Der Landkreis Hildesheim hat sich offiziell zur "Hochinzidenzkommune" erklärt. Damit gelten ab Dienstag stärkere Corona-Auflagen als bisher, heißt es in einer Mitteilung. Diese entsprechen zum großen Teil den Regelungen von vor der letzten Lockerung.
So dürfe sich etwa wieder nur mit einer Person aus einem anderen Hausstand getroffen werden, Sport sei nur noch zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstands möglich und der Einzelhandel dürfe Waren nur auf Bestellung mit kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume abgeben (ausgenommen wie zuvor etwa Supermärkte). Kitas und Horte wechseln in die Notbetreuung, der normale Schulbesuch ist - außer für schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen - untersagt, mit einigen definierten Ausnahmen.
Sie finden die Erklärung des Landkreises mit den Einzelheiten unten angehängt.
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"Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 im Landkreis Hildesheim hat sich in den vergangenen 14 Tagen deutlich erhöht. Am vergangenen Donnerstag überstieg die 7-Tage-Inzidenz mit 104,4 erstmals wieder die Marke von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche mit weiterhin steigender Tendenz. Mit dem heute vom Landesgesundheitsamt gemeldeten Inzidenzwert von 109,5 überschreitet der Landkreis Hildesheim nun den dritten Tag in Folge die Zahl von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche. Sollte dieser Trend nicht gestoppt werden können, droht ein nicht mehr beherrschbares Ausbreitungsgeschehen.
Wenn die Zahl von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche voraussichtlich auf Dauer überschritten wird, greift nach den landesrechtlichen Vorgaben der bundesweit abgestimmte Mechanismus einer so genannten Notbremse. Weitere Lockerungen sind grundsätzlich nicht angezeigt, stattdessen erfolgt eine Rückkehr zu früher schon bestehenden Einschränkungen. Formal ist hierzu die Erklärung des betroffenen Landkreises zur Hochinzidenz-Kommune erforderlich. Je früher diese Erklärung und die damit verbundenen Einschränkungen in Kraft treten, desto größer sind die Chancen, das Infektionsgeschehen wieder zu verlangsamen und baldmöglichst wieder zu Lockerungen kommen zu können. Die schnelle und konsequente Anwendung der landesrechtlichen Vorgaben durch den Landkreis ist insbesondere auch darin begründet, dass die hohe Zahl der Neuinfektionen nicht auf klar begrenzte Hotspots zurückzuführen ist. Vielmehr handelt es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen, das sich in unterschiedlicher Ausprägung über alle kreisangehörigen Kommunen erstreckt und dessen aktuelle Dynamik schnellstmöglich gebrochen werden muss.
Daher hat der Landkreis heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ihn mit Wirkung ab kommenden Dienstag zur Hochinzidenz-Kommune erklärt. Dies hat erneute Einschränkungen zur Folge, die nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der Fassung vom 6. März 2021 schon galten.
Vorauszuschicken ist, dass Verkaufsstellen für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs weiterhin geöffnet haben. Ebenso sind körpernahe Dienstleistungen (darunter auch Friseure) sowie der Außer-Haus-Verkauf der Gastronomie weiterhin erlaubt.
Welche Einschränkungen gelten durch die Erklärung zur Hochinzidenz-Kommune?
1) Kontaktbeschränkungen
Außerhalb der eigenen Wohnung sind jetzt wieder nur Kontakte zu den Personen des eigenen Hausstands und höchstens einer weiteren Person eines anderen Hausstands erlaubt. Gleiches gilt für private Zusammenkünfte und Feiern: auch hier ist unabhängig vom Ort die Teilnahme nur einer Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, erlaubt.
2) Sport
Sportliche Betätigungen sind nur noch zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands zulässig; dies gilt auch für die sportliche Betätigung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen. Die Sportausübung durch Kinder und Jugendliche in feststehenden Gruppen von bis zu 20 Personen ist wieder verboten.
3) Kultur etc.
Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen bleiben für den Publikumsverkehr und Besuche ebenso geschlossen wie Kinos, Freizeitparks, Zoos, Tierparks und Angebote von Freizeitaktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden, etwa Indoor-Spielplätze, Kletterhallen und Kletterparks und ähnliche Einrichtungen. Bibliotheken und Büchereien dürfen hingegen geöffnet bleiben, wenn für sie ein den Vorschriften entsprechendes Hygienekonzept vorliegt.
4) Einzelhandel und Beherbergungsbetriebe
Der Einzelhandel muss seine Verkaufsräume wieder schließen und darf Waren nur auf Bestellung mit kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume abgeben. In Beherbergungsbetrieben ist die Nutzung von Speiseräumen und Speisesälen untersagt.
Was ist für Familien mit Kindern besonders wichtig?
Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte müssen ab Dienstag wieder zur Notbetreuung zurückkehren. Auch für die Großtagespflege gilt ein nur eingeschränkter Betrieb.
Der Schulbesuch ist untersagt, ausgenommen hiervon ist der Schulbesuch für schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen. Ausgenommen hiervon sind ebenso die Schuljahrgänge 1 bis 4, die Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Tagesbildungsstätten. Ebenfalls ausgenommen sind der 9. und 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind.
