Ab Montag, dem 13. Dezember erweitert der Landkreis Hildesheim sein Impfangebot. Zum einen soll das Impfzentrum in Himmelsthür in der ehemaligen Tüpker-Halle in Himmelsthür wieder geöffnet werden und die derzeit improvisierte Impfstelle am Gesundheitsamt ersetzen, so die Erste Kreisrätin Evelin Wißmann. Zum anderen sollen zwei weitere Zentren in der Arneken-Galerie und in Sarstedt entstehen. Die Aufbauarbeiten liefen bereits.
Ab der kommenden Woche werde zudem der neue Impfbus des Arbeiter-Samariter-Bundes Orte in Stadt und Landkreis ansteuern, erklärte Landrat Bernd Lynack. Er bezeichnete die Pandemie-Bekämpfung als „Chefsache“, die nicht nur auf zwei Schultern laste und unterstrich damit die Führungsarbeit, die auch Wißman bei der Kampagne leiste. Um das Gesundheitsamt zu entlasten, stellte Lynack die mobilen Impfteams wieder unter die Verantwortlichkeit des Notfallmanagements des Landkreises. Dieses könne nun Rückstände im Fallmanagement aufholen.
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Der Landkreis Hildesheim hat heute eine Auflistung der Corona-Test-Angebote im Kreisgebiet online gestellt. Diese umfasst alle Stellen, die vom Gesundheitsamt beauftragt sind - darüber hinaus können aber auch Apotheken, Arztpraxen oder ähnliche Einrichtungen eigeninitiativ testen. Sie finden die Auflistung unter www.landkreishildesheim.de/testangebote. Diese Liste wird laut Kreis mit der Zeit weiter ergänzt.
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Die niedersächsische Landesregierung hat am Nachmittag über Ergebnisse der heutigen Videokonferenz der Länderschefs/-innen mit der Bundeskanzlerin informiert. So werden u.a. weitere Beschränkungen auferlegt, mehr Impfmöglichkeiten angekündigt und auch größere Silvesterfeiern und Feuerwerk generell verboten. Sie finden unten angehängt die Auflistung der Staatskanzlei in Hannover im Wortlaut.
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"Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem entlastet wird.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen.
2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet, der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und -verteilung erkennen und beheben soll.
3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern.
4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten.
5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll.
6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.
7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse). Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.
8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen.
9. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.
10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend nutzen, wo nötig.
11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
13. Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.
14. Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können.
15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit landesrechtlichen Regelungen tätig werden.
16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.
18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.
19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.
20. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder begrüßen das durch die Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten."
Der niedersächsische Landesschülerrat hat Maßnahmen gefordert, um Schulschließungen wegen Corona zu verhindern. In einer Mitteilung sagte Ratsmitglied Ismail Giannattasio, man müsse sich in Niedersachsen angesichts der Fallzahlen und Hospitalisierungsraten vor Ort darauf einstellen, dass der Gesetzgeber "wieder in die Trickkiste greift". Eine erneute Notbremse werde von Tag zu Tag wahrscheinlicher. Daher fordere man im Falle von bestätigten Infizierungen einen Wechsel in das Szenario C, zunächst nach dem Kohortenprinzip. Bei Schulschließungen sollten ausschließlich Schulen in betroffenen Landkreisen geschlossen und landesweite Schließungen vermieden werden.
Für mehr Sicherheit befürworte man die flächendeckende Ausgabe von Antigen-Schnelltests für jeden Schüler und jede Schülerin, unabhängig vom Immunstatus. Dies würde ermöglichen, dass auch Geimpfte oder Genesene sich bei einem Verdachtsfall testen lassen können. Auch müssten in der Schule durchgeführte Tests, angesichts der stark ausgeweiteten 2G Plus-Regel, auch für das gesamtgesellschaftliche Leben gültig sein.
Hintergrund der Mitteilung des Landesschülerrats ist die Erklärung des Bundesgerichtshofs vom Dienstag, nach der die frühere Bundesnotbremse rechtens war. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne hatte diese Woche gesagt, dass es derzeit keine Pläne für Schulschließungen gebe.
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Das St. Bernward-Krankenhaus startet in Zusammenarbeit mit dem Landkreis am kommenden Montag eine Impfaktion. Bis Freitag seien dann in der Krankenhauskirche Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Personen ab 18 Jahren möglich, wobei nach Verfügbarkeit Moderna oder Biontech eingesetzt werde, teilt das Haus mit. Dafür müssten Interessierte sich zwingend über die Internetseite www.bernward-khs.de anmelden.
Die Aktion lauft am Montag von 10 bis 16 Uhr und die anderen vier Tage je von 8.30 bis 16 Uhr. Bei den Booster-Impfungen müss die Zweitimpfung mindestens fünf Monate her sein. Um lange Warteschlangen zu vermeiden, bittet das Bernwardkrankenhaus die Teilnehmenden, möglichst pünktlich zu ihren gebuchten Impfterminen zu erscheinen. Vor Ort müsse eine FFP2-Maske getragen werden.
Die Krankenhauskirche „Maria, Heil der Kranken“ befindet sich im Innenhof des St. Bernward Krankenhauses. Der Zugang erfolgt über das blaue Tor in der Neuen Straße an der Kreuzung zur Treibestraße, Parkmöglichkeiten vor Ort gebe es nicht.
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