Das Verwaltungsgericht Hannover hat Ende der Woche die Klage eines 18 Jahre alten Mannes aus der Region Hannover gegen die Anordnung einer häuslichen Quarantäne abgelehnt. Wie das Gericht mitteilt, hatte er in der Nacht auf den 10. Juli eine volle Diskothek besucht, in der sich in der Zeit auch eine mit dem Coronavirus infizierte Person aufhielt. Es sei vor Ort zu sehr engem Kontakt zwischen vielen unterschiedlichen Menschen gekommen, und die infizierte Person habe sich in verschiedenen Bereichen des Lokals bewegt. Die Region Hannover hatte daraufhin in ihrer Funktion als Gesundheitsbehörde gegenüber sowohl dem Klagesteller also auch weiteren 1.115 BesucherInnen der Diskothek eine häusliche Quarantäne bis einschließlich dem 24. Juli verfügt.
Mit Antrag vom 21. Juli ersuchte der 18-Jährige nun vorläufigen Rechtsschutz, mit der Begründung, dass die Entscheidung nicht hinreichend begründet worden sei: Aus ihr gingen Ort und Zeit des Kontakts mit der Indexperson nicht hervor. Dieser Eilantrag wurde nun abgewiesen, und das Gericht erachtete die Begründung der Quarantäneverfügung als noch ausreichend. Selbst wenn die Begründung der Entscheidung im Hinblick auf die Angabe des Datums und des Ortes des Ansteckungsverdachts "defizitär" sein sollte, so handele es sich um einen heilbaren formellen Fehler, der die Entscheidung nicht rechtswidrig werden lasse.
Nach Aktenlage müsse davon ausgegangen werden, dass der junge Mann sich zeitgleich mit der infizierten Person in den Räumlichkeiten der Diskothek aufgehalten habe. Da diese Person am 12. Juli Corona-Symptome entwickelt habe, müsse nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft damit gerechnet werden, dass sie auch bereits 48 Stunden vor dem Auftreten erster Symptome - zum Zeitpunkt des Besuchs der Diskothek - infektiös gewesen sei. Der gleichzeitige Aufenthalt des Mannes und der Indexperson im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole für mehr als zehn Minuten begründe nach den Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes unabhängig vom Abstand und Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein erhöhtes Infektionsrisiko. In den sehr vollen Räumlichkeiten habe zudem keine Maskenpflicht bestanden und die Kontaktsituation sei durch die Bewegung der Besucherinnen und Besucher schwer zu überblicken. Deren Einstufung als enge Kontaktpersonen der Indexperson sei deshalb nicht zu beanstanden.
Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, dem 18-Jährigen steht das Rechtsmittel der Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu.
fx
Angesichts wieder steigender Corona-Fallzahlen fordert das Land Niedersachsen ein baldiges Treffen von Bund und Ländern zur Beurteilung der Lage. Ein Sprecherin der Staatskanzlei sagte, man brauche schnell neue Maßstäbe, die unter anderem auch den Impffortschritt berücksichtigen. Es bestehe Handlungsbedarf, und Niedersachsen sei an einem abgestimmten Vorgehen gelegen.
Aktuell werde über mögliche Zwischenschritte zur Bekämpfung der Pandemie diskutiert. Berichte, dass die Inzidenz-Grenzen im Corona-Stufenplan einfach pauschal nach oben gesetzt werden sollen, wies die Sprecherin zurück. Mitte der neuen Woche solle eine Änderung der Corona-Verordnung in Kraft treten, die im Kern darauf abziele, noch stärker die eigentlichen Verursacher von Infektionen in den Blick zu nehmen.
Damit solle vermieden werden, dass bei weiter steigenden Inzidenzwerten bald wieder Bereiche von Einschränkungen betroffen würden, die nachweislich nichts zu dem Anstieg beigetragen haben. Dagegen sollen Einschränkungen für besonders infektionstreibende Bereiche verschärft werden - es sei etwa vorgesehen, Diskotheken, Clubs, Bars und Shisha-Einrichtungen bei einer Inzidenz über 10 zu schließen. Zugleich sollen Landkreise und kreisfreie Städte bei der Feststellung für den Wechsel in eine andere Inzidenz-Stufe mehr Handlungsspielraum erhalten.
