9 Städte" - Braunschweig, Celle, Göttingen, Goslar, Hameln, Hannover, Hildesheim, Wolfenbüttel und die Autostadt in Wolfsburg - in der Krise wichtiger denn je, sagte Hans Nolte, Geschäftsführer der Hannover Marketing und Tourismus GmbH und Sprecher des Verbunds. Die gegenseitige Unterstützung mache es einfacher, zuversichtlich ins neue Jahr zu gehen. Alle Angebote sind auf der gemeinsamen Internetseite www.9staedte.de zu finden.
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Ab dem morgigen Mittwoch stellt die Führerscheinstelle des Landkreises wieder auf eine Online-Terminvergabe um. Das teilt der Kreis mit. Man müsse zur Pandemiebekämpfung Personal für die Impfkampagne und ans Gesundheitsamt abstellen - deshalb sei der Besuch der Führerscheinstelle bis Ende Februar nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Diese erfolge über die Internetseite des Landkreises. Es wird ausdrücklich darum gebeten von Terminanfrage per Mail, Telefon oder per Post abzusehen, hieß es weiter. Der Kreisverwaltung sei bewusst, dass die zur Verfügung stehenden Termine keineswegs die vorhandene Nachfrage decken kann, es werde daher parallel an einer alternativen Lösung gearbeitet.
Berufs- und Busfahrer*innen bzw. Auszubildende in diesem Bereich könnten sich insbesondere bei folgenden Anliegen unter
• Es wird eine Fahrerkarte oder ein Fahrerqualifikationsnachweis benötigt.
• Die Prüfung für C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE wurde bestanden.
• Ein Antrag auf Verlängerung der vorgenannten Fahrerlaubnisklassen muss gestellt werden.
In der Mail seien die persönlichen Daten (inkl. Geburtsdatum) und das jeweilige Anliegen anzugeben. Die Führerscheinstelle werde dann schnellstmöglich Kontakt aufnehmen. Die Kreisverwaltung bittet darum, diese spezielle Mailadresse ausschließlich für den genannten Zweck zu nutzen, denn nur so könne eine zeitnahe Bearbeitung gewährleistet werden.
Des Weiteren appelliert die Kreisverwaltung generell, bei Verhinderung einen Termin abzusagen, damit das entsprechende Zeitfenster wieder freigeschaltet und vergeben werden kann.
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Seit dieser Woche übernimmt ein Sicherheitsdienst die Kontrolle der 3G-Regel in den Bussen des ROSA Tarifverbunds. In einer Mitteilung sagte der Geschäftsführer von Stadt- und Regionalverkehr, Kai-Henning Schmidt, dass man durch den Einsatz des Sicherheitsdiensts erreichen wolle, dass sich die Fahrgäste sicherer und wohler fühlen. Diese personelle Unterstützung mache es möglich, die Umsetzung der Corona-Verordnung kontinuierlich zu prüfen. Das Personal sei durch seine Dienstkleidung klar erkennbar und trage immer einen offiziellen Ausweis des ROSA Tarifverbundes bei sich.
Fahrgäste, die ohne 3G-Nachweis angetroffen werden, müssten nicht nur den Bus verlassen, sondern würden auch angezeigt - ein Verstoß sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 50 bis 150 Euro belegt werden könne.
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Heute Vormittag haben Unbekannte von einer Baustelle in der Ziegeleistraße in Nordstemmen 2 Schnittgeräte für Baumaterial, so genannte Trennschleifer, gestohlen. Sie lagen laut Polizei in einem Anhänger. Mitarbeiter der Baufirma, die dort gerade Glasfaserkabel verlegen, waren zwar in direkter Nähe, konnten den Diebstahl aber nicht sehen. Sie hörten lediglich gegen 9:25 Uhr ein Auto, dass mit quietschenden Reifen in Richtung Rathausstraße davonfuhr. Der Schaden wird auf etwa 3.000 Euro geschätzt. Mögliche Zeugen des Diebstahls werden gebeten, die Polizei Sarstedt unter der Telefonnummer 0 50 66 - 9850 zu kontaktieren.
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Das Land Niedersachsen will seine Corona-Verordnung erneut verändern. Wie eine Sprecherin mitteilte, sollen neue Regelungen in dieser Woche besprochen und am Samstag wirksam werden. Es gehe dabei im Wesentlichen um eine Umsetzung der Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz sowie zusätzliche Möglichkeiten bei der Anwendung der 2G-plus-Regelung.
Vorgeschlagen werden unter anderem strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Angehörige eines Haushalts dürften sich demnach mit höchstens zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahre dabei zählen nicht mit, so dass Kindergeburtstagsfeiern weiter möglich bleiben. Außerdem solle der Zutritt zum Einzelhandel ab Warnstufe 2 auf geimpfte und genesene Personen begrenzt werden, ausgenommen Geschäfte der Grundversorgung und Apotheken.
Überall im Einzelhandel und auch in Bussen und Bahnen solle es ab Warnstufe 2 eine FFP2-Maskenpflicht geben. Für Gastronomie-Betreiber und Anbieter körpernaher Dienstleistungen soll es die Möglichkeit geben, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn sie nur 70 Prozent ihrer räumlichen Kapazitäten nutzen - dann gälte 2G statt 2G Plus. Bei körpernahen Dienstleistungen soll 2G überall dort gelten, wo in Kleinstbetrieben nie mehr als eine dienstleistende Person und ein Kunde zusammenkommen - außer bei der Prostitution, für die in jedem Fall 2G-plus gelte.
Ab der Warnstufe 3, und in so genannten "Hotspot-Regionen" ab einer Inzidenz von 350, sollen private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen zukünftig nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen draußen zulässig sein. Bei Veranstaltungen gelte bei Stufe 3 drinnen wie draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, und das auch im Sitzen. Messen und Weihachtsmärkte seien in Stufe 3 und in Hotspots verboten, auch Diskotheken müssten dann schließen, und auch draußen greife dann die Vorgabe 2G-plus. Erleichterungen seien nur für Menschen geplant, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Zudem sollen insgesamt die zulässigen Veranstaltungen kleiner werden. In Warnstufe 1 und darunter dürfen dem Vorschlag der Landesregierung zufolge nur noch Veranstaltungen bis 5.000 Personen drinnen und 10.000 draußen stattfinden. In Warnstufe 2 wären es dann Veranstaltungen bis 2.500 Personen drinnen und 5.000 Personen draußen, und in Warnstufe 3 und Hotspot-Regionen nur bis 500 Personen.
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