Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Kreis Hildesheim einen Corona-Schutzschirm gefordert. Der Lockdown bringen die 4.100 Beschäftigten in existentielle Nöte, so die NGG. Köchinnnen, Kellner und Hotelangestellte hätten durch Kurzarbeit und fehlendes Trinkgeld die letzten Reserven aufgebraucht, sagte Lena Melcher, Geschäftsführerin der NGG-Region Hannover.
Daher forderte die Gewerkschaft die Bundesregierung auf, den Beschäftigten eine Soforthilfe in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Damit würde auf die Politik eine Summe von 600 Millionen Euro allein im Dezember zukommen. Zudem kritisierte Melcher, dass die 17 Milliarden Unternehmenshilfe im Gastgewerbe derzeit nicht an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt seien.
Auch die Hans-Böckler-Stiftung sieht die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes im Niedriglohnsektor als entscheidend an. Dieses müsse bei 1.200 Euro liegen. Die NGG forderte jetzt Bund und Land auf, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.
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Prof. Dr. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich wurde nach 19-jähriger Präsidentschaft an der Universität Hildesheim Anfang Dezember feierlich verabschiedet. Dies habe Corona bedingt allerdings nur in engem Rahmen stattfinden können, erklärte die Universität. Anwesend zu Verabschiedung war auch Niedersachsens Wissenschaft- und Kultusminister Björn Thümler, der Friedrich das niedersächsische Verdienstkreuz erster Klasse verlieh.
Alle, die Friedrich in seiner Präsidentschaft begleitet hätten, wüssten um sein besonderes Engagement und seinen herausragenden Einsatz für die Universität und darüber hinaus, sagte Vizepräsidentin Prof. Dr. Meike Baader.
Der Politikwissenschaftler Friedrich war seit 2002 Präsident der Universität Hildesheim . Seit 2015 ist er Vorsitzender der Landeshochschulkonferenz Niedersachen und wurde bei seiner Verabschiedung von Minister Thümler als Beauftragter für transatlantische Hochschulzusammenarbeit berufen.
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Einstimmig wurde bei der gestrigen Hildesheimer Kreistagssitzung das Regionale Entwicklungskonzept verabschiedet. Die erste Kreisrätin, Evelin Wißmann erntete für die Erstellung des Konzeptes viel Lob von den Fraktionen. Auch seitens der Grünen, die ihrerseits allerdings eine umfangreiche Vorlage zur Präzisierung der Maßnahmen in den Kreistag eingebracht hatten. Diese wurde vom Kreistag abgelehnt mit der Begründung, das REG seine eine Grundlage, auf der in der Folgezeit aufgebaut werden solle.
Die Fraktionen gaben Wißmann die Aufgabe mit, jetzt die intensive Zusammenarbeit mit den Kommunen und Stadträten zu suchen, um das REG erfolgreich umzusetzen. Ebenfalls verabschiedet wurden ein Radverkehrskonzept und ein Tourismuskonzept für die Region.
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Der Fahrplanwechsel im Eisenbahnverkehr am kommenden Sonntag bringt in der Region Hildesheim offenbar kaum Änderungen. So haben die Deutsche Bahn und der enno keine entsprechenden Änderungen gemeldet. Von der NordWestBahn hieß es, bei der Weser- und Lammetalbahn gebe es allenfalls vereinzelte kleine Veränderungen bei den Abfahrts- und Ankunftszeiten, und laut Nahverkehrsgesellschaft Niedersachsen werden einige Erixx-Züge künftig bis Bad Harzburg fahren statt wie bisher nur bis Goslar.
Die Auskunftsportale im Internet wie etwa bahn.de würden bereits alle Änderungen umfassen, und in den Zügen würden vielfach auch bereits die Fahrpläne fürs neue Eisenbahnjahr ausliegen.
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Aktualisiert 11.12.: Infos vom Erixx
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat angesichts des nahenden Weihnachtsfests eine Info zu Bestellungen und Paketlieferungen herausgegeben. Darin heißt es, daß bei Bestellungen ein voraussichtlicher oder verbindlicher Liefertermin mitgeteilt werden müsse - sonst wäre die Leistung sofort fällig. Wenn dann ein Paket zum angegebenen Termin nicht komme, könnten VerbraucherInnen sofort aktiv werden, so die Rechtsexpertin Tiana Preuschoff. Sie könnten dann schriftlich eine Nachfrist setzen, wobei zwei Wochen als angemessen gelten würden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen habe dafür online einen Musterbrief.
Grundsätzlich trage der Handel das Risiko verlorener oder beschädigter Ware. Dies gelte bis zur Übergabe des Pakets. Komme das Paket beschädigt an, könne die Annahme verweigert werden. Auch wenn das Paket für eine andere Person in der Nachbarschaft bestimmt sei, sollte es nicht angenommen werden, so Preuschoff: Man bestätige mit der eigenen Unterschrift nicht nur den Empfang der Ware, sondern auch die ordnungsgemäße Lieferung. Lasse sich ein Schaden erst nach dem Öffnen des Pakets feststellen, rate die Verbraucherzentrale, ihn anhand von Fotos zu dokumentieren und direkt mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen. Aus Beweisgründen sei dabei eine schriftliche Korrespondenz per E-Mail oder Einschreiben sinnvoll.
Besonders ärgerlich sei es zudem, wenn bei Problemen mit einer Paketlieferung der Handel und das Transportunternehmen sich die Schuld gegenseitig zuschieben. Das Portal "Post-Ärger" der Verbraucherzentralen sei dann eine gute Anlaufstelle, um Beschwerden einzureichen oder weitere Informationen einzuholen. Auch der Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur nehme Beschwerden auf.
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