Derzeit würden die Anstiege vor allem in der Altersgruppe der bis 29-Jährigen registriert. Dies hänge unter anderem mit den Öffnungsschritten der Landesregierung, mehr Feierlichkeiten in Diskotheken, der Delta-Variante des Coronavirus und mit einer zunehmenden Sorglosigkeit in dieser Altersgruppe zusammen. Staatskanzlei und Sozialministerium appellierten an die Menschen, sich dringend gegen Corona impfen zu lassen, hieß es abschließend.
fx
Ein 36 Jahre alter Mann aus Elze hat gestern bei der Polizei Anzeige wegen räuberischer Erpressung erstattet. Er war demnach mit einem Fernseher zu seiner Wohnung am Miegelstieg gegangen und hatte ihn dort am Boden abgestellt, als ihm plötzlich ein Mann in den Nacken griff und ein anderer Mann versuchte, den Fernseher zu stehlen.
Der 36-Jährige wehrte sich und schlug einem der Männer mit der Faust gegen den Kopf. Dabei brach er sich den Mittelhandknochen, der Geschlagene dürfte aber auch eine Verletzung davongetragen haben. Dann flohen die Männer ohne Beute in Richtung Goethestraße.
Sie sollen beide 20 bis 25 Jahre alt gewesen sein, hochdeutsch gesprochen und einen Mund-Nasen-Schutz getragen haben. Ein Mann war schlank mit kurzen, hellbraunen Haaren und trug weiße Sneaker, eine blaue Jeans und ein dunkles Oberteil. Der Andere war kräftig und hatte eine weiße Basecap mit schwarzem Nike-Logo auf.
Die Polizei Elze nimmt unter Telefon 0 50 68 - 9 30 30 Hinweise entgegen.
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In der letzten Nacht hat ein Feuer den Geräteschuppen auf dem VfV-Gelände an der Lucienvörder Allee zerstört. Laut Bericht entdeckte ein Passant gegen 3:15 Uhr die Flammen. Die Feuerwehr stellte vor Ort fest, dass der Schuppen nicht mehr zu retten war, und konzentrierte sich darauf, ein Übergreifen der Flammen auf das daneben stehende Vereinsheim zu verhindern. Dort entstand dann nur leichter Schaden durch abgeplatzten Fassadenputz.
Die Ursache des Feuers ist unklar, die Polizei ermittelt in alle Richtungen. Der Sachschaden wird auch einen niedrigen fünfstelligen Betrag geschätzt. Zeugen, die insbesondere im Vorfeld des Brandes verdächtige Umstände beobachten konnten, werden gebeten, sich unter 0 51 21 - 939 0 bei der Inspektion an der Schützenwiese zu melden.
fx
Heute hat am frühen Nachmittag ein Imbiss-Anhänger einen schweren Unfall auf der Hildesheimer Dammstraße verursacht. Wie die Polizei meldet, löste sich dieser Anhänger gegen 13:15 Uhr, als sein Besitzer in Richtung Schützenwiese fuhr, etwa auf Höhe der Innerste-Brücke. Er rollte in den Gegenverkehr und kollidierte zunächst mit einem entgegenkommenden PKW, dann rollte er weiter gegen die Ampelanlage Dammstraße Ecke Johannisstraße.
Am PKW entstand Totalschaden und seine zwei Insassen wurden leicht verletzt, außerdem liefen Betriebsflüssigkeiten aus. Der Mast der Ampel wurde umgeknickt und die Fahrbahn beschädigt, und auch am Anhänger selbst entstand schwerer Schaden. Bei der Bergung war auch der Bauhof der Stadt Hildesheim beteiligt und eine Spezialfirma zur Reinigung der Fahrbahn. Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt, der entstandene Sachschaden wird auf etwa 20.000 Euro geschätzt. Die Straße war etwa zwei Stunden lang gesperrt, was zwischenzeitlich zu starken Verkehrsbehinderungen in dem Bereich führte.
fx
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