Für die meisten Mannschaften der TSV Giesen Grizzlys ist seit diesem Wochenende der Trainings- und Spielbetrieb der Volleyballabteilung ausgesetzt. Das gehe auf eine Entscheidung des Präsidiums des Nordwestdeutschen Volleybandverbands zurück, teilt der Verein mit. Dieser habe am Freitag beschlossen, den gesamten Spielbetrieb und Jugendspielbetrieb unterhalb der Regionalliga mit sofortiger Wirkung bis zum 21. Januar zu unterbrechen.
Dies betreffe alle Mannschaften der Grizzlys mit Ausnahme der 1. und 2. Herrenmannschaft. Deren Spielbetrieb in der 1. Bundesliga bzw. 3. Liga falle unter die Zuständigkeit des Deutschen Volleyballverbands und werde zunächst unter Beachtung der 2G Plus – Regelung weitergeführt. Das nächste Spiel des Bundesligateams ist am Dienstag in der Volksbank-Arena gegen Königs Wusterhausen - ohne Publikum vor Ort.
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Fußball-Regionalligist VfV Borussia 06 Hildesheim hat heute mit einem 3:0-Auswärtssieg beim FC Oberneuland zugleich den Klassenerhalt und die Teilnahme an der Aufstiegsrunde klargemacht. Die Tore fielen in der 18. und 53. Minute durch Moritz Göttel und in der letzten Spielminute durch Abdulmalik Abdul.
Die Teilnahme an der Aufstiegsrunde stand bereits vor dem Abpfiff fest, weil Jeddeloh als potentieller Konkurrent ein eine Stunde früher angesetztes Spiel gegen Werder Bremen II verloren hatte. Der VfV hat nun nur noch ein Heimspiel zu absolvieren: Nächste Woche Sonntag kommt die zweite Mannschaft von Hannover 96 ins Friedrich-Ebert-Stadion.
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In Niedersachsen sollen dieses Jahr die Kommunen entscheiden, ob vor Ort Silvesterfeuerwerk erlaubt ist oder nicht. Das sagte Ministerpräsident Stephan Weil. So solle das von Bund und Ländern beschlossene Ansammlungs- und Versammlungsverbot für den Jahreswechsel in einer rechtssicheren Art und Weise umgesetzt werden. Letztes Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein kurz vorher vom Land verhängtes niedersachsenweites Feuerwerksverbot aufgehoben: Dieses war nach Ansicht der Richter nicht dazu geeignet, die Bevölkerung vor dem Coronavirus zu schützen. Weil interpretiert diesen Beschluss als Auftrag an die Landesregierung, das Verbot auf Orte zu beschränken, an denen die Gefahr größerer Ansammlungen bestehe - und solche Orte sollen nun die Kommunen identifizieren.
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Heute tritt der vom Sozialministerium überarbeitete Bußgeldkatalog zur Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Gesundheitsministerin Daniela Behrens sagte, die überwältigende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen halte sich gewissenhaft an die Corona-Regeln und verhalte sich sehr verantwortungsvoll, wofür sie sich sehr herzlich bedanke. Auch deshalb stehe Niedersachsen im Ländervergleich noch verhältnismäßig gut da. Diejenigen aber, die den Ernst der Lage noch immer nicht verstanden haben, müssten damit rechnen, dass Regelverstöße mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Darüber hinaus sollten alle Menschen ihre persönlichen Kontakte eigenverantwortlich möglichst weitreichend reduzieren, damit das Virus so wenig Chancen wie möglich habe, sich weiterzuverbreiten.
Im Folgenden finden Sie eine exemplarische Übersicht der fälligen Bußgelder bei Verstößen gegen die Regeln der Corona-Verordnung. Den gesamten Bußgeldkatalog gibt es auf der Internetseite des Sozialministeriums (PDF-Datei).
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Verstöße und mögliche Bußgelder
Fehlende oder mangelhafte Maßnahmen zur Sicherstellung des Mindestabstandes oder der Hygienemaßnahmen,
Fehlendes oder mangelhaftes Hygienekonzept,
Fehlende oder mangelhafte Umsetzung des Hygienekonzepts oder fehlende Hinweise oder fehlendes Hinwirken auf Pflichten,
Fehlende Vorlage des Hygiene- oder Testkonzeptes oder
Fehlende Informationen nach positiver Testung
-> 1.000 bis 3.000 Euro
Fehlende oder mangelhafte Datenerhebung, Datenüberprüfung oder Dokumentation
-> 500 bis 2.000 Euro
Überschreitung der Personenzahl oder Überschreitung der zulässigen Personenkapazität
-> 500 bis 5.000 Euro
Fehlende medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung oder fehlende Atemschutzmaske (FFP2 oder gleichwertig)
-> 100 bis 150 Euro
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen
-> 50 bis 150 Euro
fehlende oder mangelhafte Umsetzung des Testkonzeptes
-> 1.000 bis 4.000 Euro
Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (3G)
-> 1.500 bis 20.000 Euro
Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (2G)
-> 2.500 bis 20.000 Euro
Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (2G Plus)
-> 4.000 bis 20.000 Euro
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (3G)
-> 150 bis 200 Euro
Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (3G)
-> 300 bis 400 Euro
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (2G)
-> 200 bis 250 Euro
Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (2G)
-> 400 bis 500 Euro
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (2G Plus)
WICHTIG: Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht befreit und werden nicht belangt!
-> 250 bis 350 Euro
Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (2G Plus)
-> 500 bis 600 Euro
Für Menschen, die schon eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus haben, entfällt in Niedersachsen ab heute auch unter der 2G-plus-Regel die Pflicht zu einem zusätzlichen Test. Sie müssen also nur noch ihre abgeschlossene Impfserie nachweisen, teilte das Gesundheitsministerium mit. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge sei es ausgesprochen unwahrscheinlich, dass sich Menschen mit einer Booster-Impfung mit dem Virus ansteckten oder es an andere Menschen weitergäben.
Bei Impfungen mit Johnson & Johnson gilt laut Ministerium die zweite Impfung als Booster, bei allen anderen die dritte - die Befreiung von der Testpflicht gelte unmittelbar danach. Zudem gelte für genesene Menschen die zweite Impfung als Auffrischungsimpfung. Die Corona-Verordnung des Landes soll in der kommenden Woche entsprechend anpasst werden, bis dahin sei die Umsetzung der neuen Regel zwar ein Verstoß gegen die Testpflicht, der aber geduldet werde.
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