Für die Kindertagesbetreuung und den Schulbesuch hat der Landkreis Hildesheim ebenfalls heute eine spezielle Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Eine tabellarische Übersicht der für eine Hochinzidenz-Kommune geltenden Regelungen ist hier zu finden:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Wie lange gilt der Landkreis Hildesheim als Hochinzidenz-Kommune?
Der Status einer Hochinzidenz-Kommune kann erst beendet werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 Fälle je 100.000 Einwohner*innen sinkt.
Die Wiedereröffnung von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten und die Wiederaufnahme des Schulunterrichts für alle Schuljahrgänge sind bereits möglich, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf unter 100 Fälle sinkt.
Wichtig: In allen Fällen bedarf es hierzu einer neuerlichen öffentlichen Bekanntgabe des Landkreises."
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) erwägt, für SchülerInnen künftig Corona-Schnelltests zuhause zuzulassen und damit die derzeitige Teststrategie an den Schulen zu ändern. Er sagte der "Nordwest-Zeitung", eine mögliche Stigmatisierung von positiv getesteten und dann isolierten Schülerinnen und Schülern sei ein "ernsthaftes Argument" dagegen, die Schnelltests in der Schule vorzunehmen.
Erst würden aber die Ergebnisse der vergangenen Woche ausgewertet. Hierbei wurde für die Grundschulen zu Hause und die anderen Schulen vor Ort getestet. Es gebe keine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Modell, so Tonne. Nach den Osterferien sollen Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. Tonne schloss nicht aus, dass Schnelltests auch Schulöffnungen in sogenannten Hotspots möglich machen werden.
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Zum April wird ein neues Niedersachsen-Ticket eingeführt, mit dem viele Städte im Ostharz per Bahn angefahren werden können - etwa Aschersleben, Halberstadt und Nordhausen. Dieses "Niedersachsen-Ticket plus Ostharz" löst die bisherige Variante ab, die nur nach Nordhausen führt. Es kostet 32 Euro für die erste Person - fünf mehr als die Nordhausen-Variante - und je 9 Euro für bis zu vier Mitfahrende.
Die anderen zwei Niedersachsen-Tickets bleiben unverändert: Die Standard-Variante für 23 Euro plus je fünf Euro, und das Niedersachsen-Ticket plus Groningen für 27 Euro plus je 6,50 Euro. Weitere Infos gibt es unter www.niedersachsenticket.de.
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Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) rechnet damit, dass es in den kommenden Wochen mehr Ausgangssperren im Land geben wird. Das sagte er in einer Regierungserklärung am Freitag. Um die derzeit laufende dritte Welle zu brechen, werde man auf drei Schwerpunkte setzen: Mehr Tests, mehr Impfungen, und den Infektionsschutz. Dazu gehöre, mit Blick auf private Kontakte über Ausgangssperren zu sprechen. Dabei gehe es um die Zeit zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens, in dem sich Bürger*Innen nicht ohne wichtigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten dürften.
Maßgeblich für eine solche Entscheidung sei die Lage vor Ort. Ab einem Inzidenzwert von 100 bestehe eine Pflicht für die Kommunen, Ausgangsbeschränkungen zu prüfen, und ab dem Wert 150 sollten sie grundsätzlich angewendet werden - wobei die Kommunen im Rahmen ihrer konkreten Beurteilung davon absehen könnten, wenn auch durch andere Maßnahmen die Infektionszahlen wieder unter diesen Wert gesenkt werden können. Die Dynamik der Infektionswelle sei besorgniserregend und diese Dynamik müsse man brechen.
Mit Blick auf die abgesagte "Osterruhe" sagte Weil, dass ihm der dadurch ausgelöste Vertrauensschaden sehr leid tue. Auch wenn die Kanzlerin dafür die Verantwortung übernommen habe, sei es doch eine gemeinsame Entscheidung gewesen, und er trage so Mitverantwortung. Der Grundgedanke bleibe aber nach wie vor absolut richtig: Seine Bitte für die Osterferien sei, die Feiertage als Chance zu nutzen, noch einmal alles deutlich herunterzufahren und Kontakte zu beschränken.
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Betrüger sind Ende der Woche fast mit dem "Enkeltrick" erfolgreich gewesen. Wie die Polizei mitteilt, hatten ein Mann eine 82 Jahre alte Frau aus Schellerten am Telefon davon überzeugt, ihr Enkel zu sein. Er brauche wegen eines Verkehrsunfalls dringend Geld, um die Schäden zu regulieren.
Die Dame ging dann zur Bank, um einen hohen vierstelligen Betrag abzuheben. Ein aufmerksamer Mitarbeiter befragte sie nach dem Zweck, doch der angebliche Enkel hatte sie instruiert, den eigentlichen Grund nicht zu nennen - so gab sie an, sich elektrische Haushaltsgeräte anschaffen zu wollen. Wieder zuhause, meldete sich Betrüger nicht bei ihr, und sie rief ihren Sohn an - so flog der Schwindel auf.
Laut Polizei gab es in den letzten Tagen mindestens neun weitere Betrugsversuche per Telefon. In den bekannten Fällen reagierten die Angerufenen jedoch richtig, indem sie die Gespräche beendeten und Anzeige erstatteten.
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