Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Kommune keine Auftrittsverbote für Zirkusse mit Wildtieren aussprechen darf. Dies geschah auf Antrag eines Zirkusbetriebs, der im April Station in Hameln machen will. Der dortige Stadtrat hatte im Juni letzten Jahres entschieden, dass kommunale Flächen nur noch für Zirkusse ohne Wildtiere wie Raubkatzen, Bären oder Affen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Laut Verwaltungsgericht war dieser Beschluss rechtswidrig. Die Frage eines Verbots wildlebender Tiere im Zirkus könne nur vom Bundesgesetzgeber geregelt werden. Das Hamelner Verbot untersage deshalb auf kommunaler Ebene, was bundesrechtlich erlaubt sei. Die Stadt muss nun binnen zwei Wochen neu entscheiden und dabei die Rechtsauffassung des Gerichts berücksichtigen.
In Hildesheim gab es letztes Jahr ebenfalls eine Ratsinitiative zum Verbot von Wildtier-Zirkussen, diese wurde aber von der Stadt mit Verweis auf die ungeklärten rechtlichen Fragen aufgeschoben.
fx
Das Lokale Bündnis für Familie will im Frühjahr zum achten Mal Geschäfte, Betriebe und Vereine in Hildesheim mit dem Gütesiegel für Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit auszeichnen.
Die Zertifizierung verdeutliche, dass eine familienfreundliche Gestaltung der Lebenswelt ein besonderes Anliegen der Stadt Hildesheim sei, heißt es in einer Mitteilung. Eine zahlreiche Beteiligung an der Initiative vergrößere auch das Bewusstsein für diese Themen. Vom Abbau alltäglicher Barrieren könnten sowohl ältere als auch jüngere Menschen profitieren, heißt es weiter.
Die Ausschreibung läuft noch bis zum 10. Februar und ist unter www.hi-familie.de zu finden. Eine Jury wird über die Vergabe der Auszeichnung entscheiden - verliehen wird sie am 13. März durch Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer.
bjl
Vor dem Landgericht Hildesheim haben heute zwei Prozesse zu aufsehenerregenden Fällen begonnen.
Zum einen wird ein Mordfall aus Algermissen verhandelt. Hier ist eine 21 Jahre alte Frau angeklagt, ihren 63 Jahre alten Mann durch mehrere Schüsse im Schlaf getötet zu haben. Der Anklage nach soll es zuvor einen Streit über eine Affäre der Frau gegeben haben, und nach der Tat soll die Frau mit ihrem Liebhaber in Urlaub gefahren sein. Die Frau bestreitet die Tat - das Paar war bis zur Tat im Juli letzten Jahres erst neun Monate verheiratet. In diesem Fall sind Verhandlungstermine bis Mitte März angesetzt.
In dem anderen Fall geht es um Zuhälterei und sexuellen Missbrauch von Kindern. Einer 37 Jahre alten Frau aus Hildesheim wird vorgeworfen, ihre zur Tatzeit vor vier Jahren minderjährige Tochter im Internet für Sexualkontakte angeboten zu haben - unter Angabe eines falschen Alters. Die Mutter soll die Termine organisiert, Preise ausgehandelt und das gesamte Geld vereinnahmt haben. Im Fall der Weigerung der Tochter habe sie mit deren "Rauswurf" gedroht.
Ebenfalls angeklagt ist ein 40 Jahre alter Mann, der zur Tatzeit der Lebensgefährte der Mutter war. Er soll laut Klageschrift "sexuelle Handlungen an bzw. mit den minderjährigen Töchtern der
Angeklagten vorgenommen haben, wobei diese Kenntnis davon hatte, anwesend war und das Geschehen nicht unterband sondern förderte." Für diesen Fall sind bis Anfang Februar insgesamt vier Verhandlungstermine angesetzt.
fx
Der evangelische Landesbischof Ralf Meister hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht gegen ein NPD-Verbot zu mehr Einsatz gegen rechtsextreme Positionen aufgerufen. Seine Sorge gilt all jenen, die sich von menschenverachtenden, ausgrenzenden, rassistischen, antijudaistischen oder islamfeindlichen Positionen verführen ließen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes resultiere aus einer kritischen Momentaufnahme. Jetzt müsse gefragt werden, wie gesellschaftliche Debatten zur Überwindung von menschenverachtenden und ausgrenzenden Positionen angestiftet werden könnten. Er verwies dabei auch auf die Initiative "Kirche für Demokratie - gegen Rechtsextremismus" in der Landeskirche Hannover.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, hat heute das Scheitern des Verbotsantrags der Bundesländer mit der geringen Bedeutung der NPD begründet. Die Partei verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, es fehle aber an konkreten Anhaltspunkten, dass ihr Handeln zum Erfolg führen könnte.
fx
Die Nordzucker AG hat in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahrs Umsatz und Ergebnis weiter deutlich verbessert. In einer Mitteilung heißt es, der Umsatz liege mit über 1.3 Millionen Euro neun Prozent über dem des Vorjahres. Auch der Periodenüberschuss stieg insgesamt von 0,4 Millionen Euro im Vorjahr auf 81,7 Millionen Euro an. Die Treiber dieser Entwicklung seien stabile Marktpreise, gestiegene Zuckerabsätze und Effizienzverbesserungen. Der Ausblick auf die verbleibenden drei Monate des Geschäftsjahrs ist anhaltend positiv.
Für die letzten drei Monate des Geschäftsjahres rechnet das Unternehmen mit einem anhaltenden Aufwärtstrend und entsprechend mit einem guten Jahresergebnis. Aufgrund der bevorstehenden erheblichen Änderungen im europäischen Zuckermarkt sei eine Prognose für das folgende Geschäftsjahr 2017/18 aber nur schwer möglich. Mit Auslaufen der Quotenregelung werde sich ein neues Gleichgewicht am Markt einspielen müssen, das durch Importe beziehungsweise Exporte und mögliche Kapazitätsausweitungen der Wettbewerber geprägt sein werde.
fx
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